Rein rechtlich haben die meisten doch noch gar kein Thema. Es wurde etwas bestellt, aber noch nicht geliefert. Jetzt müsste man zunächst die Lieferung anmahnen und nach Ablauf einer zu setzenden Frist tritt man vom Kaufvertrag zurück. Mit einem Widerruf gehts schneller. Aber selbst dann hat der Verkäufer 14 Tage Zeit das Geld zu erstatten.
Ich habe am Mittwoch die Bestellung widerrufen. In 12 Tagen muss das Geld erstattet sein. Erst dann kann ich gegen AVM–Star vorgehen.
Welches Straftatbestands hat sich der Anbieter denn bisher schuldig gemacht?Natürlich liegt der Verdacht des Betrugs nahe, aber faktisch ist noch nichts passiert.
Allen die per Kreditkarte gezahlt haben, haben eine realistische Chance mit minimalem Schaden aus der Sache rauszukommen. „Chargeback“ heißt das Stichwort. Wenn 14 Tage nach Widerruf das Geld nicht da ist, stelle ich Antrag bei meinem Kreditkartenausgeber und die buchen, wenn ich Bestellung, Widerruf und ergebnisloses Verstreichen der 14 Tage nachweisen kann, die Zahlung zurück. Mailverkehr dazu habe ich, das reicht. Gebühren für die Bearbeitung liegen im Bereich 6–9€.
Mich würde trotzdem interessieren mit welcher Basis hier Anzeigen erstattet werden und wie die Polizei und Staatanwaltschaft drauf reagiert. Wie gesagt, aus meiner Sicht gibt es noch nicht ausreichend Merkmale, dass ein Straftatbestand vorliegt.
Betrug setzt eine vorsätzliche Täuschung voraus. Diese könnte man aus der Tatsache ableiten, dass Ware angeboten wurde, die nicht lieferbar ist. Das muss man aber erstmal beweisen.
Zudem muss der Irrtum nachgewiesen werden. Wir alle (Käufer) sind dem Irrtum erlegen, der VK ist im Besitz der Ware und verkauft sie uns zum angegebenen Preis.
Vermögensverfügung liegt ebenfalls vor. Alle vermeintlich geschädigten haben bereits Geld bezahlt, aber (noch) keine Leistung erhalten.
Damit tritt dann auch der Vermögensschaden ein. 3/4 Tatbestandsmerkmalen lassen sich eventuell schnell nachweisen. Hierfür müssen aber Widerrufe, Mahnfristen o.ä. abgelaufen sein. Das dauert in der Regel einige Wochen. Selbst wenn dann strafrechtlich gegen den Betreiber vorgegangen wird, müssen die Geschädigten ihr Geld zivilrechtlich eintreiben. Das ist langwierig und am Ende nicht selten erfolglos. Trotzdem sollte man das Anzeigen. Wie
@Fighter79 schrieb, geht das in den meisten Bundesländern auch online.
Zivilrechtlich gegen den VK vorzugehen macht nur Sinn, wenn man sich zusammentut. Selbst dann wird man max einen Teil des Schadens erstattet bekommen. Wäre aber sofort dabei, allein aus Prinzip. Werde auch Strafanzeige stellen, welcher Tatbestand vorliegen könnte, prüfe ich noch.