SteffenGrün
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@ecsguy
Was mir an deiner Argumentation nicht wirklich gefällt, ist dass du hier häufiger das Wort erpressen verwendest.
Das Verhalten, von einem Vertragspartner gewünschte Konditionen eingeräumt zu bekommen oder am Ende der Vertragslaufzeit eben entweder mit jemand anders einen Vertrag oder mit dem selben Vertragspartner zu besseren Konditionen abzuschliessen ist keine Erpressung, sondern das Prinzip der freien Marktwirtschaft.
Du liest andere Postings scheinbar gar nicht und wiederholst einfach deine Halbwahrheiten.
Du kannst derzeit nicht von einem auslaufenden 3DSL (und auch keinem älteren Tarif) in einen 6000KOMPLETT reinwechseln.
Warum sollte ich z.B. als 3DSL Kunde mit einer Geschwindigkeit von 3072 in einen 16000 Komplett zu 39,99 ¤ wechseln, wenn die Chance viel mehr als bisher zu bekommen, doch eher gering ist.
Gut, bei Komplett bekommen einige meiner Kunden dort sogar etwas über 6000. Aber dafür 39,99 ¤ zu bezahlen, während der Neukunde das ganze mit 6000 Komplett zu 29,99 ¤ (Rechnerisch mit 3 Monaten 0,- macht das sogar nur 26,25 ¤) bekommt? Also auf die Laufzeit locker 240,- Euro mehr bezahlen, nur weil man eben das Pech hat, diesen Provider schon länger zu nutzen.
Die Ersparnis, die man diesen Kunden nach wie vor anbietet, sind 6,38 ¤ gegenüber mit Telekom. Sorry, zu wenig.
Maibowle oder Maibock oder hast du gar auf einem 1&1 Flyer geschlafen?
Sorry, ich weiss nicht, wann du das letzte Mal Erfahrung mit der ganzen Materie hattest, aber es muss schon länger her sein.
Das hat auch niemand hier gefordert, etwas geschenkt zu bekommen.
Aber ich fürchte, das verstehst du nicht.
Was mir an deiner Argumentation nicht wirklich gefällt, ist dass du hier häufiger das Wort erpressen verwendest.
§253 StGB
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern,....
Das Verhalten, von einem Vertragspartner gewünschte Konditionen eingeräumt zu bekommen oder am Ende der Vertragslaufzeit eben entweder mit jemand anders einen Vertrag oder mit dem selben Vertragspartner zu besseren Konditionen abzuschliessen ist keine Erpressung, sondern das Prinzip der freien Marktwirtschaft.
ecsguy schrieb:Die Erfahrung hat gezeigt daß der Umzug in einen günstigeren Vertrag am Tag nach Auslauf der MVLZ easy ist. Gut, ja, einen kleineren Vertrag als man aktuell hat, erreicht man so nicht!
Du liest andere Postings scheinbar gar nicht und wiederholst einfach deine Halbwahrheiten.
Du kannst derzeit nicht von einem auslaufenden 3DSL (und auch keinem älteren Tarif) in einen 6000KOMPLETT reinwechseln.
Warum sollte ich z.B. als 3DSL Kunde mit einer Geschwindigkeit von 3072 in einen 16000 Komplett zu 39,99 ¤ wechseln, wenn die Chance viel mehr als bisher zu bekommen, doch eher gering ist.
Gut, bei Komplett bekommen einige meiner Kunden dort sogar etwas über 6000. Aber dafür 39,99 ¤ zu bezahlen, während der Neukunde das ganze mit 6000 Komplett zu 29,99 ¤ (Rechnerisch mit 3 Monaten 0,- macht das sogar nur 26,25 ¤) bekommt? Also auf die Laufzeit locker 240,- Euro mehr bezahlen, nur weil man eben das Pech hat, diesen Provider schon länger zu nutzen.
Die Ersparnis, die man diesen Kunden nach wie vor anbietet, sind 6,38 ¤ gegenüber mit Telekom. Sorry, zu wenig.
ecsguy schrieb:Du willst einfach nur mal wieder neue, aktuelle Hardware zu den selben Konditionen wie ein Neukunde und bist auch mit dem Konditionen die der Neukunde aktuell bekommt einverstanden? Nichts leichter als das: wenn die MVLZ abgelaufen ist, läßt sich der Vertrag einfach und schnell umstellen.
Maibowle oder Maibock oder hast du gar auf einem 1&1 Flyer geschlafen?
Sorry, ich weiss nicht, wann du das letzte Mal Erfahrung mit der ganzen Materie hattest, aber es muss schon länger her sein.
ecsguy schrieb:Nein, 1&1 ist nicht der Weihnachtsmann und hat auch nichts zu verschenken.
Das hat auch niemand hier gefordert, etwas geschenkt zu bekommen.
Aber ich fürchte, das verstehst du nicht.