Das Widerrufsrecht gilt auch bei Kündigungsrücknahme und Tarifwechsel, wenn der neue Tarif sich wesentlich vom alten unterscheidet.
https://mobil.teltarif.de/1-und-1-kunden-widerrufsrecht-prozess-vzbv-olg-koblenz-vertragsaenderung/news/46626.html
Das von Dir genannte "1und1 Prinzip" kenne ich...