Und es gibt sie doch:Leistungsbeschreibung 1&1 DSL-Telef

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Pumbaa80

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Auf der 1&1 AGB-Seite finden sich
- die Leistungsbeschreibung für DSL-Anschlüsse, die mit keinem Wort DSL-Telefonie erwähnt
- die Besonderen Bedingungen für DSL-Telefonie, in denen auf die "Leistungsbeschreibung für 1&1 DSL-Telefonie in der jeweils aktuellen Fassung" verwiesen wird (1.3)

Bin ich zu blöd, die zu finden, oder gibts die gar nicht?
 
Also ich hab die auch nicht gefunden, musst Du mal bei 1&1 anfordern. Hast ja hoffentlich die kostenlose Hotline vom Account-Service. Falls nicht: 0800-1013037
 
Danke, Ghostwalker.

Ich habe dem Mail-Support geschrieben. Der Vorteil: Ich kann die Antwort originalgetreu hier posten :mrgreen:
Der 1&1 Mail-Support schrieb:
Sehr geehrter Herr Pumbaa,

vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage, die ich Ihnen gern beantworte.

Das Thema DSL-Telefonie ist sehr umfassend in unserer FAQ beschrieben.
Sie finden unter folgendem Link die Erläuterung zu den verschiedenen Konfigarationsmöglichkeiten.

Die Seite lautet:
http://faq.1und1.de/voip/einrichtung_und_konfiguration/index.html
[...]
Die Faq's sind ein Teil der AGB's.
Die Leistungsbeschreibungen sind in den AGB's aufgelistet.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche.
Sollte wohl heißen: Die Leistungsbeschreibungen sind in den FAQ's aufgelistet.

An dieser Stelle ein Lob an den Mail-Support, der mit viel Geduld und sehr schnell antwortet (Zumindest in meinem Fall...), auch wenn er natürlich nicht alle Fragen 100%ig beantworten kann :)
 
Moooment mal. FAQ als Bestandteil der AGB? Seit wann? Welcher Paragraph der AGB regelt das?
Im Umkehrschluss hieße das übrigens, dass 1&1 seine Kunden über jede Änderung der FAQs zu informieren hat - und dass ich mir alle FAQs durchlesen müsste, bevor ich einen Vertrag mit 1&1 abschließe.
Ich denke aber, dass die damit vor Gericht nicht durchkommen würden. Das wäre meines Erachtens eine so genannte überraschende Klausel, die automatisch unwirksam ist.

NACHTRAG:
So, ich habe gerade mal alle AGB und Leistungsbeschreibungen von 1&1 für die Bereiche Domain, Hosting, Internetzugang und DSL auf das Schlagwort FAQ hin durchsucht und nichts gefunden. Diese Aussage des Supporters war also schlichtweg falsch.
 
Ich glaube die Antwort bezog sich lediglich auf Punkt 1.3 der "Besonderen Bedingungen":

[...]Der genaue Inhalt und Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung für 1&1 DSL-Telefonie in der jeweils aktuellen Fassung.

Das ist natürlich ein Gummi-Paragraph, aber ob das als Kündigungsgrund ausreicht ?

Außerdem hatte ich ja oben schon versucht anzudeuten, dass ich die juristische Korrektheit der Antwort vom technischen (!) Support stark bezweifle...
 
Da in den AGB an keiner Stelle auf die FAQ verwiesen wird, existiert anscheinend keine rechtlich verbindliche Leistungsbeschreibung für DSL-Telefonie. Na herrlich!
 
technischer Support 1&1 schrieb:
Die Faq's sind ein Teil der AGB's.
Die Leistungsbeschreibungen sind in den AGB's aufgelistet.
Meine Wenigkeit schrieb:
Sollte wohl heißen: Die Leistungsbeschreibungen sind in den FAQ's aufgelistet.
Hm, Moment:
Vielleicht sollte es auch heißen "Die Faq's sind kein Teil der AGB's."
Das macht schon mehr Sinn. Aber dann ist die 2. Aussage falsch.

Meine Vermutung:
1&1 behält sich vor, einfach irgendwann eine Leistungsbeschreibung nachzuliefern, in der sie alles so hindrehen können, wie sie wollen.

Irritierend finde ich auch den Zusatz: "in der jeweils aktuellen Fassung".
Soll das heißen: 1&1 könnte die Leistungsbeschreibung (wenn sie überhaupt existieren würde) jederzeit ohne Benachrichtigung der Kunden ändern?
 
Da keine spezielle Leistungsbeschreibung existiert, würde ich mir einfach mal einen Ausdruck der aktuellen Werbeseiten zu DSL-Telefonie machen und die, naiv wie Kunde nunmal ist, als Leistungsbeschreibung ansehen.

Mal kurz nachgedacht und die logisch abgeleitet:
Der Kunde muss bei Änderungen der AGB über diese Änderungen und sein Widerspruchsrecht in angemessener Form informiert werden.
Die Leistungsbeschreibung ist ein Bestandteil der AGB.
Aus "Bestandteil von" folgt: Die Bedingung für das Große gelten auch für seine Bestandteile.
Daraus folgt: Der Kunde muss auch über die Änderungen der Leistungsbeschreibung informiert werden.

Aberr vorrsicht: IANAL.
 
Hallo Ihr Beiden,
vielleicht irre ich mich ja in dem was Ihr sucht, aber wenn Ihr die besonderen bedingungen für die VOIP Telefonie meint, die ist in der AGB - Unterordner DSL AGB unter IV versteckt.
 
Hi Harzexpress,

auf dieses Dokument sind wir schon gestoßen. Das hat ja die Frage von Pumbaa80 überhautp erst herausgefordert. Da steht in Punkt 1.3 drin
Besondere Bedingungen für 1&1 DSL-Telefonie (1&1 VoIP) schrieb:
1&1 DSL-Telefonie ermöglicht dem Kunden, andere 1&1 DSL-Telefonie-Anschlüsse sowie die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Anschlüsse öffentlicher Fest- und Mobilfunknetze zu erreichen. Der genaue Inhalt und Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung für 1&1 DSL-Telefonie in der jeweils aktuellen Fassung.
Uns geht es um die im letzten Satz erwähnte Leistungsbeschreibung für 1&1 DSL-Telefonie. Wo ist die?
 
:blonk: Alles klar, wer lesen kann...
Ich such aber weiter mit.
 
Es ist immer wieder erstaunlich, mit welcher Energie hier oft die 1&1 AGBs analysiert, diskutiert und zerpflückt werden.
Nur: im echten Leben bringt das niemanden etwas. Wenn euch der Laden so dermaßen ankotzt, dann geht doch zu jemand anderen.
In Echt, so einen Wichtig-Aufstand habe ich noch nirgendwo gesehen. Nicht einmal beim Waschmaschinenkauf im Mediamarkt.
 
Hi ralph,
ich BIN woanders. Da mich aber immer wieder Kommilitonen und teilweise auch Dozenten auf nen guten Anbieter ansprechen und dabei (auch) über 1&1 sprechen wollen, muss ich da im Thema sein. Und manchmal sind solche Analysen einfach nur spaßig, wenn man feststellt wie ... wie drück ich das am besten aus? ... unzureichend die großen Anbieter ihre Hypertext-AGB und die darin verlinkten Dokumente bearbeiten.

Hi Markus,
Danke für Deine Hilfe
 
Hallo Ralph,
1. kotzt mich der Laden nicht an, habe sogar wieder neu abgeschlossen.
2. stellt es sich meist erst im Streitfall heraus, ob es etwas gebracht hat, sich schlau zu machen.
3. habe ich schon den ein oder anderen Kunden zu 1und1 vermittelt. Da kommen die dollsten Fragen. Wenn man weiß, wo es steht, ist es m.E. nicht schlecht.
4. ist es trotzdem schön, dass es Leute(Masochisten?)gibt, die sich die "Protokolle des Aufstandes" noch durchlesen. Schönen Tag noch.
:D
 
@Ghostwalker
Hi Markus,
Danke für Deine Hilfe

_________________
Signaturen sind hilfreich!

Habe über die 1und1 Profiseller Hotline eine Anfrage gestartet. Mal sehen, ob die schon mal was davon gehört haben.
 
@Ralph:
Normalerweise gehöre ich nicht zu den Leuten, die einfach so ungelesen Verträge unterschreiben.
Bei 1&1 habe ich eine Ausnahme gemacht, da mir dieser Laden sehr seriös vorkam.
Im Nachhinein musste ich jetzt aber feststellen - und das ist meine Interpretation vom "Wichtig-Aufstand" - dass ich einen Dienstleistungsvertrag unterschrieben habe für eine unbekannte Dienstleistung!
Da muss einem doch der Hut hochgehen!
Wenn euch der Laden so dermaßen ankotzt, dann geht doch zu jemand anderen.
Mit dem allergrößten Vergnügen!
Leider hat 1&1 in den AGB peinlich genau darauf geachtet, dass eine Mindestvertragslaufzeit festgelegt ist.
Wenn Du mir sagen kannst, wie ich die umgehen kann, dann wechsle ich sofort!

Außerdem schlage ich vor: Wenn Dich dieser Thread so dermaßen ankotzt, dann poste doch woanders.
 
Hi Pumbaa80,

wie wär's mit nem Script in diesem Stil:
while (true) {
wget -O /dev/null ftp://irgendwas
}

Damit kommst Du ganz schnell in den Bereich, wo Du unwirtschaftlich für 1&1 wirst und schon bekommst Du das Angebot "goldener Handschlag".

//EDIT: Das Script kannst Du sogar direkt auf der FBF ausführen, da ist alles drauf was Du brauchst.
 
:mrgreen: gute Idee!
Nur leider verpflichtet man sich mit dem "goldenen Handschlag" dazu, nie mehr bei united internet eine DSL-Flat zu nehmen. Das ist mir doch zu arg.
 
Dann wirst Du wohl die Zeit aussitzen müssen und bis dahin halt täglich über die kostenlose Hotline beim Accountservice die Leistungsbeschreibung anfordern. Vielleicht kannst Du ja auch mal die Verbraucherzentrale informieren, dass 1&1 entgegen seinen Informationspflichten aus dem Fernabsatzteil des BGB nicht nachkommt. Das kann Abmahnungen im Hunderttausend-Euro-Bereich nach sich ziehen.
Was Du vielleicht noch versuchen kannst: Da Dir nicht sämtliche Vertragsbedingungen bekannt sind, den Vertrag für ungültig erklären lassen, ggf. mit Hilfe eines Anwalts oder der Verbraucherzentrale.
Wenn das jeder macht, hat 1&1 ein Problem...
 
Na übertreiben will ich's nicht.
Der Kosten-Nutzen-Quotient ist mir dann doch zu schlecht (ich meine Kosten auch in Form von investierter Zeit und Nerven).
Jetzt warte ich halt noch, bis mein Vertrag ausläuft und wechsle dann zu was besserem.
Übrigens aus diversen Gründen, nicht nur wegen der fehlenden Leistungsbeschreibung.
 
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