Verbindungskosten geändert

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naja, 1&1 zu Mobilfunk hat eh nie wirklich geklappt, eigentlich OK, dass es jetzt auch keinen Grund mehr gibt es weiter zu versuchen :)
Wenn die Preiserhoehung wirklich nur fuer Neukunden gilt, waere das natuerlich alles OK, dann kann man nur sagen ist es verdammt traurig, dass es nicht korrekt angezeigt wird und auch nirgends erwaehnt wird
Sonderkuendigungsrecht bezweifle ich sehr. Ansonsten vielen Dank, nutze ich das und kuendige....(nach ner Praemie kann man sich ja wieder anmelden) also das waere sicherlich alles andere als im Sinne von 1&1 und die Telefongebuehren zum Mobilfunk sind sicherlich nicht der massgebende Teil des Vertrages :) also es mag eine maximale Steigerung festegelt sein, XY %, aber ansonsten koennen die es teurer machen und du nutzt es, oder laesst es sein
 
Es gibt keine "festgelegte maximale Steigerung". Wenn sich der Preis auch nur um einen Cent erhöht, oder von den 100 Minuten auch nur eine wegfällt, dann besteht ein SoKü-Recht.

Weil das so ist, wären die aber schön blöd, solche im Grunde nicht ins Gewicht fallenden Änderungen auch für Bestandskunden zu übernehmen. Denn die Grundgebühr für meine Fairflat bringt denen sicher deutlich mehr, als wenn ich nur noch 60 statt 100 Freiminuten VoIP hätte oder der Minutenpreis 5 Cent teurer wird. ;)
 
1und1 spricht selber in seinen AGB davon, daß die Änderung in Textform zugehen muß. Zugang setzt aber zwingend voraus, daß die Änderungsmitteilung z.B. per e-Mail im Postfach landet, oder als Brief im Briefkasten.

außerdem:
Textform:
Ein im Internet eingestellter Text (Homepage), nicht durch e-mail übermittelt, reicht nur, wen es tatsächlich zu einem Download kommt. (Palandt §126b Rn 3)
 
Endlich einer, der's versteht... ;)

Strenggenommen reicht selbst eine EMail nämlich nicht aus - von diesem Message-System auf der Control-Seite ganz zu schweigen. 1&1 muss, wenn es hart auf hart kommt und man als Kunde sagt, man sei nie über eine Preiserhöhung informiert worden, nachweisen, dass der Kunde Kenntnis von der Änderung erlangt hat. Und das geht nach aktueller Rechtslage nur auf einem Weg: Post-Einschreiben.
 
BigBlue007 schrieb:
Endlich einer, der's versteht... ;)

.. Und das geht nach aktueller Rechtslage nur auf einem Weg: Post-Einschreiben.
Selbst Einschreiben ist wohl nicht immer ausreichend. habe mal mit jemandem von der Versicherung gesprochen. Da könnte ja jeder einen leeren Umschlag per Einschreiben schicken und behaupten, das wäre eine Kündigung gewesen.
 
BigBlue007 schrieb:
Endlich einer, der's versteht...
Hmmm - vielleicht ist auch der angebliche Unverstand der Anderen durch deren bisherige Erfahrungen mit 1u1 begründet ...?
 
[/quote]
Selbst Einschreiben ist wohl nicht immer ausreichend. habe mal mit jemandem von der Versicherung gesprochen. Da könnte ja jeder einen leeren Umschlag per Einschreiben schicken und behaupten, das wäre eine Kündigung gewesen.[/quote]

Dein Versicherungsvertreter kennt die aktuellen Urteile nicht ;-), kein Richter würde im Ernstfall davon ausgehen das ein Kunde ein leeres Blatt Papier anstelle einer Kündigung abschickt, zumal es immer einen Verwandten oder Freund gibt, der die Kündigungsabsicht bestätigen kann.

Und nochmals zu 1und1, ihmo reicht eine Mail, wenn in den AGB die Textform vereinbart ist.

Auch ein Hinweis auf der nächsten Rechnung ist ausreichend, wenn diese dann nämlich ohne Widerspruch bezahlt wird, hat 1&1 auch den Nachweis das sie dem Kunden zugegangen ist. So verfährt z.B. die T-Com schon seit Jahren ;-).
 
Und nochmals zu 1und1, ihmo reicht eine Mail, wenn in den AGB die Textform vereinbart ist.

Naja, eine Mail mag ausreichen um der Form zu genügen Aber Sie müssen trotzdem noch beweisen, daß die Mail auch zugegangen ist, was nach der letzten Rechtsprechung, die ich verfolgt habe ziemlich unmöglich ist. Insbesondere Logdateien des eigenen Mailservers dürften dabei nicht ausreichen.
Zugegangen bedeutet, daß der Empfänger die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme hat. Dabei würde es prinzipiell ausreichen, wenn die e-Mail auf dem Server des Empfängers ankommt, oder im Briefkasten liegt.
Das Problem ist eben nur, daß 1und1 auch beweisen muß, daß die Nachricht dort angekommen ist.

Ein Hinweis auf der Rechnung mag genügen, es gibt auch gegenteilige Entscheidungen. Wenn er genügen soll, muß er jedenfalls optisch hervorgehoben sein und eine Belehrung über die Widerspruchsmöglichkeit, dessen Folgen und Fristen enthalten. (Wozu sich 1und1 ja teilweise in den AGB selbst verpflichtet: AGB 3.1 "[...] 1und1 verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen."

Auf meiner letzten Rechnung ist jednefalls kein Hinweis und im Controlcenter logge ich mich so gut wie nie ein, daher ist mir keine Änderung bekannt geworden. Sollten auf der nächsten Rechnung die Mobilfunkgespräche zu anderen Konditionen abgerechnet werden, als bisher, werde ich dem Widersprechen und gegebenenfalls Kündigen.
 
Hallo,

hat jemand noch mal die exakten alten Preise? Ihmo kostete ein Gespräch ins E+ Netz 22,9 Cent brutto. Kann auch mal jemand schauen, wie hoch die Nettopreise vor der Preiserhöhung waren?

Im Control-Center wird bei mir jetzt ein Gespräch (1min) ins E+ Netz mit 21 Cent netto aufgelistet, also brutto 24,36 Cent.


Also werden wohl auch die Preise für Bestandskunden erhöht.
 
AFAIR waren die (alten) Preise so:

Vorwahl: 0151, 0152, 0160, 0162, 0170, 0171, 0172, 0173, 0174, 0175 - 19,9 ct

Vorwahl: 0163, 0176, 0177, 0178, 0179 - 22,9 ct
 
0172,0171 (D1/D2): 19,9 cent
0177 (e+): 24,9 Cent
Stand: 02.11.2004
 
Gibt es für Voip vielleicht gesonderte AGB? Dann gibt es vielleicht ein Voip (Sonder)kündigungsrecht, aber nicht für den DSL Tarif.
 
Und was soll das bringen!
Du bist doch nicht gezwungen VoIP per 1und1 zu nutzen! Einfach die 1und1 Daten von der Fritz Box entfernen und du telefonierst nicht mehr über 1und1!
Mit anderen Worten, du hast keinen Vorteil dadurch :doktor:
BTW: Ich meine die GMX Preise sind noch wie die alten 1und1 Preise, für 1und1 Neukunden vielleicht interressant!
gruß mayday7
 
Aus den AGB

"1.1 Die 1&1 Internet AG mit Sitz in Montabaur (nachfolgend 1&1 genannt) stellt dem Kunden den 1&1 Internet-Zugang sowie die sonstigen, unten näher bezeichneten Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung."

Voip taucht zwar nicht im Text auf, aber

"Entgelte 3.6 Der Kunde zahlt alle durch die Nutzung seiner Zugangskennung entstehenden Kosten"

und deshalb sollte doch auch Voip Teil des Vertrages sein.

Bei http://www.top-dsl.com/dsl-agb/1und1/agb/agb-4-1.php hab ich die Voip Ergänzungen der AGB gefunden. Im Control Center oder auf der 1und1 Webseite konnte ich diesen Text leider nicht finden. Wäre für einen Link dankbar

"1.1 Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Führen von Telefongesprächen über das Internet (VoIP) als Zusatzleistung zum Internet-Zugang der 1&1 Internet AG (nachfolgend 1&1 genannt). Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DSL-Zugänge der 1&1.
1.2 1&1 VoIP wird Bestandteil des Vertrages über den 1&1 DSL-Zugang mit der Freischaltung durch den Kunden im Konfigurationsmenu."

Sehr interessant -> daraus folgt für mich, dass bei einer Preiserhöhung mir ein Sonderkündigungsrecht zusteht.
 
Das ergibt sich meine ich schon aus der Leistungsbeschreibung der Seite über die ich mich im Oktorber angemeldet habe:
"kostenlos telefonieren - mit 1und1 DSL! ..."
Aber der Hinweis auf die Verbraucherzentrale ist schon icht verkehrt. die bieten kostengünstige Rechtsberatung an und haben sich auch schon intensiv mit 1und1 auseinandergesetzt.

Edit 27.02.2004:
Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich schon aus den VoIP AGB von 1und1. S.h. Posting von mad79
 
Also diese Werbungen mit kostenlos Telefonieren finde ich schon OK. Wenn auch alle mittlerweile nen * dran haben vonwegen Internetgebuehren, was ich aber fuer ueberfluessig halte, dann muesst ich auch dazu schreiben dass durch den Einsatz der Geraete elektrischer Strom verbraucht wird, wodurch eventuelle auch zusaetzliche Kosten entstehen... :)
Aber ich find selbst dieser kleine Teil der AGBs sagts dan doch schon: "Telefongesprächen über das Internet (VoIP) als Zusatzleistung zum Internet-Zugang der 1&1 Internet AG" Definiert sich also als "Zusatzleistung" welche du nutzen, oder es sein lassen kannst wuerde ich so sagen :) Also insbesondere wenn man Hardware verschenkt waere es auch der Killer eines Providers, wenn das so easy gehen wuerde. Dabei gibts bei uns seit 2 Monaten Versatel und daher ich warte auch nur auf September und den Ablauf meiner 12 Monate :)
 
@JSchling
Ich wollte nur darauf hinweisen, daß während des Prozesses der Bestellung von 1und1 DSL Plus gesondert auf VoIP als Leistungsmerkmal hingewiesen wird und das daher auch zum Bestandteil des Vertrags wird/werden kann. (Wenn ich mir z.B. nur mal meine Rechnung anschaue: 9,95 DSL Tarif, 20 Euro VoIP Gesprächskosten ...) Von daher sind die Kosten für VoIP genauso Bestandteil der Vertragsvereinbarung geworden wie die Kosten DSL Traffic (und den dürften sie ja auch nicht ohne weiteres erhöhen).
Allerdings erfolgt aus einer Berechnung der neuen Gebühren nicht ohne Weiteres, daß man kündigen kann, man müßte zunächst der Rechnung widersprechen und auf Berechnung nach den alten Gebühren bestehen.
Sollte man von 1und1 deine Mitteilung über eine Änderung der Kosten für VoIP bekommen, sollte man diese widersprechen, daß hat auch keine Kündigung zur folge. Erst wenn 1und1 auf den neuen Gebühren besteht undn nicht bereit ist nach den alten Gebühren zu berechnen, entsteht meines Erachtens nach ein Kündigungsrecht.


[OT]
Den Hinweis auf die Internetkosten halte ich für sinnvoll, da diese Kosten ja nunmal anfallen und auch nicht zu vernachlässigen sind. Ohne VoIP käme ich vermutlich mit 2 GB Tarif aus, den gibt es teilweise umsonst oder für ca. 5 Euro.

Und zum Vergleich mit Elektrogeräten: Kein Hersteller bewierbt wohl einen Kühlschrank mit dem Hinweis, man könne damit kostenlos kühlen (und wenn dann wäre ein Hinweis auf die Stromkosten angebracht).
 
alter Preis

Hi,

Habe meine EVN überprüft. Ein 1 Minuten gespräch ins D2-Netz kostet bei mir 19,9 Cent. Also den alten Preis. Vertrag von 09/2004

Gruß

Wace
 
Im meinem EVN tauchen geführte Handygespräche jetzt auch mit dem korrekten Preis von 19,9ct auf. Die Preisliste im control-center zeigt trotzdem den "neuen" Preis an.
 
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