[Info] Vorsorglich gegenüber Abmahnungen

Ja, da hätte Syndikus sich mal seinen Ex-Partner Gravenreuth als Vorbild nehmen sollen: Der hat erst einmal alle Kleinen abgezockt, bevor er sich an die etwas größeren Fische getraut hat (Stichwort Explorer). Erst als er an Kapazitäten in der Größenordnung "heise" kam, gab's Gegenwind und schwupps, war der Markennahme hinfällig...

hoffen wir mal, daß das BGH das genau so sieht, wie heise (und die vielen kleinen Forenbetreiber auch) und das Urteil kippt.
Aber alleine die Abmahnungen, die bis dahin so verschickt werden, könnten einigen kleinen Forenbetreibern das Genick brechen. Vielen Abmahnern geht es leider nicht um Recht, sondern nur um den schnöden Mammon :(
 
Ich finde, hier sollte einer Differenzierung zwischen ge- bzw. erwerbsmäßig und privat erfolgen, wenngleich diese nicht leicht zu ziehen ist.

In meinen Augen stellt es schon einen Unterschied dar, ob es sich um ein Forum handelt, welches an ein sehr stark frequentiertes Online-Magazin angegliedert ist bzw. einen Bestandteil desselben darstellt, welches wiederum mit reichlich bezahlten Angestellten geführt wird und üppige Werbeeinahmen erzielt. Da kann ab einer gewissen Größe wirklich Personal zur 24-h-Kontrolle bereitgestellt werden. Eine Brisanz bietet es schon, wenn im Forum dort was erscheint, denn bei dem Zulauf ist alles schnell verbreitet, auch wenn es recht schnell wieder gelöscht wird.

Bei privaten Foren sieht es freilich anders aus; diese werden in der Freizeit geführt, welche sich i.d.R. auf die Abendstunden, das Wochenende oder Urlaub erstreckt.

Da aber auch private Foren eine recht große Reich- und Tragweite erzielen können, die der oben beschriebenen nahe kommen können, leider aber nicht von solchen üppigen Werbeeinnahmen profitieren können (Foren lassen sich nicht gut vermarkten und die Nutzer sind meist besonders sensibel gegen Werbung; zudem fehlt natürlich das redaktionelle Umfeld), die es erlauben, sich oder gar mehrere vollzeit damit zu beschäftigen, sehe ich hier auch ein großes Problem, denn "behandelt" werden die privaten Foren wie große Verlage - solange es keine Differenzierung gibt.
 
Die Rechtsanwälte wird es kaum scheren, ob man mit den Werbebannern Geld verdient, oder nicht. Da Geld fliesst, ist es IMO für die eine gewerbsmäßige Kiste. Wenn man keinen Gewinn abschöpft, ist es halt persönliches Pech :(

Sicherlich wird es starke Aufmerksamkeit auf sich lenken, ein Forum dieser Größe abzumahnen. Da legt man sich schnell mit einer ganzen Community an, was auch nach hinten losgehen kann.
Im Vertrauen auf vernünftig denkende RAs, die die Sache und nicht das Geld in den Vordergrund stellen,
verbleibe ich
 
Ich meine, dass man dem neueren Teil hier einen eigenen Thread gönnen sollte!

Das "vorsorglich" hier im Titel ist ja momentan leider absolut hinfällig, und erweckt nicht so konkret das Interesse vieler aufmerksamer Leser.

Ich denke die jetzige Entscheidung ist dafür viel zu wichtig!

Danach kann auch gerne mein Beitrag hier gelöscht werden, da dann überflüssig ist. ;)
 
Wieso? Wir reden hier immer noch über das gleiche Urteil. Inzwischen ist halt nur die schriftliche Begründung bei Heise angekommen.
 
Der Betreiber von naanoo.com (Sebastian Fiebiger) hat eine Seite (vorsicht-forum.de) ins "Netz" gestellt. Vielleicht könnte so ein grosses Forum, wie es das IP-Phone-Forum nun einmal ist, diese Aktion unterstützen ...
 
Dass das Internet kein freier Rechtsraum ist, steht ausser Frage. Es stellt sich nur die Frage, wie weit das noch gehen wird. Zuanfangs war es die Abmahnwelle wegen "Explorer", die einigen das Genick gebrochen hat. Jetzt sind es anscheint die Foren. Ich nutze das Internet beruflich sowie auch privat. Aber wenn ich diese News so verfolge, spiele ich mit dem Gedanken, mich beruflich mal wieder neu zu orientieren. Aber ich werde, so weit es meine finanziellen Mittel erlauben, im Kriegsfalle diese Seite unterstützen.

Bye Michael
 
Zuletzt bearbeitet:
Gegenklage eingereicht

Martin Geuß, Betreiber der Internet-Community "Supernature-Forum", wurde am 24.02.06 im Auftrag einer Gesellschaft für Luftrettungs-Vermittlung wegen angeblich geschäftsschädigender Forenbeiträge abgemahnt. Die Kosten der Abmahnung beliefen sich auf 1.843.24 Euro. Gleichzeitig sollte Geuß eine mit 10.000 ¤ strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen.
Bemerkenswert an dieser Abmahnung ist, dass diese sich auf das so genannte "Heise-Urteil" (LG Hamburg Az. 324 O 721/05) bezieht, welches zum Zeitpunkt der Abmahnung noch nicht einmal schriftlich begründet war und welches bis heute nicht rechtskräftig ist.
Der Abmahnung wurde sowohl durch den Betroffenen selbst als auch durch dessen Anwalt umgehend widersprochen. Daraufhin zog die abmahnende Partei ihre Ansprüche unter Vorbehalt zurück.
Um für sich selbst und andere, von ähnlichen Fällen betroffene Forenbetreiber, eine rechtssichere Klärung der Angelegenheit zu ermöglichen, entschloss sich M .Geuß, eine negative Feststellungsklage anzustrengen...
Hier die komplette Stellungsnahme von Martin Geuß
(Heise-Link)
 
Inzwischen ist das ursprüngliche Problem ("abmahnwürdige" Äußerungen) nicht mehr das Problem, sondern die "Abmahner".
Unbestritten ist, daß es die Möglichkeit geben muß, sich als Firma oder Marke vor Verleumdungen und geschäftsschädigenden Äußerungen oder Mißbrauch (Marke) schützen zu können.

Nur sehe ich da zwei offene Fragen:

1. ist der Initiator einer Abmahnung eigentlich immer der "Geschädigte", welcher einen Anwalt mit einer Abmahnung beauftragt (so sollte es sein!) oder suchen die Anwälte nach "abmahnfähigen" Äußerungen und holen sich dann das Mandat (das wäre der Mißbrauchsfall, denn das Initial liegt hier beim Anwalt, welcher damit ein eigenes geschäftliches Interesse verfolgt)

2. "geschäftsschädigend" kann auch ein Erfahrungsbericht über ein bestimmtes Produkt sein, welcher nicht besonders positiv ausfällt. Liegt hier schon die Möglichkeit zur Abmahnung vor? Dann sollten wir auf die Barrikaden gehen!
 
SuziQ schrieb:
2. "geschäftsschädigend" kann auch ein Erfahrungsbericht über ein bestimmtes Produkt sein, welcher nicht besonders positiv ausfällt. Liegt hier schon die Möglichkeit zur Abmahnung vor? Dann sollten wir auf die Barrikaden gehen!

Es gibt Verträge zu Produkten (insbesondere im Software-Bereich), die eine "Indemnification Clause" enthalten, wonach der Erwerber den Hersteller von Schaden freihalten muß und oft sind dort auch direkt vergleichende Tests genannt, die nicht ohne Zustimmung des Herstellers veröffentlicht werden dürfen.

Das ist leider eine zunehmende Praxis und sicher nicht im Sinne der Kunden.

--gandalf.
 
"Indemnification Clause"

Genau da liegt auch ein Problem der Foren, die sich ja zum großen Teil auch als Vermittler von Erfahrungsberichten eignen...

Vielleicht sollte man sich doch eine Lupe zulegen um sich künftig jede AGB anzuschauen.
 
gandalf94305 schrieb:
Es gibt Verträge zu Produkten (insbesondere im Software-Bereich), die eine "Indemnification Clause" enthalten, wonach der Erwerber den Hersteller von Schaden freihalten muß und oft sind dort auch direkt vergleichende Tests genannt, die nicht ohne Zustimmung des Herstellers veröffentlicht werden dürfen.

Ist sowas in .de überhaupt gültig?
 
Gute Frage... ich sehe immer nur wieder Softwareverträge mit diesen Abschnitten... da sollten wir mal einen Rechtsanwalt fragen ;-)

--gandalf.
 
Das dürfte gegenüber einem Verbraucher meines Erachtens nach unwirksam sein. (ist meines Erachtens nach eine überraschende Klausel, könnte aber auch eine unangemessene Benachteiligung sein, denn der Kunde kann ja z.B. nicht mehr die Presse/Verbraucherschutz einschalten, wenn das Produkt nichts taugt und der Hersteller bei der Garantie nicht kooperiert.)

Im übrigen, wenn es Bestandteil der EULAS ist, diese werden ja gegenüber einem Verbraucher sowie so nicht wirksam, weil sie nicht als AGB Bestandteil des Kaufvertrages geworden sind.
 
Oha!

Das würde ich mir auch nicht entgehen lassen, wenn ich die Gelegenheit hätte...
 
Ja, ja, aber auch dann muss man ja irgendwie frei haben. ;-)
 
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