Versehentliche Einzahlung - wie Rückzahlung möglich?

Ein schönes Pfingsfest

Wünsche ich Dir auch.

Hallo Markus,

Du hast Recht ich bin kein Jurist. Mir wäre es völlig neu einen Mahnbescheid zu senden, bevor 2 mal gemahnt wurde. Du kannst einen Mahnbescheid versenden, nach einem rechtskräftigen Gerichtsurteil, wenn die Zahlung nach vorheriger Fristsetzung nicht erfolgt ist.

Alles andere wäre mir neu. Ich möchte mich in dem Thread jetzt nicht mehr äußern und wünsche Dir viel Glück, daß Du die Kohle zurück bekommst.

Viele Grüße
Mario
 
Du kannst einen Mahnbescheid versenden, nach einem rechtskräftigen Gerichtsurteil
Nöö, du kannst soviele schicken, wie du Geld hast... Zum Gericht geht es erst, wenn der Empfänger widerspricht
Hans
 
Erstens: ein Fax entfaltet die gleiche Rechtskraft wie ein Einschreiben.

Zweitens: Der Zugang muß bewiesen werden. Beim Einschreiben erhält man eine Bestätigung der Post, daß der Zugang beim Empfänger erfolgte. Beim Fax erhält man zwar einen Sendebericht, diesem wird jedoch keine Beweiskraft zugeschrieben, das ist höchstinstanzlich entschieden worden und steht somit außer Frage.
 
Aber noch einmal zu meiner Frage nach der beteiligten GmbH - die Daten aus dem Impressum reichen eben bei einer GmbH & Co KG eben nicht aus,es ist zwingend die Angabe der vertretenden GmbH UND der verantwortlichen Geschäftsführerin notwendig,um einen Mahnbescheid zu beantragen.
Genau diese Angaben meinte ich, als ich hier fehlende Pflichtangaben im Impressum von Betamax bemängelte. Eine KG muß nämlich auch ausführliche Angaben zu ihrer Komplementärin - vorliegend einer GmbH - machen (siehe: http://www.hk24.de/produktmarken/re...gruendung/pflichtangaben_briefe.jsp#gmbh_coKG).
Meines Wissens ist bezüglich dieses Punktes bereits ein abmahnberechtigter Verein tätig.

Ein Mahnbescheid kann auch ohne eine einzige Mahnung beantragt werden. Gem. § 286 I S.2 BGB steht die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren einer Mahnung gleich. Allerdings kann man ohne vorausgegangene Mahnung, die den Schuldner in Verzug gesetzt hat, die Kosten des Mahnverfahrens nicht als Verzugsschaden geltend machen. D.h. ohne vorausgegangene Mahnung zahlt man die Kosten des Mahnverfahrens selber.

Da Mahnungen formfrei sind, genügt die Übermittlung per Telefax zwar, ein Sendebericht reicht als Zugangsbeweis jedoch nicht aus (vgl. u.a. http://www.ra-kotz.de/telefaxzugang.htm).

Insofern rate ich erneut zum Einwurfeinschreiben mit Rückschein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr habt ja alle recht-aber genau das ist es,was mein Anwalt gesagt hat: Der einzige Nachteil ist,daß man eventuell auf den Kosten für das Mahnverfahren sitzen bleibt,und die 26¤ verschmerze ich gerne,wenn ich nur endlich das Geld zurückbekommen würde. Außerdem hatte ich das Geld ja auch schon per Email angemahnt,und da auf die Emails primär geantwortet wurde ist damit indirekt ja auch der Zugang bewiesen.
Im Übrigen scheint vielleicht sogar Bewegung in die Sache zu kommen - als ich mich direkt bei Betamax nach der beteiligten GmbH als notwendige Angabe für das Mahnverfahren erkundigte, wurde ich erstmals weiterverbunden und es wurde mir defintiv zugesagt,daß das Geld überwiesen wird. Gleichfalls fand ein Abgleich der Kontodaten statt.
Also erstmal noch wieder abwarten. Den Auszug aus dem Handelsregister kann ich sowieso nur schriftlich beantragen,bei den o.g. Links bekomme ich keine Auskünfte zu Betamax,und ob die ursprüngliche Eintragung noch aktuell ist - wer weiß das schon?
Viele Grüße

Markus
 
Es tut sich was:
Mein Kontostand beträgt jetzt nur noch 10¤ - nach Meinung aller Rechtsgelehrter hier in diesem Thread wäre damit dann bei Nichtzurückzahlung des Geldes die Zuordnungsabsicht verwirklicht :)
Aber es sieht ja in meinen Augen eher so aus,als sollte das Geld nun wirklich zurückgezahlt werden.
Noch einen schönen Pfingsmontag

Markus
 
Um die Sache zum Abschluß zu bringen:

Betamax hat heute 1180¤ überwiesen - zusammen mit den 10¤ Guthaben ist das genau die Summe,die ich überwiesen habe. Damit habe ich sogar noch 1,90¤ geschenkt bekommen.
Allen,die mit Ratschlägen und Tips geholfen haben - vielen Dank!

Markus
 
Ende gut, alles gut. Gückwunsch zum happy end. Immer saubere Geschäfte, also Schwamm drüber ;)
 
@inquisitor

Nur zum vollständigem Abschluss:

Einwurfeinschreiben kann man vor Gericht vergessen, wie den Sendebericht des Faxes. Ich habe das hinter mir. Der Beleg hat keine wirkliche Beweiskraft vor Gericht, sondern bei Bestreiten (und sowas gibt es ja) wird der Zusteller als Zeuge verlangt. Und den bekomm dann mal über die Post ran. Ich weiss nicht, ob dass schon mal jemandem gelungen ist, und dann muß er sich auch noch erinnern. (Frage: War der Briefkasten grau oder schwarz? Ach Sie wissen nicht mehr, dass er grün ist? Wie wollen Sie dass dann bezeugen, dass Sie es in den richtigen Kasten geworfen haben?? Oder die Oma von oben das Schreiben rausgefischt hat??)

Vergiss es. Nur der alte schöne Rückschein mit der Unterschrift des Empfängers ist da eindeutig. (Nach verlorenem Prozess wegen Bestreitens des Empfangs eines Einwurfeinschreibens).
 
wie dort ausgeführt wird: mit dem Zusteller als Zeugen vor Gericht. Macht sich nur halbwegs gut, wenn Zustellort und KLageort identisch und der Zusteller sich ausdrücken kann und das Gericht ihn als vertrauenswürdig einstuft.

bliebe noch Zustellung per Gerichtsvollzieher, der kann das Schriftstück auch durch Niederlegung zustellen.
 
Hallo Markus,

herzlichen Glückwunsch. Das zeigt uns vielen Betamax Nutzern, daß die Firma doch seriös ist. Auch erfährt man durch andere Threads, daß die wohl auch einen Support haben, der ab und zu mal antwortet.
Wahrscheinlich nur bei richtigen Problemfragen und nicht bei nonsens Problemfragen.

Aber zurückkommend auf Dein Verhalten bzgl. Deines in Verzugsetzen von Betamax.

Denke bitte immer an folgendes.
Insbesondere wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, raten Dir viele RAe zu einem Verfahren. Denn die Kosten des Verfahrens sind dann dem RA sicher. Ob Du leer ausgehst ist den meisten Anwälten in D. erstmal schnuppe.
Denn mich störte insbesondere Dein Post, wo Du nach Rücksprache mit einem Anwalt selber einen Mahnbescheid hast ausfüllen wollen, da hattest Du weitere Probs mit.

Also
richtig in Verzug setzen sollte man nich mit FAX
2x ESR mit richtiger Frist ist der einzige für Dich absolut richtige Weg.
Dann Mahnbescheid, insbesondere bei solchen Eigentumsverhältnissen wie bei Betamax, Mahnbescheid besser vom RA aufsetzen lassen.

Man kann nämlich auch den falschen verklegan. Das hat dann für Dich fatale Folgen.
Und bitte kritisiere hier nicht die "halbwissenden" Ich bin auch kein Anwalt, habe aber sehr lange Anwaltserfahrung und weiß was gehen kann und was absolut nicht geht.
Einen Titel hat man schnell, aber auch Geld?:spocht:
 

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