Thargor schrieb:Vieleicht dient die jetzige Preisliste nur als Ankündigung.
vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage, die wir gern beantworten.
Seit dem 27.01 gibt es eine Preisänderung in der VoIP Tarifliste:
Der Preis für die Mobilfunkrufnummern: 0151, 0152, 0160, 0162, 0170, 0171, 0172, 0173, 0174, 0175
wurde auf 22,9 ct/Min geändert.
Gilt nur für Neukunden ab 27.01.2005. Bestandskunden sind von dieser Umstellung NICHT betroffen.
Die Preisanpassung ist durch eine geänderte Kostenstruktur bedingt.
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Spass mit 1&1 und unseren Produkten.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX
Technischer Support
1&1 Internet AG
1u1_Spezialist schrieb:beachten sollte man hier, dass voip KEINE vertragsgrundlage ist.
wenn dein i-net sehr serh lange nicht geht, dann ist das vertragsgrundlage.
wenn dir da also ein sokü-recht entsteht, dann nur für die leistung des voip ... der vertrag an sich ist davon unangetastet.
Besondere Bedingungen für Voice over IP (1&1 VoIP) schrieb:1.2.
1&1 VoIP wird Bestandteil des Vertrages über den 1&1 DSL-Zugang mit der Freischaltung durch den Kunden im Konfigurationsmenu.
3.1
1&1 ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der in Textform mitgeteilten Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. 1&1 verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen
4.2
1&1 ist berechtigt, den Vertrag über den Leistungsbestandteil 1&1 VoIP ordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. In diesem Fall besteht für den Kunden das Recht, den Vertrag über den DSL-Tarif mit Wirkung zum selben Zeitpunkt zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht muss spätestens 10 Tage nach Zugang der Kündigung gemäß Satz 1 ausgeübt werden.
Sehr geehrter XXX XXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage, die wir gern beantworten.
Sie haben keine Möglichkeit der Erhöhung zu widersprechen.
Allerdings haben Sie hierbei laut unseren AGB's ein Sonderkündigungsrecht.
Führen Sie daher bitte Ihre Kündigung über Ihr Vertragstool unter http://vertrag.1und1.de
durch und schicken Sie uns das Bestätigungsfax zu.
Abschließend möchte ich Sie bitten sich erneut bei uns zu melden, damit wir Ihnen
den Vetrag sofort schließen.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche.
Mit freundlichen Grüßen
XXX XXX
Technischer Support
1&1 Internet AG
1u1_Spezialist schrieb:viel spaß bei der rückzahlung der hardware (sofern bekommen).
ok, kannst sie dann auch ganz zurückschicken ... fragt sich was sinnvoller ist
smarty24 schrieb:Sehr geehrter XXX XXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage, die wir gern beantworten.
Sie haben keine Möglichkeit der Erhöhung zu widersprechen.
Allerdings haben Sie hierbei laut unseren AGB's ein Sonderkündigungsrecht.
Führen Sie daher bitte Ihre Kündigung über Ihr Vertragstool unter http://vertrag.1und1.de
durch und schicken Sie uns das Bestätigungsfax zu.
Abschließend möchte ich Sie bitten sich erneut bei uns zu melden, damit wir Ihnen
den Vetrag sofort schließen.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche.
Mit freundlichen Grüßen
XXX XXX
Technischer Support
1&1 Internet AG
AGB Ziff. 3.1 schrieb:1und1 ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. [...]
Aus dieser Kündigung erst ergibt sich dann ein Sonderkündigungsrecht für den KundenAGB Ziff 4.2 schrieb:1und1 ist berechtigt den Vertrag über den Leistungsbestandteil 1und1 VoIP ordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. [...]
[...]In diesem Fall besteht für den Kunden das Recht, den Vertrag über den DSL-Tarif mit Wirkung zum selben Zeitpunkt zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht muß spätestens 10 Tage nach Zugang der Kündigung gemäß Satz 1 ausgeübt werden.
smarty24 schrieb:Sieht doch irgendwie interessant aus, oder? Ich werde also wie vorgegeben vorgehen und dann mal berichten, ob mein Vertrag wirklich "zu sofort" beendet worden ist...