PeterPawn
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Braucht da derSolche Aussagen gibt es, seit ich hier im Forum aktiv bin
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Braucht da derSolche Aussagen gibt es, seit ich hier im Forum aktiv bin
Die haben auch einen Älteren Router und eine Ältere FW,Könnte daran liegen, daß eine überwältigende Mehrheit mit den Produkten zufrieden ist - die Boxen machen was sie sollen und die neuen Funktionen sind meistens ein Mehrwert gegenüber dem Zustand bei Kauf.
Oh ja. Wende dich an die BNetzA damit. Die Kollegen da haben so wenig zu lachen, denen ist der Fall wirklich zu gönnen.nach unserer Auffassung dürfe die 7530 ax so gar nicht verkauft werden , mal schauen was die Bundesnetz dazu meint ?
@USB
mein Tipp an dich... trenne dich von der 7530 ax und besorge dir ein anderes Modell von AVM. Alternativ kannst du dich auch gerne nach einem anderen Hersteller umsehen.
Wenn du die Box neu gekauft und den Beleg noch hast, kannst du diese innerhalb 24 Monate beim Händler reklamieren. Du kannst aber auch die 5 Jahresgarantie gegenüber AVM gelten machen.
Oh ja. Wende dich an die BNetzA damit. Die Kollegen da haben so wenig zu lachen, denen ist der Fall wirklich zu gönnen.
Hallo Frank,
irgendwie verstehe ich deine Antwort nicht.
AVM hat dafür zu sogen, dass Ihre Produkte den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Release oder Labor FW handelt. Sobald eine FW frei verfügbar ist - dazu gehören auch die Laborversionen - müssen diese Vorgaben eingehalten werden.
Ich bin der Meinung - und das ist meine eigene -, dass gewisse Produkte bzw. Firmenwarestände diesen Vorgaben nicht entsprechen.
Meldet man diese Erfahrung dann dem AVM Support, kommen oft recht "abenteuerliche" Antworten zurück - wenn überhaupt geantwortet wird.
@USB
vom Jammern alleine wird es nicht besser.
Hier wurden dir bereits mehrere Lösungswege von Usern und auch von AVM aufgezeigt, wie du evtl. dein Problem beseitigen kannst.
Ja. Aber jetzt erkläre mir mal, wo ein paar ES gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Dann reden wir weiter.AVM hat dafür zu sogen, dass Ihre Produkte den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Dabei solltest du folgendes nicht vergessen: Ein Kanal hat im WLAN Kontext immer nur maximal 20 MHz, ggf. sogar nur 5 MHz (siehe ETSI EN 301 893). Durch Reduktion der Kanalbandbreite von z.B. 160 auf 80 MHz werden also immer gleich etliche Kanäle freigeräumt: dabei kann durchaus auch der sein, auf dem das Radarsignal detektiert wurde. In dem Fall ist es hinreichend, die Kanalbandbreite zu reduzieren und somit die Wahrscheinlichkeit eines Verbindungsverlustes bei den Clients zu reduzieren.In dieser Kombination kommt es öfter vor, dass ein Radar erkannt wird und trotzdem der Kanal gehalten wird, auf dem ein bevorrechtigter Nutzer erkannt wurde.
Gleichzeitig wird die Bandbreite reduziert, was sich ohne manuellen eingreifen nicht mehr ändert.
Die aber ausschließlich auf deine kruden Browsersettings zurückzuführen sind. Zeige mir das Problem in einem der drei großen Standard-Browser in Werkseinstellungen (Chrome, Firefox, Edge).Die Tipps helfen alle nicht und führen ins Nevana was Neue Darstellungs- der Menüs Fehler bei den Neuen Version an geht,
Dabei solltest du folgendes nicht vergessen...
Ja. Aber jetzt erkläre mir mal, wo ein paar ES gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Dann reden wir weiter.
Sekunden mit | |
Fehlern (ES) | ES steht für Errored Seconds. Der Wert gibt die Anzahl der Sekunden an, in denen Übertragungsfehler aufgetreten sind. Die Sekunden werden ab dem Start der DSL-Verbindung gezählt. |
vielen Fehlern (SES) | SES steht für Severely Errored Seconds. Der Wert gibt die Anzahl der Sekunden an, in denen viele Fehler aufgetreten sind. |