Machenschaften von 1&1

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DSL-Hexe

Guest
Am 28.11.2007 habe ich 1&1 vorzeitig gekündigt und die Kündigung wurde akzeptiert. Bis dahin alles OK mit 1&1. Aber dann nur noch Ärger mit 1&1.

1. Unrechtmäßige Rückforderung der Hardware von 1&1.

Warum unrechtmäßig? Weil ich eine Rechnung besitze die nicht mit einem DSL-Vertrag gekoppelt ist!
Ich habe aber in einem Anfall von Ungerechtigkeit diese Hardware an 1&1 wieder zurück gesendet, nur den AVM WLAN Stick nicht weil ich diesen nicht mehr besitze.

2. Diese Rücksendung wurde von 1&1 bestätigt und eine Nachberechnung von 49,90¤ für den AVM USB-Stick folgte.

3. Daraufhin habe ich am 03.03.08 der 1&1 Internet AG eine Rechnung geschrieben in dem ich die Kosten der Hardware in Rechnung stellte die ich am 11.09.2006 bezahlte der Betrag belief sich auf 59,59¤ abzüglich der 49.99¤ Nachforderung für den AVM WLAN Stick. Demnach hätte ich noch 9,60¤ von 1&1 bekommen.

4. Es kommt aber ganz anders. Dreist und Frech wie 1&1 ist ziehen die mir Hardwarekosten per Lastschrift von 149,01¤ vom Konto ab und das ganz ohne Rechnung.

5. Habe ich heute eine Anzeige gegen 1&1 gestellt, denn mit Kündigung des 1&1 Vertrages erlischt auch eine Einzugsermächtigung. Das was 1&1 gemacht hat ist Datenmissbrauch und sie haben mir insgesammt 149,01¤ + 59,49¤ gestohlen vom Konto.

Das ist bis jetzt meine Erfahrung mit 1&1 Internet AG.
 
Tja, tut mir wirklich leid für dich.
Das passiert halt wenn die eine Hand nicht weiss was die andere macht, und so sieht es nunmal aus bei 1und1.
 
5. Habe ich heute eine Anzeige gegen 1&1 gestellt, denn mit Kündigung des 1&1 Vertrages erlischt auch eine Einzugsermächtigung. Das was 1&1 gemacht hat ist Datenmissbrauch und sie haben mir insgesammt 149,01¤ + 59,49¤ gestohlen vom Konto.
Woher kommt diese Weisheit das die Einzugsermäßigung automatisch mitgekündigt ist?
 
Ohne daß ich nun zu der Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit der erfolgten Buchungen etwas sagen kann und möchte, weise ich darauf hin, daß man Lastschriften nach Ausführung natürlich bei seiner Bank jederzeit widersprechen kann und diese dann den Betrag zurückbucht. Der Einreicher muss dann einen Anspruch belegen und einfordern.

--gandalf.
 
@rosx1

Weil ich denen die Einzugsermächtigung extra entzogen habe im Kündigungsschreiben.
 
nun dann kannst du ja eine rücklastschrift machen bzw. 1&1 auf den herausgabeanspruch wg. ungerechtfertigter bereicherung hinweißen.... näheres siehe bgb
 
Ich gehe jetzt voll auf Konfrontationskurs. Ich lasse das mein Anwalt regeln, auch werde ich auf die Herausgabe der FritzBox pochen da ich diese bezahlt habe und eine Rechnung habe die mit einem DSL-Vertrag nicht das geringste zu tun hat. Denn nicht umsonst steht auf der Rechnung:

1. 13004 Hardwarebestellung aus Control-Center
2. 15308 1&1 Surf&Phone Box WLAN2+ Set (7170)
3. 13965 Porto und Verpackung EUR 9,60

Der entscheidene Satz steht am Ende der Rechnung:

EIGENTUMSÜBERTRAGUNG ERST MIT ZAHLUNG

Und da die Box Ordnungsgemäß bezahlt wurde ist sie mein Eigentum in dieser Rechnung steht nichts das diese Box Teil einer Vertragsbindung ist.
 
Warum hast Du DEINE Box zu 1&1 zurückgeschickt, wenn es Dein Eigentum ist und Du dieses auch noch belegen kannst ? Jetzt hast Du erstmal jede Menge Streß sie wieder zurück zubekommen (Anwalt, etc.). Hier hättest Du als Antwort auf die Herausgabe der Hardware seitens 1&1 eine Kopie Deiner Rechnung zurückgeschickt (zum Beweis der Eigentumsverhältnisse).
Gruß audiopro
 
Ich wollte kein Stess und deshalb habe ich die Hardware zurück gesendet. Da wusste ich ja noch nicht das sie mir die Hardware noch ein 2. mal berechnen. Im Moment hat mir jetzt die nicht vorhandene FritzBox knapp 200¤ gekostet.
 
Hast du denn deine 2 Jahre MVLZ eingehalten? Nur dann gibt es die Hardware zum vergünstigen Preis.
Alex
 
das wird die sache sein... 1&1 subventioniert die boxen ja das ist allen bekannt. da du, denke ich mal, die mvl noch nicht erfüllt hast wollen die das rest geld. ist so ein anwalt nicht teuerer als das was du hast?
 
Was hat das damit zu tun das ich die Hardware, die ich gar nicht besitze sondern 1&1 hat, doppelt bezahlen muss? Hier geht es nicht um den DSL-Vertrag sondern um die Hardware (gesonderte rechnung). Von einer MVL kann man bei einem 10 Jährigen Kunden nicht sprechen. Langjährige Rechtsschutzversicherung die bezahlen den Anwalt.

Diese Box ist laut Rechnung mein Eigentum:

Rechnung schrieb:
EIGENTUMSÜBERTRAGUNG ERST MIT ZAHLUNG

Sonst würde da sehen:

EIGENTUMSÜBERTRAGUNG ERST NACH MVL
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
achso du hast die fb 7170 extra gensondert gekauft... stand gerade etwas auf der leitung ;-) nun aber meine andere Frage:

Ist der Anwalt so günstig? Oder hast Du eine Rechtschutz? Ich denke, da wirst Du schnell richtung 300 ¤- 500 ¤ kommen. Kann man sich nicht gütlich mit 1&1 einigen... ich habe bis jetzt alles hinbekommen (klar auch mit etwas einlenken). Warum sollst Du das jetzt nicht hinbekommen? Und ein Anwalt zu beauftragen steht m.e. nicht im Verhältnis zu den Kosten (ca. 210 ¤) worum es Dir jetzt geht.

Bitte nicht falsch verstehen.
 
Das ich um mich gütlich mit 1&1 zu einigen die 7170 an 1&1 zurückgeschickt habe und 1&1 mir trotzdem obwohl ich denen die Lastschrift mit der Kündigung entzogen habe die 149,01¤ für die 7170 vom Konto abgezogen hat.

Jetzt bin ich stinkig und gehe auf Konfrontationskurs:

Als erstes habe ich jetzt eine Anzeige gemacht wegen Diebstahls, die haben nichts mehr auf mein Konto zu suchen das habe ich denen mit der Kündigung geschrieben. Lastschrift entzogen habe ich schriftlich ergo 149,01¤ vom Konto geklaut.

Zweitens werde ich am Dienstag ein Rechtsanwalt einschalten der die 7170 wieder zurückfordert. Anwalt kostet nichts "Advocart ist Anwalts Liebling".

Drittens bin ich nicht mehr bereit mit 1&1 irgendeine Kommunikation einzugehen worin ich wieder von 1&1 bel.... und bet... werde und die Rechte Hand nichts von der Linken weiß.
 
Das ich um mich gütlich mit 1&1 zu einigen die 7170 an 1&1 zurückgeschickt habe und 1&1 mir trotzdem obwohl ich denen die Lastschrift mit der Kündigung entzogen habe die 149,01¤ für die 7170 vom Konto abgezogen hat.

Ok Du hast die Lastschrift Vereinbarung wiederrufen --> d.h. kein einzug möglich

Als erstes habe ich jetzt eine Anzeige gemacht wegen Diebstahls, die haben nichts mehr auf mein Konto zu suchen das habe ich denen mit der Kündigung geschrieben. Lastschrift entzogen habe ich schriftlich ergo 149,01¤ vom Konto geklaut.

Das geht nicht. Ich würde sofort eine Rücklastschrift am Dienstag machen lassen sofern noch nicht geschehen

Zweitens werde ich am Dienstag ein Rechtsanwalt einschalten der die 7170 wieder zurückfordert. Anwalt kostet nichts "Advocart ist Anwalts Liebling".

Ok der Anwalt kostet nichts ;-)

Drittens bin ich nicht mehr bereit mit 1&1 irgendeine Kommunikation einzugehen worin ich wieder von 1&1 bel.... und bet... werde und die Rechte Hand nichts von der Linken weiß.

Ich würde an die entsprechenden Personen bei 1&1 schreiben. Glaube mir Du hast innerhalb von 1-2 Stunden einen Rückruf und die Personen können Dir dann auch weiterhelfen. Sofern die Sache richtig ist. Ich denke, man würde sich auf jedenfall bei Dir mehr Mühe geben als derzeit. Und einzüge vom Konto obwohl keine Einzug erteilt ist ist auch hier ein Fehler welcher sicherlich eingeräumt würde.
 
auf meiner rechnung über die letzte fritzboxlieferung bei einem tarifwechsel steht exakt dasselbe - EIGENTUMSÜBERTRAG ERST MIT ZAHLUNG - also hat er eine subventionierte fritzbox bekommen ( deswegen auch die rücksendung ) und 1&1 tut jetzt , was es lt deren AGB's tun kann - und so was bezeichnet man dann als " machenschaften " - ein anwalt wird sich freuen über einen auftrag -
 
lt. agb´s können die die die fb zurückverlangen... was auch klar ist;-)
 
Richtig lesen voodoobaby!

Machenschaften sind: Zurückverlangen der Hardware -- Zurücksenden der Hardware -- Nochmaliges bezahlen der Hardware! Die Hardware die 1&1 jetzt hat wurde von mir ein zweites mal bezahlt.

lt. agb´s können die die die fb zurückverlangen... was auch klar ist

Na so klar ist das auch wieder nicht. Auf der Rechnung sind die AGBs auf der Rückseite abgedruckt und dort steht nichts von einem zurück verlangen drin. Sondern nur das ich die Hardware in den ersten 6 Monaten nicht veräussern darf.
 
Hy

lt. agb´s können die die die fb zurückverlangen... was auch klar ist

Das versteh ich nicht. Das ist überhaupt nicht klar.

So wie ich es versteh und auch dies schon selbst so gehandhabt habe, hat sie die Box auf dem normalen Wege (über CC-Hardwarekauf) mit vollem Preis gekauft. Da ist dann nichts subventioniert. Das wäre, als hätte sie diese Box auch woanders gekauft. Somit darf 1u.1 dies nicht zurückverlangen.

Es wäre anders, wenn sie bei einer Tarifbestellung die Box verbilligt dazubekommen hätte. Dies ist, so lese ich es heraus, aber nicht der Fall

Micha
 
Ja ich habe die Box im CC gekauft. Ich habe dabei keinen Vertragswechsel gemacht. Einfach nur gekauft.
 
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