edgecrusher
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Die aktuell noch Gesetzesinitiative (noch ist es kein Gesetz), wird wohl voraussichtlich im Februar beschlossen, durch und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, dann und erst ab dann ist es Gesetz. Dann haben die Carrier 6 Monate Übergangszeit. Und korrigiert mich, aber ich glaube das bezog sich im Text ausschließlich auf Neuverträge (hab den Text nicht greifbar) und war nicht rückwirkend auf Altverträge anwendbar.
Edit: Habs gefunden (Dank dem Link 3 Posts vorher)
Edit: Habs gefunden (Dank dem Link 3 Posts vorher)
§ 11 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„(3)
Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach § 3 Absatz1 erfüllen. Sie können dem eilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.“
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