- Mitglied seit
- 8 Aug 2005
- Beiträge
- 48
- Punkte für Reaktionen
- 0
- Punkte
- 0
Liebes Forum,
Bezug nehmend auf den Thread http://www.ip-phone-forum.de/forum/...&start=30&postdays=0&postorder=asc&highlight=
möchte ich Euch das Antwortschreiben von 1und1 auf meine Androhung des Widerrufs der Einzugsermächtigung sowie meine Reaktion nicht vorenthalten.
Zuvor noch kurz zusammengefasst:
Habe per 01.09.05 schriftlich zugesichert bekommen, dass ab 09.09.05 bei mir DSL 6.000 geschaltet werden kann und wird. Tatsächlich wurde nur
2083 Down/ 203 Up geliefert. Wenn auch der Rest ohne Beanstandung verlief, war das ja schon mal ein erster Aufreger. Das wurde am 05.10.05 noch schlimmer, als nämlich DSL 6.000 berechnet wurden.
Dazwischen lagen mehrere E-Mails, Faxe und Anschreiben mit Versendung von Screenshots der FritzBoxWLan, etc. Alles verlief als Einbahnstraße in Rtg. 1und1. Erst als ich die Einzugsermächtigung widerrief, zeigte sich Regung. Paulchen Panther Test, heute eine weitere E-Mail. Bitte lest selbst:
Sehr geehrter Frau XX,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der von Ihnen gesetzten Frist zum 15.10.2005 möchten wir hiermit ausdrücklich widersprechen.
Zwischenzeitlich liegt die Überprüfung der Nutzungsgeschwindigkeit bereits bei unserer technsichen Abteilung vor. Wir bitten hier noch um etwas Geduld! Wir haben uns dennoch vorab dazu entschlossen, die erhöhte Berechnung zum 1&1 DSL Anschluss in Höhe von 5,00
Euro zurückzuerstatten.
Ihre Entscheidung, die erteilte Einzugsermächtigung zu widerrufen, hat zur Folge, dass die 1&1 Dienstleistungen eingestellt bzw. gekündigt werden. Das Lastschrifteneinzugsverfahren stellt laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen zwingenden Vertragsbestandteil
dar.
Wir freuen uns, wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Widerruf der Einzugsermächtigung aufzuheben. Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich bis 22.10.2005 über Ihre weitere Vorgehensweise.
Mit freundlichen Grüßen
-----------------------------------------------------------
Meine Antwort darauf lautet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst einmal bedanke ich mich für Ihre schnelle Antwort. Es ist schade, dass es erst so weit kommen musste, bevor sich jemand von 1und1 bei mir meldet. Ich schreibe bewusst nicht ..., bevor sich etwas tut, denn so weit sind wir, d.h. Sie, noch nicht.
Schon lange bevor Sie mich zum "Paulchen-Panther-Test" geschickt haben, habe ich Sie bereits informiert, dass kein DSL 6.000 bei mir ankommt.
Ich habe Sie bereits zuvor darum gebeten, dass Sie mir bitte nicht den Bandbreiten-Preis für DSL 6.000 in Rechnung stellen mögen. Ich habe Ihnen Screen-Shots der FritBox Oberfläche beigefügt und Ihnen geschrieben, dass auch mit einem normalen T-Com DSL Modem
keine höhere Geschwindigkeit erzielbar ist.
Was passiert... nichts, d.h. nicht ganz, denn der Preis von 24,99 ¤ wurde trotzdem in Rechnung gestellt.
O.K., sie haben mir geschrieben, dass Sie mir den Betrag i.H.v. 5 ¤ wieder gut schreiben.
Aber erst nachdem ich Ihnen mit dem Entzug der Einzugsermächtigung gedroht habe.
Zu Ihrem zwingenden Vertragsbestandteil sei Ihnen folgendes gesagt.
Dieser Passus "Einzugsermächtigung als zwingender Bestandteil des Vertrages" steht m.E. auf tönernden Füßen.
Ich bin als Neukunde durch Profiseller geworben worden. Die allgemeinen
Geschäftsbedingungen wurden mir nicht vorgelegt.
Auf dem Auftragsschreiben, welches ich unterschrieben habe findet sich folgender Passus:
"Der Vertrag über die Nutzung von 1&1 DSL kommt unter Einbeziehung der
Geschäftsbedingungen der 1&1 mit dem Erhalt und der Freischaltung meiner Zugangskennung zustande. Die Geschäftsbedingungen können bei der 1&1 Internet AG, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, oder im Internet unter www.1und1.de/dsl eingesehen werden. Die
anfallenden Entgelte werden von meinem Bankkonto eingezogen."
Auf diesem Auftragsschreiben findet sich keine Aussage, dass ohne Einzugsermächtigung der Vertrag seitens 1und1 gekündigt wird.
Ich hatte bei dem Werbegespräch weder die Zeit, nach Montabaur zu fahren und mir die Bedingungen anzuschauen, noch hatte ich zu diesem Zeitpunkt einen Internet-Anschluss, auf dem ich die AGB nachlesen konnte. Der Profiseller hatte die AGB auch nicht dabei.
Also bin ich davon ausgegangen, dass ich hinsichtlich der Bezahlung das unterschreibe, was ich lese. Und das sah vor, dass lediglich
d i e a n f a l l e n d e n Kosten von meinem Konto abgebucht werden. Dagegen habe ich auch nichts und werde ich auch nichts
haben, so lange alles korrekt abläuft.
Sie sollen ganz klar das Ihnen zustehende Geld bekommen, aber auch nur das. Ich habe keine Lust, dass ich im nächsten Monat wieder reklamieren muss. Diese Zeit habe ich nicht.
Ich habe schon wieder geraume Zeit damit verbracht, mich mit Ihren AGB auseinander zu setzen.
Ein Kästchen zum Ankreuzen, dass man von den AGB Kenntnis hat, würde Sie dahingehend absichern. So aber dürfte dies Vertragsvariante via Profiseller zumindest anfechtbar sein.
Aber ich will es ja nicht dazu kommen lassen, dass Sie mich kündigen.
Da Sie mir mit der Gutschrift Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit angekündigt haben, mache ich Ihnen einen Vorschlag zur Güte.
1. Ich erteile Ihnen --bis auf weiteres-- wieder die Einzugsermächtigung für das Ihnen bekannte Konto.
2. Ich verlängere die Fristsetzung zur Erfüllung ihrer mir schriftlich zugesicherten Leistungen des Vertrages in Bezug auf die Bandbreite -- DSL 6.000 -- letztmalig auf den 05.11.2005, d.h. Datum der vermutlich nächsten Rechnungsstellung.
3. Sollte Sie technisch nicht in der Lage sein, mir bis zur nächsten Rechnungserstellung DSL 6.000 zu liefern, obwohl sie dann immerhin gut zwei Monate Zeit zur Behebung des fristgemäß und sogar mehrfach reklamierten Mangels hatten, so werde ich den Vertrag meinerseits wegen Nichterfüllung der mir gem. Leistungsbeschreibung zugesicherten
Leistungen kündigen.
Begründung:
Sollten Sie DSL 6.000 nicht liefern können, kommen Sie Ihren aus Ziffer 2 der AGB DSL i.V.m. der mir zugesicherten Leistungsbeschreibung (und Berechnung) erwachsenden Pflichten nicht nach.
Zweifel daran, dass Sie DSL 6.000 bislang nicht liefern konnten, dürften anhand des bisherigen Schriftverkehrs nicht bestehen.
Die zur Verfügung Stellung gerade dieser Bandbreite stellt für mich ein elementares Bestandteil des Vertrages dar.
Daher werde ich für den o.g. Fall von meinem Recht der Kündigung nach Ziffer 8.4 Ihrer AGB Gebrauch machen.
Dies sei Ihnen an dieser Stelle lediglich angekündigt. Ich bin nach wie vor an einer gütlichen Vertragsabwicklung für die Restlaufzeit interessiert, so lange die Vertragsbestimmungen eingehalten werden.
So, nun sind Sie an der Reihe, aus mir wieder einen zufriedenen Kunden zu machen, denn davon bin ich ein ganzes Stück entfernt. Einen Teil zur Unzufriedenheit hat nämlich auch der Umstand beigetragen, dass ich von Bekannten, die ebenfalls bei 1und1 abgeschlossen haben, erfahren habe, dass Sie trotz entsprechender Zusage ebenfalls nicht auf ihre volle
Bandbreite kommen.
Dieses Schreiben erhalten Sie nochmals unterschrieben per Fax.
Mit vorzüglicher Hochachtung
XX
------------------------------------
Mit den Bekannten seid auch Ihr gemeint, nicht nur die Betroffenen aus meinem direkten Umfeld. Aber auch das gibt es "Geschädigte"
Der o.a. Thread war sehr gut besucht. Ich habe mir deshalb überlegt, eine Umfrage zu starten. Mich würde sehr interessieren, wer denn auf Anhieb seine DSL Bandbreite lt. Vertrag erhalten hat und wer bis heute noch darum kämpft, sie zu erhalten.
Wohlgemerkt: Es geht nur um die Fälle, in denen 1und 1 schriftlich die Zusage einer Bandbreite gemacht hat.
Es sind nicht die Fälle gemeint, wo eine Bandbreite gewünscht war, sie jedoch aufgrund technischer Bedingungen nicht realisiert werden konnte.
Ich bitte um rege Beteiligung.
Danke Schön!!!
Bezug nehmend auf den Thread http://www.ip-phone-forum.de/forum/...&start=30&postdays=0&postorder=asc&highlight=
möchte ich Euch das Antwortschreiben von 1und1 auf meine Androhung des Widerrufs der Einzugsermächtigung sowie meine Reaktion nicht vorenthalten.
Zuvor noch kurz zusammengefasst:
Habe per 01.09.05 schriftlich zugesichert bekommen, dass ab 09.09.05 bei mir DSL 6.000 geschaltet werden kann und wird. Tatsächlich wurde nur
2083 Down/ 203 Up geliefert. Wenn auch der Rest ohne Beanstandung verlief, war das ja schon mal ein erster Aufreger. Das wurde am 05.10.05 noch schlimmer, als nämlich DSL 6.000 berechnet wurden.
Dazwischen lagen mehrere E-Mails, Faxe und Anschreiben mit Versendung von Screenshots der FritzBoxWLan, etc. Alles verlief als Einbahnstraße in Rtg. 1und1. Erst als ich die Einzugsermächtigung widerrief, zeigte sich Regung. Paulchen Panther Test, heute eine weitere E-Mail. Bitte lest selbst:
Sehr geehrter Frau XX,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der von Ihnen gesetzten Frist zum 15.10.2005 möchten wir hiermit ausdrücklich widersprechen.
Zwischenzeitlich liegt die Überprüfung der Nutzungsgeschwindigkeit bereits bei unserer technsichen Abteilung vor. Wir bitten hier noch um etwas Geduld! Wir haben uns dennoch vorab dazu entschlossen, die erhöhte Berechnung zum 1&1 DSL Anschluss in Höhe von 5,00
Euro zurückzuerstatten.
Ihre Entscheidung, die erteilte Einzugsermächtigung zu widerrufen, hat zur Folge, dass die 1&1 Dienstleistungen eingestellt bzw. gekündigt werden. Das Lastschrifteneinzugsverfahren stellt laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen zwingenden Vertragsbestandteil
dar.
Wir freuen uns, wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Widerruf der Einzugsermächtigung aufzuheben. Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich bis 22.10.2005 über Ihre weitere Vorgehensweise.
Mit freundlichen Grüßen
-----------------------------------------------------------
Meine Antwort darauf lautet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst einmal bedanke ich mich für Ihre schnelle Antwort. Es ist schade, dass es erst so weit kommen musste, bevor sich jemand von 1und1 bei mir meldet. Ich schreibe bewusst nicht ..., bevor sich etwas tut, denn so weit sind wir, d.h. Sie, noch nicht.
Schon lange bevor Sie mich zum "Paulchen-Panther-Test" geschickt haben, habe ich Sie bereits informiert, dass kein DSL 6.000 bei mir ankommt.
Ich habe Sie bereits zuvor darum gebeten, dass Sie mir bitte nicht den Bandbreiten-Preis für DSL 6.000 in Rechnung stellen mögen. Ich habe Ihnen Screen-Shots der FritBox Oberfläche beigefügt und Ihnen geschrieben, dass auch mit einem normalen T-Com DSL Modem
keine höhere Geschwindigkeit erzielbar ist.
Was passiert... nichts, d.h. nicht ganz, denn der Preis von 24,99 ¤ wurde trotzdem in Rechnung gestellt.
O.K., sie haben mir geschrieben, dass Sie mir den Betrag i.H.v. 5 ¤ wieder gut schreiben.
Aber erst nachdem ich Ihnen mit dem Entzug der Einzugsermächtigung gedroht habe.
Zu Ihrem zwingenden Vertragsbestandteil sei Ihnen folgendes gesagt.
Dieser Passus "Einzugsermächtigung als zwingender Bestandteil des Vertrages" steht m.E. auf tönernden Füßen.
Ich bin als Neukunde durch Profiseller geworben worden. Die allgemeinen
Geschäftsbedingungen wurden mir nicht vorgelegt.
Auf dem Auftragsschreiben, welches ich unterschrieben habe findet sich folgender Passus:
"Der Vertrag über die Nutzung von 1&1 DSL kommt unter Einbeziehung der
Geschäftsbedingungen der 1&1 mit dem Erhalt und der Freischaltung meiner Zugangskennung zustande. Die Geschäftsbedingungen können bei der 1&1 Internet AG, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, oder im Internet unter www.1und1.de/dsl eingesehen werden. Die
anfallenden Entgelte werden von meinem Bankkonto eingezogen."
Auf diesem Auftragsschreiben findet sich keine Aussage, dass ohne Einzugsermächtigung der Vertrag seitens 1und1 gekündigt wird.
Ich hatte bei dem Werbegespräch weder die Zeit, nach Montabaur zu fahren und mir die Bedingungen anzuschauen, noch hatte ich zu diesem Zeitpunkt einen Internet-Anschluss, auf dem ich die AGB nachlesen konnte. Der Profiseller hatte die AGB auch nicht dabei.
Also bin ich davon ausgegangen, dass ich hinsichtlich der Bezahlung das unterschreibe, was ich lese. Und das sah vor, dass lediglich
d i e a n f a l l e n d e n Kosten von meinem Konto abgebucht werden. Dagegen habe ich auch nichts und werde ich auch nichts
haben, so lange alles korrekt abläuft.
Sie sollen ganz klar das Ihnen zustehende Geld bekommen, aber auch nur das. Ich habe keine Lust, dass ich im nächsten Monat wieder reklamieren muss. Diese Zeit habe ich nicht.
Ich habe schon wieder geraume Zeit damit verbracht, mich mit Ihren AGB auseinander zu setzen.
Ein Kästchen zum Ankreuzen, dass man von den AGB Kenntnis hat, würde Sie dahingehend absichern. So aber dürfte dies Vertragsvariante via Profiseller zumindest anfechtbar sein.
Aber ich will es ja nicht dazu kommen lassen, dass Sie mich kündigen.
Da Sie mir mit der Gutschrift Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit angekündigt haben, mache ich Ihnen einen Vorschlag zur Güte.
1. Ich erteile Ihnen --bis auf weiteres-- wieder die Einzugsermächtigung für das Ihnen bekannte Konto.
2. Ich verlängere die Fristsetzung zur Erfüllung ihrer mir schriftlich zugesicherten Leistungen des Vertrages in Bezug auf die Bandbreite -- DSL 6.000 -- letztmalig auf den 05.11.2005, d.h. Datum der vermutlich nächsten Rechnungsstellung.
3. Sollte Sie technisch nicht in der Lage sein, mir bis zur nächsten Rechnungserstellung DSL 6.000 zu liefern, obwohl sie dann immerhin gut zwei Monate Zeit zur Behebung des fristgemäß und sogar mehrfach reklamierten Mangels hatten, so werde ich den Vertrag meinerseits wegen Nichterfüllung der mir gem. Leistungsbeschreibung zugesicherten
Leistungen kündigen.
Begründung:
Sollten Sie DSL 6.000 nicht liefern können, kommen Sie Ihren aus Ziffer 2 der AGB DSL i.V.m. der mir zugesicherten Leistungsbeschreibung (und Berechnung) erwachsenden Pflichten nicht nach.
Zweifel daran, dass Sie DSL 6.000 bislang nicht liefern konnten, dürften anhand des bisherigen Schriftverkehrs nicht bestehen.
Die zur Verfügung Stellung gerade dieser Bandbreite stellt für mich ein elementares Bestandteil des Vertrages dar.
Daher werde ich für den o.g. Fall von meinem Recht der Kündigung nach Ziffer 8.4 Ihrer AGB Gebrauch machen.
Dies sei Ihnen an dieser Stelle lediglich angekündigt. Ich bin nach wie vor an einer gütlichen Vertragsabwicklung für die Restlaufzeit interessiert, so lange die Vertragsbestimmungen eingehalten werden.
So, nun sind Sie an der Reihe, aus mir wieder einen zufriedenen Kunden zu machen, denn davon bin ich ein ganzes Stück entfernt. Einen Teil zur Unzufriedenheit hat nämlich auch der Umstand beigetragen, dass ich von Bekannten, die ebenfalls bei 1und1 abgeschlossen haben, erfahren habe, dass Sie trotz entsprechender Zusage ebenfalls nicht auf ihre volle
Bandbreite kommen.
Dieses Schreiben erhalten Sie nochmals unterschrieben per Fax.
Mit vorzüglicher Hochachtung
XX
------------------------------------
Mit den Bekannten seid auch Ihr gemeint, nicht nur die Betroffenen aus meinem direkten Umfeld. Aber auch das gibt es "Geschädigte"
Der o.a. Thread war sehr gut besucht. Ich habe mir deshalb überlegt, eine Umfrage zu starten. Mich würde sehr interessieren, wer denn auf Anhieb seine DSL Bandbreite lt. Vertrag erhalten hat und wer bis heute noch darum kämpft, sie zu erhalten.
Wohlgemerkt: Es geht nur um die Fälle, in denen 1und 1 schriftlich die Zusage einer Bandbreite gemacht hat.
Es sind nicht die Fälle gemeint, wo eine Bandbreite gewünscht war, sie jedoch aufgrund technischer Bedingungen nicht realisiert werden konnte.
Ich bitte um rege Beteiligung.
Danke Schön!!!