> Werde dann mal einen Blick ins "Kleingedruckte" werfen und wenn mir nichts konkretes Widersprüchliches in Auge fällt ...
Nun, in den AGB "
Besondere_Geschaeftsbedingungen_Internet_und_Telefon_Unitymedia" (hier in der Version 20505.1805 BesGB Int+Tel NHB_ Bes.GB WiFiSpot NHB) für Business-Kunden findet sich in Abschnitt "4 Hardware, Zugangsdaten" folgende Formulierung,
"4.1 Soweit der Kabelnetzbetreiber dem Kunden während der Vertragslaufzeit Hardware (insbesondere ein geeignetes Zugangsendgerät oder einen WLAN-Router) zur Nutzung überlässt, gelten die Regelungen bezüglich Hardware in den AGB entsprechend.
Ein ihm ggf. bereits zur Verfügung gestelltes Zugangsendgerät hat der Kunde nebst Zubehör bei Wechsel auf ein eigenes Zugangsendgerät umgehend an den Kabelnetzbetreiber zurückzusenden. Nutzt der Kunde ein eigenes Zugangsendgerät, kann er jederzeit auf ein Zugangsendgerät des Kabelnetzbetreibers wechseln, welches er sodann auf Abruf erhält. Hierfür kann der Kabelnetzbetreiber eine Gebühr gemäß Preisliste (Lieferpauschale bei Selbstinstallation bzw. Installation des Zugangsendgeräts durch einen Techniker) verlangen."
die wohl ziemlich eindeutig ist. Allerdings ist im mir auch zugegangenen "Produktinformationsblatt gem. § 1 TK-Transparenzverordnung" für "
Office Internet & Phone 200" (28041.1805 PIB_OfficeInternetandPhone200_052018)
die Rede von
"Weitere Produktinformationen
Vertragslaufzeiten • 24 Monate
• Verlängerung um jeweils 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.
Entgelt für das Komplettprodukt
(Listenpreis)
1.-24. Monat Ab 25. Monat
Inkl. Hardware (Kabelmodem) 34,90 € mtl. (netto) 59,90 € mtl. (netto)"
und zudem findet sich auf Seite drei meiner Auftragsbestätigung vom 18.8.2018 der "
Eigentumshinweis:
Die Ihnen für Ihren Internet- und/oder Telefonanschluss (Festnetz) zur Verfügung gestellten Zugangsgeräte gehen nicht in Ihr Eigentum über;
sie werden Ihnen während der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. Der Besitz und die Nutzung sind somit nur in Verbindung mit einem bestehenden Vertragsverhältnis mit Unitymedia zulässig."
Sprich: in meiner "individuellen" Vereinbarung gesteht man mir den Besitz des Gerätes über die gesamte Vertragslaufzeit zu.