vor 5 Tagen Kündigung per Einschreiben Rückschein

Shadow_SAW

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Vor 5 Tagen hab ich eine Kündigung an Aol per Einschreiben Rückschein geschickt.

Wie lange dauert es so im Schnitt bis man den Rückschein wieder bekommt?

Bekommt man eine Nachricht wenn der Brief nicht angenommen wurde?

Habe im Brief angegeben das ich Kündigen möchte sobald meine Mindestlaufzeit zuende ist.

Ich hab den kleinsten IP PHOne Aol Tarif, wo man jeden Monaten kündigen kann.
 
kA wie bei einem solchen Konzern mit Rückscheinen umgegangen wird, wer da wann wie unterzeichnet usw.

Würde ohnehin nur Einwurfeinschreiben verwenden. Reicht aus und der Empfänger kann auch die Annahme nicht verweigern oder sich tot stellen ;)
 
ich wollte mit rückschein auf nr doppelt sicher gehen ...
 
Der Rückschein sollte eigentlich "postwendend" zurückkommen. Wenn der Brief also angenommen wird, wird der Schein unterschrieben und mit der nächsten Postsendung wieder an Dich ausgeliefert. Sollte man das Schreiben nicht annehmen, so bekommst Du den Rückschein inklusive des kompletten Briefes nach 7 (Werk)Tagen Lagerfrist retour.

Auf dem Einlieferungsbeleg sollte eine Sendungsnummer stehen sowie Infos, wie Du den Status der Sendung verfolgen kannst. Probier das doch mal...


Gruß,
Wichard

P.S.: Ich habe übrigens letztens einen nicht-unterschriebenen Rückschein erhalten... Da hat der Zusteller wohl vergessen, diesen unterschreiben zu lassen. Auch schön.
 
Ich werd das mal mit der Sendungsnummer probieren.
 
RR400857987DE:
Die Sendung liegt in unserer Filiale Lauenburger Allee 14, 47269 Duisburg ab dem 16.12.2005 zur Abholung bereit.

na das macht ja Hoffnung :-(


Zusatz:

Wieso wird das nicht abgeholt? :bahnhof:

Hatte eigentlich mal gelesen, glaub auch hier im Forum, das AOL dann jemanden zum Postfach schickt, der den Rückschein unterschreibt.
 
Bitte poste nicht alle paar Minuten einen neuen Beitrag, wenn noch keiner auf deinen letzten Beitrag geantwortet hat. Für sowas gibt es die EDIT-Funktion.
 
Eine Annahmeverweigerung gilt als Zugang des Schreibens. Wird das Schreiben nicht entgegengenommen, so ist das einzig ein Problem von AOL - die Kündigung ist rechtswirksam zugegangen, auch wenn die sich geweigert haben, diese zu lesen.

Was anderes liegt vor, wenn der Postbote niemanden angetroffen hat und nur eine Benachrichtigung sendet. Hier gilt das Schreiben nicht automatisch als zugegangen, weil der Empfänger privat nicht einfach verpflichtet werden kann, zum Postamt zu gehen. Das geht nur öffentlich-rechtlich über die sogenannte Zustellungsurkunde, die man als Privatmann nicht versenden kann.

Um dieses Problem - nicht abgeholte, nur benachrichtigte Einschreiben sind nicht zugegangen - zu lösen, hat die Post das Einwurfeinschreiben erfunden. Hierbei quitiert der Postbote, daß das Schreiben in den Verfügungsbereich des Empfängers gelangt ist. Damit gilt es vor dem Gesetz als zugegangen, egal, was vielleicht zwischen Briefkasten und Sachbearbeiter noch für Störungen liegen.

RR400857987DE:
Die Sendung liegt in unserer Filiale Lauenburger Allee 14, 47269 Duisburg ab dem 16.12.2005 zur Abholung bereit.
Bedeutet, daß Du Pech gehabt hast. Offensichtlich hat der Briefträger keinen Postbevollmächtigten angetrofen und nur eine Benachrichtigung hinterlassen. Damit gilt das Schreiben u.U. nicht als zugegangen... Manchmal ist das teuerste eben nicht das beste.

Am einfachsten ist übrigens immer noch die Kündigung per Fax. Grundsätzlich ist zwar das Faxprotokoll kein Urkundenbeweis, aber, so die laufende Rechtsprechung, liegt ein erster Anschein vor, daß das Schreiben zugegangen ist. Da heute der Faxempfang bei großen Firmen elektronisch erfolgt, ist der früher oft gegen diesen Anschein vorgebrachte Einwurf "Das Papier des Faxempfängers war alle" wirkungslos geworden, der erste Anschein ist damit schwerer widerlegbar geworden.

Im übrigen beweisen alle genannten Übersendungsformen nur, daß etwas übersendet wurde, nicht, WAS da übersendet wurde. Die Beweiskraft ist daher ziemlich gering, im Prinzip sind die Urkundenbeweise (Einschreibebeleg) für die Briefübermittlung bezüglich der Hauptsache - nämlich daß die Kündigung übermittelt wurde - auch nur Anscheinsbeweise. Ergo hast Du mit keiner noch so teuren Übermittlungsart etwas gewonnen, es sei denn Du wählst die Zustellung über Notar per Einwurfeinschreiben (bzw. Zustellungsurkunde, der Notar ist ja hoheitlich beliehener).

Die einfachste sichere Übermittlung: Fax, das Du einen anderen Faxen lässt, der auf der Rückseite die Übermittlung als Zeuge bestätigt. Dann hast Du zwar keinen Urkundenbeweis bezüglich der Übermittlung (Versandbestätigung gilt nicht als Urkunde) aber einen Zeugenbeweis in der Hauptsache.
Auch funktionien Mail2Fax-Services, die eine Bestätigungsmail mit Faxinhalt zurücksenden (wobei hier nur ein ziemlich sicherer Anscheinsbeweis vorliegt).
 
Kann es nicht auch einfach sein, daß AOL nur 1-2x die Woche zur Post geht und das Postfach leert? Der 16. war ein Freitag, heute ist Dienstag und wenn es heute abgeholt wurde, dann wird der Status auf der Post-Website sicherlich erst morgen geupdatet sein. Der Rückschein wird auch 1-2 Tage brauchen, bis er wieder beim OP ist.
 
Das ist natürlich möglich und auch zu hoffen. Andererseits würde ich mich wundern, wenn die über Postfach arbeiten. Ich bin gespannt, wies ausgeht, bitte Meldung machen ;-)
 
Mein Rückschein ist heute angekommen, wurde am 19.12 unterschrieben.

Mal hoffen das die AOL-Kündigung dann richtig klappt.

Die Brief-Status-Seite bei der Post scheint nicht sehr aktuell zu sein.
 
Nur mal zum Thema einschreiben mir Rückschein.....

genaugenommen hast du dir bestätigen lassen, das du einen Umschlag an AOL geschickt hast!!!!!!!!!!

war da ein Blatt Papier drin; war dies leer oder beschrieben...

was stand da drauf

Das weist du alleine und das beweist gar nichts!!!!

Um ganz sicher zu gehen... im Regelfall nicht nötig, mit dem schreiben zum Notar gehen, dort beglaubigen lassen, vom Notar den Briefumschlag schliessen lassen und ganz wichtig er bringt das Teil zur Post.

Dadurch kannst du gerichtlich unanfechtbar beweisen, dass am Tag x bei Firma y ein Brief einging, mit dem du Sachverhalt z mitgeteilt hast.

Für ganz wichtige Dinge...... also nicht unbegingt ein Vertrag von AOL würde Ich nur diesen Weg n Betracht ziehen

In diesem Sinne

Gruß

G
 
Was kostet denn der Spaß mit dem Notar? Scheint mir teuer und umständlich zu sein.

Ich empfehle die Zustellung per Gerichtsvollzieher. Kostet ca. 12 Euro für die erste Seite + AFAIK 0,50 Euro für jede weitere.
 
guentherbue schrieb:
...mit dem schreiben zum Notar gehen, ...

Hatte Andre das nicht schon ausfühlich erwähnt?!

Was ich jedoch interessanter finde, ist die Faxlösung. So ein Fax an drei, aufeinander folgende Tage einfach zu wiederholen (um Ausreden, wie 'unser Papier war alle und der Kollege hatte den Zwischenspeicher übers Wochenende mit genommen' zu vermeiden), ist weniger aufwändig, als zum Notar zu gehen.

Dwayne schrieb:
Ich empfehle die Zustellung per Gerichtsvollzieher.

Wie geht das denn?
 
Da werden 100% Softfax genutzt, das ganze läuft elektronisch. Das einzige, was da schiefgeht, ist daß dein Faxgerät das Fax zu hell / dunkel scannt. Oder meinst Du, die laufen da noch mit Papier rum :D
 
Schreiben an ganz normal an die Firma aufsetzen und dann zusammen mit einem entsprechenden Begleitschreiben an den zuständigen GV am Sitz der Firma schicken. Im Begleitschreiben dann spezifizieren, ob der GV persönlich zur Firma hin soll (meist teurer, da man Kilometergeld bezahlen muß) oder ob die Post mittels PZA das erledigen soll (12 Euro-Variante). Man bekommt dann im Anschluß vom GV eine beglaubigte Abschrift des eigentlichen Schreibens sowie einen Nachweis über die Zustellung. Gegen die Zustellung kann sich der Empfänger nicht wehren. Das Schreiben gilt mit Hinterlegung beim Empfänger als zugegangen.
 
Die Frage ist immer noch, ob beim gerichtsvollzieher nur die übergabe oder auch der INhalt beglaubigt ist. Edit...: hatte den oberen Beitrag nicht lesen können, da ich grad am schreiben war......

Ein Fax ist zwar schön ung gut, aber es wird immer noch nur der Transfer aber nicht der INhalt bestätigt.

Mir ist klar, dass es in der Regel dabei keinerlei Probleme geben wird, aber wenn es mal ganz ganz eng werden sollte.......

Gerichtliche Konsequenzen Freiheitsstrafen.........

Was Ich mal gemacht habe, wenn der Adressat im Nahbereich ist, habe Ich ein schreiben aufgesetzt und unten den passus angefügt, und bin persönlich dort aufgetaucht

Hiermit bestätigt die Firma xy oder ein zur UNterschrift berechtigter Mitarbeiter, dass er ein ein identisches schreiben erhalten und akzeptiert hatt.

Datum Name leserlich und Unterschrift vom Mitarbeiter

_______________________________

dadurch sind alle Spatzen gefangen.

Klar ist das nicht immer möglich......

Notarzeit ist teuer, aber wie gesagt, wenns mal wirklich wichtig ist, und es nicht unbedingt um eine Firma sondern um zwischenmenschliche Probleme geht.........

Sollte keine Absicherung zu teuer sein

Gruß
G
 
guentherbue schrieb:
Die Frage ist immer noch, ob beim gerichtsvollzieher nur die übergabe oder auch der INhalt beglaubigt ist.
Dwayne schrieb:
Man bekommt dann im Anschluß vom GV eine beglaubigte Abschrift des eigentlichen Schreibens sowie einen Nachweis über die Zustellung.
 
sry dwayne

hatte deine Nachricht nicht gelesen....

das kommt davon, wenn man sch von Frau beim schreiben ablenken lässt und man über 30 min für 10 Zeilen braucht
 

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