KunterBunter
IPPF-Urgestein
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Im Grunde wurde es ja schon in #414 gesagt: Wenn diese Box die Internettelefonie aber über die 2. PVC abwickelt, muss dann natürlich die DynDNS-Adresse für die zweite virtuelle Verbindung bekannt gemacht werden.Also ich glaube ich geh mal zum Denken über:
Die Box die einen Sip-Server darstellt - also die in der eine VOIP-Nebenstelle eingerichtet wurde muss auf jeden Fall DynDns haben damit sie immer auffindbar ist.
Wikipedia ist dein Freund ;-)PS: Kann mir mal jemand das Kürzel PVC aufschlüsseln?
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