Andre
IPPF-Promi
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Ein Fax ist zwar schön ung gut, aber es wird immer noch nur der Transfer aber nicht der INhalt bestätigt.
Das kommt aufs Faxgerät an. Das von mir meist verwendete druckt nach dem Senden erst die Übermittlungsdaten und darunter dann die oberen 2/3 der gesendeten ersten Seite. Bei einer Kündigung braucht man nur eine Seite, bei der auch höchstens die oberen zweidrittel belegt sind (wir müssen unsere Kündigungen ja nicht wirklich schick layouten, oder?) - ergo wird von der Protokollfunktion nicht nur die Übermittlung, sondern auch der Inhalt bestätigt.
Wie geschrieben, ist das einfachste immer noch, es einen Arbeitskollegen senden zu lassen und ihn als Zeugen für die Übermittlung auf dem Fax unterschreiben zu lassen. Bei der Poststelles des Amtes, bei dem ich mal in meinem Referendariat Station gemacht hatte, hat die Mitarbeiterin dafür einen Stempel gehabt "Fax wurde gesendet am: ... Unterschrift: ...". Die Sachbearbeiter haben also nicht selbst das Fax bedient, sondern ein Dritter, der damit automatisch Zeuge war - und wegen der Sendequittung auf dem Orignal eben nicht nur Zeuge der Übermittlung, sondern auch des Inhaltes.
Privat wäre so ein Stempel natürlich übertrieben. Der Arbeitskollege, der das Fax sendet, kann die zwei Zeilen ja auch handschriftlich auf dem Original anbringen...