florianr
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Joe_57 schrieb:Wichtig: der Text muss das Wort widerrufe (NICHT wiederrufe) enthalten, sonst ist das wohl rechtlich nicht so einwandfrei.
Wo hast Dud enn das her? Es reicht im Grundegenommen, wenn da drinsteht, "will es doch nicht mehr", oder "wollte es noch nie" o.ä. Es muss für den Empfänger nur erkennbar sein, dass Du einen Widerruf ausüben möchtest. Es schadet nicht mal, wenn unklar ist, ob du anfechten oder widerrufen möchtest. (Etwa wenn Du schreibst: Ich habe nicht gewusst, dass ich mit dem Klick auf Bestätigung eine verbindliche Bestellung abgebe.)
Wichit gist nur, dass es fristgerecht ist. Im Zweifel muss der Händler nachfragen, ob Du widerrufen wolltest oder nicht.
Ein Gericht würde so eine Erklärung eines Verbrauchers sofern irgend möglich immer in die günstigste Richtung auslegen.
Aber ein Rechtsschreibfehler tut der Rechtswirkung sicherlich keinen Abbruch.