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Richtig: Es ist allgemein üblich, dass bei Vertragsverletzungen die entsprechende Strafen, die in dem Vertrag explizit stehen, zu bezahlen / umzusetzen / einzulösen sind. Irgendwelche fiktiven Gebührensätze aus irgendeiner FAQ sind aber auf keinen Fall relevant.Da es sich um ein Verbot in den AGB handelt, ist eine Mehrfacheinwahl doch nicht anderes als eine Vertragsverletzung. Und für Vertragsverletzungen können schlecht die normalen Preislisten gelten.
Insofern wäre es mal interessant, ob hier jemand (und auch 1&1) den langen Atem haben wird, das mal rechtlich zu klären. Ihc befürchte aber mal, dass da 1&1 einknicken wird und aus "Kulanz" den Betrag erlässt. Sonst könnte man ja eine Handhabe gegen das eigene Gebaren schaffen