[Frage] UM: freie Routerwahl und "Bitte" um Rücksendung Provider 6490

odoll

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Wenn Du eine eigene FB angeschlossen betreibst und keine Miete mehr bezahlen möchtest, wäre es nicht ungewöhnlich, dass UM den Mietgegenstand zurückfordert und ihn Dir nicht kostenlos überlässt als "Reserve". Bei möglichen Störungen könnte das Fehlen des ursprünglichen Providergerätes u.U. kontraproduktiv sein zwecks Entstörung.
LG
 
ok - link wohl nicht gefolgt ;) Zur Klarstellung:
ich habe mir eine 6490 gemietet, welche die 6490 von UM ersetzt. Für Letztere zahle ich nicht extra da sie im (Business)-Tarif enthalten ist.
 
Dann fasse deinen Fall doch im ersten Post kurz zusammen anstatt wild herumzulinken.
Und schick die 6490 vom UM doch zurück. Ist doch schließlich deren Gerät.

Gruß,
Tuffi
 
link wohl nicht gefolgt
Dem war ich schon gefolgt und kurz überflogen. U.a.

IMO hat sich für mich der Umstieg auf eigene FB mit 7.00 gelohnt

woraus nicht unbedingt sofort zu erkennen war, dass die "eigene" von Routermiete.de o.ä. stammt. Dass vom Anbieter überlassene Kabelboxen als gleichfalls "gemietet" bezeichnet werden können, sollte nicht ganz abwegig erscheinen ;) Welche individuellen Vertragsbedingungen der TE mit UM eingegangen ist, dass sie die überlassene FB zurückfordern, kann nur der TE in seinem Vertragswerk nachlesen.
LG
 
Und schick die 6490 vom UM doch zurück. Ist doch schließlich deren Gerät.

Der TS meint wohl, dass er mit seinem Tarif für die FB zahlt, da die Miete im Tarif enthalten ist. Daher will er das Gerät als Ausfallsicherung behalten.

@odoll:

Dann schreibe doch UM, dass die Miete der FB doch Bestandteil deines Tarifes ist ...und du daher die FB über den Zeitraum des Vertrages behalten willst ... oder eben eine Gutschrift über die Miete des Gerätes über den Zeitraum des Vertrages verlangst.
 
Zuletzt bearbeitet:
UM fordert nach Freischaltung einer "freien Hardware", die kostenlos überlassene Hardware zurück.
Im Gegenzug wird einem später auf Abruf jederzeit eine neue Hardware übersandt.

Hatte mit UM telefoniert und die Hotline besteht darauf, auch mein Einwand mit Reserve wurde nicht akzeptiert. Der Mitarbeiter meinte sogar, dass wenn neuere Hardware käme, diese dann zur Verfügung steht und der Kunden zum späteren Zeitpunkt bspw. 6590 oä. nicht über die Technik (Probleme) gehen müsse, um einen Austausch zu realisieren.
Dh. hier ist wirklich Abwägung was man machen sollen, sprich der Hotliner kann schon recht haben und nur dass man eine Box für Resever vorhält, sodann aber Ärger mit UM hat, war es mir im gegebenen Fall nicht wert.

Wenn das Gerät jedoch tatsächlich nur zur Testzwecken angeschalten wurde, dann einfach das kurz UM schriftlich mitteilen und dass die Hardware ab Tag x wieder angeschlossen/freigeschalten werden soll.
 
Merci an alle und an avm_7170, welcher meine Absicht korrekt erfasst hat :)

Dachte, es wären schon solche Fälle diskutiert worden (auch wenn meine Suche nichts zu Tage brachte), bin aber wie es scheint der Erste, der das Thema vorbringt (Routerfreiheit gibts ja noch nicht so lang).
Werde dann mal einen Blick ins "Kleingedruckte" werfen und wenn mir nichts konkretes Widersprüchliches in Auge fällt, wie von avm_7170 vorgeschlagen verfahren ...

PS: und dank an informerex, dessen Antwort sich mit meiner überschnitt
 
Zuletzt bearbeitet:
> Werde dann mal einen Blick ins "Kleingedruckte" werfen und wenn mir nichts konkretes Widersprüchliches in Auge fällt ...

Nun, in den AGB "Besondere_Geschaeftsbedingungen_Internet_und_Telefon_Unitymedia" (hier in der Version 20505.1805 BesGB Int+Tel NHB_ Bes.GB WiFiSpot NHB) für Business-Kunden findet sich in Abschnitt "4 Hardware, Zugangsdaten" folgende Formulierung,

"4.1 Soweit der Kabelnetzbetreiber dem Kunden während der Vertragslaufzeit Hardware (insbesondere ein geeignetes Zugangsendgerät oder einen WLAN-Router) zur Nutzung überlässt, gelten die Regelungen bezüglich Hardware in den AGB entsprechend. Ein ihm ggf. bereits zur Verfügung gestelltes Zugangsendgerät hat der Kunde nebst Zubehör bei Wechsel auf ein eigenes Zugangsendgerät umgehend an den Kabelnetzbetreiber zurückzusenden. Nutzt der Kunde ein eigenes Zugangsendgerät, kann er jederzeit auf ein Zugangsendgerät des Kabelnetzbetreibers wechseln, welches er sodann auf Abruf erhält. Hierfür kann der Kabelnetzbetreiber eine Gebühr gemäß Preisliste (Lieferpauschale bei Selbstinstallation bzw. Installation des Zugangsendgeräts durch einen Techniker) verlangen."

die wohl ziemlich eindeutig ist. Allerdings ist im mir auch zugegangenen "Produktinformationsblatt gem. § 1 TK-Transparenzverordnung" für "Office Internet & Phone 200" (28041.1805 PIB_OfficeInternetandPhone200_052018)

die Rede von

"Weitere Produktinformationen
Vertragslaufzeiten • 24 Monate
• Verlängerung um jeweils 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.

Entgelt für das Komplettprodukt
(Listenpreis)
1.-24. Monat Ab 25. Monat
Inkl. Hardware (Kabelmodem) 34,90 € mtl. (netto) 59,90 € mtl. (netto)"

und zudem findet sich auf Seite drei meiner Auftragsbestätigung vom 18.8.2018 der "Eigentumshinweis:
Die Ihnen für Ihren Internet- und/oder Telefonanschluss (Festnetz) zur Verfügung gestellten Zugangsgeräte gehen nicht in Ihr Eigentum über; sie werden Ihnen während der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. Der Besitz und die Nutzung sind somit nur in Verbindung mit einem bestehenden Vertragsverhältnis mit Unitymedia zulässig."

Sprich: in meiner "individuellen" Vereinbarung gesteht man mir den Besitz des Gerätes über die gesamte Vertragslaufzeit zu.
 
Für mich widersprechen sich das die AGB und die Produktinformation, bei einem solchen Widerspruch wären die Klauseln in der AGB unwirksam ....
Zudem hat eine Individualabrede aus § 305 b BGB immer Vorrang gegenüber den ABG's
 
Sehe ich zwar auch so, aber ich habe übrigens (den Schwanz eingekniffen (*) und) die Box zurück geschickt. (* := Nach Abwägung meiner derzeitigen alternativen Option erschien mir der Aufwand in eine Diskussion mit UM einzusteigen zu groß.)

PS: ich warte erst mal ein paar Monate mit der gemieteten Box ab, und da die Hoffnung ja bekanntlich zuletzt stirbt: Evt. rüstet UM ja auch irgendwann mal auf 7.x nach, und dann kann immer noch zurück heim ins R**ch.
 
Auch für mich überraschenden Weise doch!
Inwieweit ist die UMer 7.01er Version gegenüber der "freien kastriert"? (Auf DVB-C kann ich verzichten, aber nicht auf zusätzliche SIPs)
 
Im übrigen zahlt man die 5 Euro im Monat nicht für die FB alleine sondern für den Telefon Comfort Anschluss mit 3 Telefonnummern
 
Und die zweite Leitung
 
Verstehe die Antworten bzgl. einer potentiellen 'Kastrierung' der 7.01er Version durch UM nicht. (In meinem Businesstarif ist die 6490 Vertragsbestandteil)
 
Die Box ist nur so lange Bestandteil, wie man kein eigenes Gerät nutzt. Auch im Buisnesstarif gilt, Fritzbox nur bei Telefon Komfort, bei allen Tarifen ohne diese Option wird das Hitron ausgeliefert,

Die Fritzbox ist also nur Bestandteil von Tarifen mit Telefon Komfort Optionen und eben diese Option kostet 5 Euro mehr im Monat sowohl im Privat als auch im Buisness Bereich. Ausserdem kann der Anbieter bei seinen Geräten kastrieren was er will wer das nicht will muss sich ein eigenes Gerät kaufen, jedoch fallen die 5 Euro im Monat trotz allem an, weil man 2 Leitungen und 3 Nummern erhält.
 
Danke, aber das war nicht meine aktuelle Frage. Die ist: inwieweit unterscheidet sich die 7.01er "original" AVM FW für die Retail-6490 von der, wenn sie von UM bereit gestellt wird.
Welche Features/Funktionen hat UM eingeschränkt?
 
eingeschränkt sind:
- Kabel-TV nicht über Box (Menü nicht vorhanden)
- SIP von Drittanbietern (Menü nicht vorhanden)
 

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