Wie kommst du auf die Idee? Wenn du 1&1 nicht einmal vor Ablauf der Kündigungsfrist, die eine Kündigung mit Wirkung zu 08/2007 ermöglicht hätte, darauf angesprochen hast, dass das angezeigte Datum für die MVLZ nicht korrekt ist, obwohl es dir ja offensichtlich bekannt war (unterstellt, dass du damit Recht hast) geschweige denn deinen Kündigungswillen zum Ausdruck gebracht hast, ist das dein Problem. 1&1 zu unterstellen, dass sie absichtlich ein falsches MVLZ-Datum eingetragen haben, um dich von einer Kündigung abzuhalten, wäre sehr weit hergeholt. Wahrscheinlicher dürfte sein, dass möglicherweise tatsächlich ein interner Prozess dort schiefgelaufen ist (immer noch unterstellt, dass du Recht hast, also etwa keine subventionierte Hardware o. ä. nachbestellt hast) - was aber zum jetzigen Zeitpunkt keine Rolle mehr spielt.