Naja, bei den berittenen Boten müssten wir die Pferde gesondert berücksichtigen, denn vermutlich meldet sich dann irgendeine grüne Umweltgruppe und weist uns auf die Ruhezeiten hin, da die Last so schwer ist ... damit würde man mit 150 Euro nicht hinkommen.
Hier laufen ein paar Ansichten völlig falsch.
Kein Mensch stellt die Speditionskosten in Frage, weil der Benzinpreis ständig steigt.
Kein Mensch stellt Kosten in Frage, welche sich durch höhere Stromkosten ergeben.
Die Kommunikation bei der Portierung ist so vorgeschrieben bzw. wird so gefördert - genau von dem selben Verein, der jetzt die Preise vorgibt.
Wir haben einen Kunden, welcher von VODAFONE zu uns portiert hat - bereits am 29.03.2020 wurde die Portierung abgeschlossen. VODAFONE hat es bis heute versäumt, die Nummern aus dem eigenen Netz zu löschen (passiert in letzter Zeit häufiger). Wir haben dem Kunden geraten, sich an die Bundesnetzagentur zu wenden.
Und dann bekommen wir - sowas - von der Bundesnetzagentur:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir liegt eine Verbraucherbeschwerde zum Anbieterwechsel vor. Details zur Verbraucherbeschwerde entnehmen Sie bitte der Anlage.
Gemäß der Verfügung ,,Festlegung eines Eskalationsprozesses für Teilnehmerbeschwerden beim TK-Anbieterwechsel’’ sind Sie verpflichtet, in den dort niedergelegten Fristen Stellung zu nehmen und der Beschwerde innerhalb von drei Arbeitstagen abzuhelfen.
Tragen Sie Ihre Rückmeldungen bitte jeweils in die Zeilen 0), a)-i) hinter dem Doppelpunkt oder in die darauf folgende Leerzeile ein.
0) Anbietername:
1. Rückmeldung: Bis spätestens am folgenden Arbeitstag um 16.00 Uhr
a) Eingeleitete und noch notwendige Maßnahmen:
b) Prognose zum erfolgreichen Abschluss des Anbieterwechsels (tt.mm.jjjj):
c) Konnte eine Weiterversorgung realisiert werden (Ja/Nein):
d) In welcher Form:
e) Weiterversorgt seit (tt.mm.jjjj):
Abschlussmeldung: Bis spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen
f) Ist der Anbieterwechsel erfolgreich abgeschlossen (Ja/Nein):
g) Vollzug des Anbieterwechsels am (tt.mm.jjjj):
h) Ursache für die Verzögerung bzw. das Scheitern des Anbieterwechsels:
i) Anmerkungen zu den Rückmeldungen:
j) Ende der Eingabe
Hinweise:
Bitte belassen Sie die Vorgangsnummer unverändert im Betreff.
Bitte belassen Sie die Struktur der Punkte 0) a)-i) j) unverändert.
Bitte antworten Sie an [email protected].
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Anbieterwechsel
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
Referat 216
Fehrbelliner Platz 3
10707 Berlin
http://www.bundesnetzagentur.de
24.04.2020
Ich bin schon erstaunt, dass wir per E-Mail antworten dürfen und nicht per FAX ;-)
Aber so läuft hier die Kommunikation.
Wer noch etwas tiefer schauen möchte... Ich habe mal Portierungsformular inkl. Hinweise angehangen... Einfach mal anschauen.
Und hier sind ein paar Antworten auf FAXE:
"Der Portierungsauftrag mit der Rufnummer +49 711 XXXXXX wird nicht bearbeitet da der Anschlussinhaber unvollständig ist. Bitte korrigieren Sie die Daten und senden den Auftrag an den korrekten Eingangskanal 0800 505 2177"
Die Portierung ging per E-Mail an VODAFONE und der Kunde hatte aus Platzgründen "Kindertagesstätte" statt "Kindertagesstätte e.V." geschrieben.
An VODAFONE D056, denn der Herr ist (war) Kunde bei VODAFONE und stimmte der Preiserhöhung im April nicht zu:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Rufnummer +49 53XXXXXX habe ich Ihnen mitgeteilt, dass sich diese Rufnummer nicht im Bestand von Vodafone D009 / D056 befindet. Laut dem Rufnummernmanagement liegt die Rufnummer bei D012 - Mobilfunk.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXX
Send-In GK-Pre-DL-Clearing"
Die Antwort von D012:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie höflichst aber letztmalig darauf hinweisen, dass ein Anbieterwechsel generell nur mit dem EKPabg zu führen ist. Und des Weiteren sieht das Verfahren eine reine Kommunikation via Fax vor, außer wenn dieses bilateral anders vereinbart wurde.
Der EKPabg ist der Rechnungsteller des Endkunden und somit, wie auch in diesem Fall, ermittelbar. Die Kontaktdaten können Sie dem EKP-Portal entnehmen.
Die entsprechende gültige Spezifikation, können Sie dem öffentlichen Bereich der AKNN Web Seite entnehmen.
...
Wir haben Ihre Mail mit dem fehlerhaft an uns gesendeten Anbieterwechselauftrag direkt final gelöscht.
Um unnötige arbeitslast seitens BT zu vermeiden, behalten wir uns vor, bei erneuter fehlerhafter Kontaktaufnahme mit BT als PKI, solche Mails oder ggf. Faxe kommentarlos zu ignorieren.
MFG
Torsten Klingbeil
Network Engineer BT GCS"
Das Spiel ging dann noch 2 mal hin und her, bis der Kunde VODAFONE mit Klage drohte. Plötzlich erledigte sich die Portierung in wenigen Tagen.
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Hunderte solche Nachrichten haben wir hier. Bestimmend dafür sind die großen Netzbetreiber. Andere Anbieter wie 1&1 senden Portierungen mir dem Vermerk "nachträgliche Portierung" und verzichten auf die Unterschrift, da diese bei einer "echten nachträglichen Portierung" nicht nötig ist. Nur fehlt bei 1&1 überhaupt erstmal eine Portierung.
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Es kann sich jeder seinen eigenen Reim daraus machen.
Ich hatte weiter oben schon gesagt, ich wäre für die Abschaffung der Portierungsgebühren mit der gleichzeitigen Nutzung eines digitalen Systems.
Nur dazu fehlen die Voraussetzungen. So lange die Bundesnetzagentur den großen Netzbetreibern solche Dinge durchgehen lässt, wird es immer Streit im die Gebühren geben.
Wir behalten uns daher ausdrücklich das Recht vor - eingehende Portierungen abzulehnen. Daher gibt es von uns diese generelle, vertragliche Zusage auch nicht.