Im Prinzip würde ich Euch ja recht geben,aber wenn Ihr den Threat verfolgt habt,wißt Ihr,daß ich Betamax schon mehrere Zahlungsaufforderungen gesandt habe,zwar nicht als Einschreiben,aber als Fax,und das ist genauso rechtsgültig und ich habe die Sendebestätigung als Beweis,daß alles ordnungsgemß verschickt wurde. Die letzte Zahlungsfrsit ist am 8. Mai abgelaufen.
"Mein" Anwalt verdient daran keinen Cent,da er mir ja ausdrücklich geraten hat,den Mahnbescheid erst mal ohne ihn zu versenden,um die Anwaltskosten zu sparen. Und wie oben schon beschrieben liegen die Gerichtskosten bei 26¤ - dagegen steht ein Einschreiben von 4¤, wo bis jetzt schon ganz klar zu erkennen ist,daß Betamax in keinster Weise vor hat,zu reagieren.
Selbst wenn ich auf den 26¤ sitzen bleibe habe ich zumindest mein Geld wieder,falls Betamax auf den Mahnbescheid zahlen sollte. Ich befürchte allerdings auch,daß Widerspruch eingelegt wird und damit geht die Sache sowieso vor Gericht. Es lohnt sich sicherlich nicht,wegen 20¤ ein Verfahren anzustrengen,wegen 1190¤ aber schon. Wenn man einen Titel bekommt,kann man zur Not auch die 20¤ mit pfänden lassen,da sich Betamax in Verzug befindet.
Ich würde ja auch gerne den gerichtsweg vermeiden,habe nicht mal eine Rechtsschutzversicherung,aber bei 1190¤ tut mir jeder Tag weh,an welchem ich auf das Geld verzichten muß.
Aber noch einmal zu meiner Frage nach der beteiligten GmbH - die Daten aus dem Impressum reichen eben bei einer GmbH & Co KG eben nicht aus,es ist zwingend die Angabe der vertretenden GmbH UND der verantwortlichen Geschäftsführerin notwendig,um einen Mahnbescheid zu beantragen.
Viele Grüße
Markus