@rosx1:
Also wenn Du bis jetzt noch nicht kapiert hast, dass es eben keine eindeutige Berechnungsgrundlage gibt, dann weiß ich es auch nicht.
@alle:
Es bestreitet doch niemand, dass man sich mit seinem Flatratetarif nur einmal einwählen kann und dass für jede weitere, parallele, Einwahl 1und1 mit gutem Recht Geld verlangen könnte. Auch bei den Kosten/Minute und der zeitbasierten Abrechnung, die 1und1 zur Zeit praktiziert, würde sich wahrscheinlich fast niemand beschweren.
Das
einzige Problem ist, dass 1und1 offenbar nicht in der Lage ist, in den AGB und in der Preisliste klar zu definieren, was Sache ist, und sich das Leben damit völlig unnötig schwer macht. Und das hört beim Preis nicht auf, auch die Dauer der Mehrfacheinwahl - falls z.B. die erste Verbindung beendet wird - ist nicht definiert. Stattdessen wird etwas erst verboten und dann mit Bezug auf einen nicht existenten Eintrag in der Preisliste als ganz normales Feature abgerechnet. Da fragt man sich schon, wer sich sowas ausdenkt.
Es wäre ein Einfaches von 1und1 hier für Klarheit zu sorgen. Stattdessen werden lediglich Aussagen in FAQs versteckt, die vielleicht oder vielleicht auch nicht Vertragsbestandteil sind. Wenn alle die, die hier die Abrechnungspolitik von 1und1 verfechten, das für normal halten - bitte sehr.
Genausowenig gibt es übrigens Leistungsbeschreibungen zu 3DSL/4DSL bzw. spezifische AGB, die auf die Besonderheiten dieser Pakete eingehen. Muss es natürlich auch nicht, aber es soll auch Kunden geben, die vorher wissen wollen, was sie unterschreiben, und das ohne alle Seiten des Webangebots lesen zu müssen und bei jeder Seite zu raten, ob das jetzt Werbung/Anpreisung, Bestandteil des Vertrages oder allgemeine Antworten des Supports sind.
@Nili:
Bei volumenmäßig nicht ausgenutzter Flat kann erst bei überschreiten des praktisch möglichen Volumens ein Schaden auftreten. Bis zu diesem Volumen ist Leistung zunächst zugesichert. Da durch IP-Pakete keine Leitungen gesperrt werden, ist auch ein weiterer Schaden nicht möglich.
Nicht ganz. Erstens wird bei Mehrfacheinwahl über eine parallele Leitung die Kapazität erhöht und zweitens entstehen einem Anbieter auch pro Einwahl Kosten.