Das Missverständnis, was im Kopf des Kunden abgeht, wenn er die Werbung sieht, sollte aber nicht zu Lasten des Werbenden gehen.
Die Kündigungsfrist von 3 Monaten führt effektiv zu einer ebensolangen Mindestlaufzeit. Unter diesen Umständen mit "keine Mindestlauftzeit" zu werben, ist m. E. dreister gelogen, als es normalerweise in der Werbung üblich ist. Diese Formulierung gehört ersatzlos aus jeder Werbung gestrichen, es sei denn, 1&1 macht die Verträge tatsächlich täglich (!) kündbar. Auch bei Verträgen mit 1-monatiger Kündigungsfrist ist die Formulierung "keine Mindestlaufzeit" eher skeptisch zu sehen. Leider gibt es aber auch hier noch Anbieter, die derartige Verträge mit "keine Mindestlaufzeit" bewerben, z. B. Alice. So dreist, bei einem Vertrag mit 3-monatiger Kündigungsfrist "keine Mindestlaufzeit" anzupreisen, ist aber meines Wissens nur 1&1.
Anders sieht es mit der Flatrate aus, die lt. c't TV angeblich keine ist: ob ein Tarif eine Telefonflat enthält oder nicht, macht 1&1 in der Regel deutlich genug.
Natürlich muss sich der Kunde
vor der Bestellung mit dem Kleingedruckten befassen. Dort wird er auch unweigerlich darüber stolpern, dass 1&1 unter "keiner Mindestlaufzeit" in Wirklichkeit eine solche von 3 Monaten versteht. Hinterher jammern, dass man nicht das bekommen hat, was man glaubte bestellt zu haben, gilt auch bei 1&1 nicht. Nur sollte ein Anbieter, der seinen ruinierten Ruf reparieren möchte, darauf achten, dass auch die Werbung seriös rüberkommt. Und das tut sie nur dann, wenn sie sich inhaltlich nicht allzu weit von der Wahrheit entfernt. Ein bisschen Flunkerei dürfte sich in jeder Werbung finden. Aber "keine Mindestlaufzeit" zu bewerben und in Wirklichkeit 3 Monate anzubieten, muss wirklich nicht sein.
Da braucht keiner zu glauben, für den Preis alle erdenklichen Extras inklusive zu erhalten, auch wenn es vielleicht viele trotzdem tun.
Dieser Glaube wird in der Regel durch die Tatsache geschürt, dass Anbieter A für den Preis X tatsächlich eine Menge Inklusiv-Extras mitliefert, Anbieter B für denselben Preis jedoch nur Basisleistungen. Unter diesen Umständen kann ich verstehen, dass viele mit mehr rechnen, als sie hinterher bekommen. Aber auch hier gilt: Lesen bildet. Im Kleingedruckten muss ein Anbieter die Hosen runterlassen, sonst bekommt er ganz schnell von Verbraucherschützern und Gerichten eins auf die Mütze.
Und für die gibts dann eben Leute wie Münch und Schnurer, die den Unwillen oder die Unfähigkeit, sich mit den Angebotsdetails zu befassen, noch mit einem drittklassigen Fernsehbeitrag belohnen.
Schnurer machte ohnehin den Eindruck, als ob ihm der Bericht selbst nicht wirklich gefallen hätte.
Der Bericht war meiner Meinung nach sogar viertklassig und hätte wirklich nicht sein müssen. Oder man hätte ihn anders aufziehen müssen. Eine Kundin, die das Kleingedruckte nicht gelesen hat und dann enttäuscht wird, ist wirklich kein sonderlich gutes Beispiel. Im Gegenteil, hier steht eigentlich nicht der Anbieter, sondern die Kundin in einem ganz schlechten Licht da. Stattdessen hätte man einfach Werbung und Wirklichkeit gegenüberstellen und evtl. Diskrepanzen kritisch hinterfragen können. Aber vielleicht hätte das nicht gereicht, um einen ganzen Beitrag damit zu füllen.
Grüßle
Der Mikrogigant