Verbindungskosten geändert

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Für weitere Antworten geschlossen.
Mir hat 1und1 aber auf meine Anfrage geantwortet, dass die neuen Preise auch für Bestandskunden gelten.
 
und was haben sie dazu gesagt, dass sie die bestandskunden nicht zureichend darüber informiert haben? das ist ja eine frechheit, mit was für einer larifari-haltung 1und1 ihre erste tariferhöhung vornehmen. aber was soll der ärger, man muß ja nicht über 1und1 telefonieren :)
 
Dazu haben sie nichts geschrieben und auf eine weitere Mail von mir haben sie nicht mehr geantwortet. Inzwischen habe ich aber schon von vielen gelesen, dass sie noch zu den alten Preisen telefonieren. Die von 1und1 kennen sich also selbst nicht richtig aus. Ich nehme an die stellen die Preise erst später um. Vieleicht dient die jetzige Preisliste nur als Ankündigung.
 
Nun hab ich wieder eine Antwort erhalten. Die neuen Preise sollen jetzt doch nicht für Bestandskunden gelten. Da soll sich noch jemand auskennen.
 
Ich habe auch gerade eine Mail an 1und1 geschickt :

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Ihrer Gesamtpreisliste im Controlcenter wurden die Preise für
VOIP zu Mobilfunknetzen erhöht.
Zum Zeitpunkt meines Vertragsabschlusses hatten diese Preise noch keinen Bestand.
Hiermit möchte ich dieser Preiserhöhung widersprechen.

Bitte teilen Sie mir mit, ob die neuen Preise auch für Bestandskunden gelten, da sonst laut AGB die Möglichkeit des Sonderkündigungsrechts besteht


mal sehen was Sie antworten ....


hier nun die Antwort ...

Sehr geehrter Herr ....,

vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage, die ich Ihnen gern beantworte.

Diese Änderung betrifft Sie als Bestandskunden nicht.

Unsere FAQ rufen Sie über den Link http://faq.1und1.de auf.
Telefonisch erreichen Sie unseren Support unter der Rufnummer 01805 00 04 15 (12 ct/Min*).
Die Mitarbeiter stehen Ihnen täglich 24 Stunden zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Vertragskundenservice
1&1 Internet AG
 
Klarheit

Hier meine Antwort vom 1und1 Support:

vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage, die wir gern beantworten.

Seit dem 27.01 gibt es eine Preisänderung in der VoIP Tarifliste:

Der Preis für die Mobilfunkrufnummern: 0151, 0152, 0160, 0162, 0170, 0171, 0172, 0173, 0174, 0175

wurde auf 22,9 ct/Min geändert.

Gilt nur für Neukunden ab 27.01.2005. Bestandskunden sind von dieser Umstellung NICHT betroffen.

Die Preisanpassung ist durch eine geänderte Kostenstruktur bedingt.

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Spass mit 1&1 und unseren Produkten.

Mit freundlichen Grüßen

XXXX
Technischer Support
1&1 Internet AG

Mich nervt es schon ein wenig, dass im ControlCenter bei mir jetzt aber die neuen Preise angezeigt werden.

Hier noch was passenden http://www.onlinekosten.de/news/artikel/16585 zu den 1und1 Handytarifen.
 
Hallo Imandrake, editier den Namen von der Dame weg oder haste ihre Erlaubnis ihren Namen in einem öffentlichen Forum zu veröffentlichen :wink:
gruß mayday7
 
Hab ich editiert.

Brauche ich eine Erlaubnis? Frau XXX hat im Namen der Firma 1und1 mir geantwortet und ich wüsste nicht, warum ich dieses "Schriftstück" nicht veröffntlichen darf. Sonst sollte 1und1 ,wie viele andere Firmen auch, Mails nicht persönlich "unterschreiben".

Naja, der Name ist ja nicht wirklich von Belang für mein Posting und bevor es hier zu OT wird höre ich lieber auf.

Gruss
lmandrake
 
die preise gelten NUR für NEUKUNDEN.

bestandskunden haben zwar in ihrer feature-liste die neuen preise drin, werden aber über die alten preise abgerechnet.

beachten sollte man hier, dass voip KEINE vertragsgrundlage ist.
wenn dein i-net sehr serh lange nicht geht, dann ist das vertragsgrundlage.
wenn dir da also ein sokü-recht entsteht, dann nur für die leistung des voip ... der vertrag an sich ist davon unangetastet.

vielleicht wird es so laufen, dass man, wenn man da etwas auf den putz haut, vielleicht ein wenig guthaben bekommt ... mehr aber nicht.
 
Mensch du reagierst wirklich schnell :kasper: ! Wenn du suppe ißt, schaffst du es die Suppe aufzuessen bevor sie kalt ist :wink:?
MG mayday7
 
1u1_Spezialist schrieb:
beachten sollte man hier, dass voip KEINE vertragsgrundlage ist.
wenn dein i-net sehr serh lange nicht geht, dann ist das vertragsgrundlage.
wenn dir da also ein sokü-recht entsteht, dann nur für die leistung des voip ... der vertrag an sich ist davon unangetastet.

Darf ich fragen, woher Du diese Erkenntnis hast? Also z.B. für die doppel Flat Tarife gilt das auf keinen Fall.
Inwieweit VoIP bei den anderen Verträgen zur geschuldeten Leistung gehört, hängt wahrscheinlich vo Einzelfall ab. Aber die Art und Weise wie 1und1 die Möglichkeiten der VoIP Technik und die Nutzungsmöglichkeiten speziell über 1und1 anpreist, spricht meines Erachtens nach dafür, daß beides zusammengehört.
Relevant ist diese Überlegung ja nur, wenn man sich z.B.folgenden Fall vor Augen führt:
10/2004 Kunde schließt einen Vertrag mit Laufzeit 12 Monate ab,
01/2005 1und1 erhöht die Preise, benachrichtigt den Kunden, der widerspricht der Preiserhöhung,
02/2005 1und1 kündigt die Vereinbarung über VoIP (-> Der Kunde kann kein 1und1 VoIP mehr nutzen, außer er akzeptiert die höheren Preise)
Dann stellt sich die Frage, ob der Kunde dann noch bis 10/2005 an den DSL Vertrag gebunden ist oder nicht.
Genau das würde ich zwar bejahen, da meines Erachtens nach zumindest alle Leistungen, mit denen ein Produkt beworben wird entscheidend sind.
 
Was soll das eigentlich? 1&1 hat doch alles genau festgelegt:
Besondere Bedingungen für Voice over IP (1&1 VoIP) schrieb:
1.2.
1&1 VoIP wird Bestandteil des Vertrages über den 1&1 DSL-Zugang mit der Freischaltung durch den Kunden im Konfigurationsmenu.

3.1
1&1 ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der in Textform mitgeteilten Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. 1&1 verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen

4.2
1&1 ist berechtigt, den Vertrag über den Leistungsbestandteil 1&1 VoIP ordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. In diesem Fall besteht für den Kunden das Recht, den Vertrag über den DSL-Tarif mit Wirkung zum selben Zeitpunkt zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht muss spätestens 10 Tage nach Zugang der Kündigung gemäß Satz 1 ausgeübt werden.
 
@mad79
Du hast Recht, in den neueren AGB zu VoIP steht es drinen, in meinen alten AGB stand Ziff. 4.2 noch nicht drin (habe die mir damals extra ausgedruckt)
Damit hat es sich tatsächlich erübrigt.
 
Sehr geehrter XXX XXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage, die wir gern beantworten.

Sie haben keine Möglichkeit der Erhöhung zu widersprechen.
Allerdings haben Sie hierbei laut unseren AGB's ein Sonderkündigungsrecht.

Führen Sie daher bitte Ihre Kündigung über Ihr Vertragstool unter http://vertrag.1und1.de
durch und schicken Sie uns das Bestätigungsfax zu.

Abschließend möchte ich Sie bitten sich erneut bei uns zu melden, damit wir Ihnen
den Vetrag sofort schließen.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche.

Mit freundlichen Grüßen

XXX XXX
Technischer Support
1&1 Internet AG

Nachdem ich in diversen Foren über diese Preiserhöhung seitens 1&1 gelesen habe und persönlich von 1&1 jedoch mal wieder nicht darüber informiert worden bin, habe ich gestern eine freundliche, aber bestimmte eMail zum Sachverhalt an den Support geschickt und heute oben zitierte Antwort erhalten. :)
Sieht doch irgendwie interessant aus, oder? Ich werde also wie vorgegeben vorgehen und dann mal berichten, ob mein Vertrag wirklich "zu sofort" beendet worden ist...

Gruß, smarty24
 
viel spaß bei der rückzahlung der hardware (sofern bekommen).

ok, kannst sie dann auch ganz zurückschicken ... fragt sich was sinnvoller ist
:)
 
hmm .. aber irgendwie isses schon seltsam., dass ein so großes unternehmen, mit einer rechtsabteilung, die größer ist als manche firma, sich einfach so drauf einlässt, dass so kleine pfennigfuchser einfach so vom vertrag wegspringen können.

naja ... werden mehr resourcen frei!
hat dann doch was positives!
danke!
 
1u1_Spezialist schrieb:
viel spaß bei der rückzahlung der hardware (sofern bekommen).

ok, kannst sie dann auch ganz zurückschicken ... fragt sich was sinnvoller ist
:)

Worauf beziehst Du Deine Äußerung mit der Rückzahlung bzw. Rücksendung der Hardware? Ich habe sie "damals" ordentlich gekauft und sie ist damit in mein Eigentum übergegangen. Nun wird der Vertrags außerordentlich gekündigt und damit bestehen seitens 1&1 keine Rückforderungsansprüche.
So sehe ich das - freue mich aber auf Deine aussagekräftigen Gegenargumente.

Gruß, smarty24

EDIT: "Pfennigfuchser" => Ich fasse das mal als Kompliment Deinerseits auf! :lol:
Ich kann dazu nur sagen, daß ich mich von so großen Unternehmen - als die Du sie ebenfalls bezeichnest - nicht ver*****en lasse. Wenn schon Vertragsänderungen, dann wenigstens mit Mitteilung an ALLE Kunden - wie auch in den AGB versprochen...
 
smarty24 schrieb:
Sehr geehrter XXX XXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage, die wir gern beantworten.

Sie haben keine Möglichkeit der Erhöhung zu widersprechen.
Allerdings haben Sie hierbei laut unseren AGB's ein Sonderkündigungsrecht.

Führen Sie daher bitte Ihre Kündigung über Ihr Vertragstool unter http://vertrag.1und1.de
durch und schicken Sie uns das Bestätigungsfax zu.

Abschließend möchte ich Sie bitten sich erneut bei uns zu melden, damit wir Ihnen
den Vetrag sofort schließen.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche.

Mit freundlichen Grüßen

XXX XXX
Technischer Support
1&1 Internet AG

Das ist aber schon eine komische Mail:

1.) Natürlich hast Du nach den AGB die Möglichkeit zu widersprechen. (und das würde ich an Deiner Stelle auch schriftlich und beweisbar (mit Zeugen) machen.
AGB Ziff. 3.1 schrieb:
1und1 ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. [...]

2.) Ein Sonderkündigungsrecht hast Du nach den AGB wegen einer Preisehöhung nicht.Vielmehr hat 1und1 das Recht den VoIP Leistungsbestandteil zu kündigen
AGB Ziff 4.2 schrieb:
1und1 ist berechtigt den Vertrag über den Leistungsbestandteil 1und1 VoIP ordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. [...]
Aus dieser Kündigung erst ergibt sich dann ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden
[...]In diesem Fall besteht für den Kunden das Recht, den Vertrag über den DSL-Tarif mit Wirkung zum selben Zeitpunkt zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht muß spätestens 10 Tage nach Zugang der Kündigung gemäß Satz 1 ausgeübt werden.

Es ist also Quatsch, was der technische Support Dir geschrieben hat. Vielleicht solltest Du Dich an die Kaufmännische Hotline wenden, die dafür auch eher Zuständig sein sollten.
smarty24 schrieb:
Sieht doch irgendwie interessant aus, oder? Ich werde also wie vorgegeben vorgehen und dann mal berichten, ob mein Vertrag wirklich "zu sofort" beendet worden ist...

Darauf bin ich auch mal gespannt ...

Mit einer Rückzahlung für die Hardware mußt Du meines Erachtens nach nicht rechnen.

Edit:
Sollte man natürlich nachschauen, ob die AGB für den Vertrag gelten. Ich habe hier einen älteren VoIP Vertrag, dem andere AGB zugrundeliegen.
 
Für Bestandskunden bleiben doch die Preise gleich! Das hatte ich schon per email schriftlich bekommen, von daher verstehe ich die email überhaupt nicht, nehme mal an, die Dame ist nicht auf dem neuesten 1und1stand!
gruß mayday7
 
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