Hilfe!!! Mehrfacheinwahl bei 1&1

@Megabum

Hehehe

Dieser Angst ist Berechtigt.

Da ich jetzt demnächts 2 Doppelflat verträge haben werde.und jetzt schon dieser Probleme habe(wurde vor diesen Problemen beantragt, werde Ich wohl mit Angst leben müßen.

Ambesten jeder Stunde beim 1und1 anrufen und fragen ob Mehrfacheinwahl vorhanden ist.Upps das geht ja auch nicht! Die Support gebühren sind ja Teurer.

Noch besser ist es wenn mann im Vorraus jeden Monat 40 ¤ an 1und1 überweißt und sich einstellt das der Vertrag statt 34,99 ¤ 74,99¤ kostet.
 
die haben doch ein schlag oder? dann lass ich mir gleich lieber mit telekom laufen. Ich hab nicht alles mitgelesen, ehrlich gesagt ich bin nicht ganz auf dem laufenden. Ich bin schon seit knappen 10 jahren 1und1 kunde, bis jetzt nichts anderes gehabt und auch keine probleme mit 1und1. Wenn ich hier lese, verstehe ich teilweise kaum was. Vorallem die abkürzungen. Besteht das problem auch mit 7170 FritzBox, oder auch mit der neu Home server? Oder was sagen die meistens hier, woran liegt es ?
 
Das halte ich alles für ein wenig überzogen, Selim...

Natürlcih will ich keinem in Abrede stellen, dass es Probleme gibt, aber es gibt mit Sicherheit genug 1&1-Komplett-Kunden, die keine Probleme haben. Passieren kann immer und überall etwas, aber immer gleich den Teufel an die Wand zu malen, halte ich für falsch.
 
Hallo,

ich denke auch, man sollte sich lieber erst mal ein vollständiges Bild der Situation machen, bevor man hier Panik verbreitet:
- Es gibt nur eine verschwindend geringe Anzahl Komplett-Kunden mit der Doppel-Einwahl Problematik bezogen auf die Gesamtanzahl der Kunden
- Noch ist überhaupt nicht klar, wie diese Doppeleinwahlen zustande kommen. Es ist durchaus denkbar, dass 1&1 nicht das Geringste dafür kann
- selim2 ist außer Konkurrenz, da kein Komplett Kunde und der Einzige mit seinem Problem. Bei ihm ist möglicherweise auch ein Großteil Selbst-Verschulden dabei, da ich bei einem Einzelfall nicht von einem System-Fehler ausgehe

Also Ball flach halten. Jetzt in einen Stornierungs-Marathon zu verfallen ist mit Sicherheit erheblich teurer und Nervenaufreibender, als nur wegen einer relativ geringen Gefahr einer Doppeleinwahl in Panik zu verfallen.
 
Also Ball flach halten.
Das ist sicher richtig, aber ich darf daran erinnern, dass noch immer niemand einen passenden AGB-Auszug zur Mehrfacheinwahl gefunden hat. D. h., bis jetzt gibt es niemanden, der die Mehrfacheinwahl als nicht zulässig bzw. kostenpflichtig nachgewiesen hat. Den AGB-Hinweis an Selim2 kann ich nicht beurteilen, bei mir (Komplett) steht jedenfalls unter dieser Nummer etwas ganz anderes.
Ebenfalls hat noch niemand einen Preis für die Mehrfacheinwahl gefunden...
Also sollte auch 1&1 den Ball flach halten...
 
nicht gleich schimpfen wenn nicht ganz dazu passt.
Ich will nur meine stituation schieldern..

Da mein vertrag am 5.12.08 ausläuft hat mich 1und1 angerufen. Die haben mir ein angebot gemacht blabla komplett anschluss. So.. für wichtig ist, telekom anschluss da ich über die vorwahl ins ausland telefoniere. Meine frage war, ob ich auch beim komplett günstig ins ausland tel kann. Am tel hat es geheisse ja. Ich wollte alles schrieftlich haben, so und nach 3 tagen kam das schreiben. Und zwar.. herzlichen glückwunsch zum kompletten anschluss usw..
lol vor der umstellung war keine rede. Von dem auslands angebot stand auch nichts. Dabei war auch der antrag zum ausfüllen. Ich hab ihn aber nicht ausgefüllt und nicht abgeschickt. ca 1 woche später kommt noch mal ein schreiben. Wo drin steht herzlichen glückwusnch blablabla, und ich soll in den nächsten 5 tagen ausfüllen und an die zurück schicken. Sonst wird zunächst auf Surf und Phone umgestellt.

So, was heisst es jetzt für mich? Bekomme ich wieder normale Tarif mit telekom anschluss und VMZ beginnt neu, oder bleibt es beim alten? im mom nütze ich 3DSL mit 16K
Und eben die ganze geschichte hier hält mich von der umstellung. Bis jetzt hatte ich in meinen 10 jahren nie probs mit 1und1
 
Den AGB-Hinweis an Selim2 kann ich nicht beurteilen, bei mir (Komplett) steht jedenfalls unter dieser Nummer etwas ganz anderes. Ebenfalls hat noch niemand einen Preis für die Mehrfacheinwahl gefunden...
Es hilft nicht weiter, wenn hier Zutreffendes und Falsches vermischt wird.

Wenn du in deinem Paket in der Fußleiste die AGBs anwählst, siehst du die hier zitierten AGBs.
  • Was hier zur Hardware geschrieben wurde, steht unter Ziffer 5.5 und 5.6.
  • Dass die Mehrfacheinwahl nicht zulässig ist, kannst du dem Inhalt unter 6.2 entnehmen
Es ist lediglich richtig, dass 1&1 nicht erwähnt, welche Gebühren sie geltend machen, wenn du diesem Pasus zuwiderhandelst - aber dazu sind sie auch nicht verpflichtet.

Wer aus welchem Grund auch immer, fahrlässig oder absichtlich sich mehrfach einwählt, muss eben blechen. Würde 1&1 sich hier nicht absichern, würde jeder Zweite über einen Account die gesamte Verwandschaft mit versorgen.

Aber in diesem Thread geht es darum, ob 1&1 eine Mehreinwahl verrechnet, obgleich keine Fahrlässigkeit oder Absicht des Kunden vorliegt.
 
Die Preisauszeichnungspflicht gilt nicht nur für den Händler um die Ecke, sondern auch im Westerwald, also auch bei 1&1.
Es müssen alle Preise angegeben sein. Ein Verstoss gegen die Preisauszeichnungspflicht kann auch mit Bussgeld belegt werden.
 
Naja - nachdem 1&1 die Mehrfacheinwahl in den AGBs verbieten und auch sonst an keiner Stelle anbieten, liegt der Fall hier etwas anders mit der Preisauszeichnungspflicht.

Tatsache ist, dass 1&1 auf diesem Gebiet zuweilen etwas schlampt - und das auch bei Leistungen, die nicht in den AGBs verboten sind ;)
 
Dass die Mehrfacheinwahl nicht zulässig ist, kannst du dem Inhalt unter 6.2 entnehmen
Es ist lediglich richtig, dass 1&1 nicht erwähnt, welche Gebühren sie geltend machen, wenn du diesem Pasus zuwiderhandelst - aber dazu sind sie auch nicht verpflichtet.
Interessant, was du so aus dem 6.2 liest...
Und woraus leitest du die fehlende Verpflichtung ab? 1&1 berechnet immerhin einen Minutenpreis und der müsste vertraglich vereinbart sein...
 
Naja - nachdem 1&1 die Mehrfacheinwahl in den AGBs verbieten und auch sonst an keiner Stelle anbieten, liegt der Fall hier etwas anders mit der Preisauszeichnungspflicht.

Wenn dem so wäre, könnte 1und1 ohne weiteres 10 oder 100 EUR/Minute für Mehrfacheinwahlen berechnen.

Früher lagen die Gebühren bei Zeittarifen etwa so bei 1 - 2 cent/Minute.

EDIT:
meine AGB:
5.8.

Bestellt der Kunde Zusatzleistungen zum Vertrag, so gilt für diese ebenfalls die vereinbarte Laufzeit des Vertrages. Zusatzleistungen können gemäß den genannten Kündigungsregelungen auch einzeln unter Fortführung des Vertrages im übrigen gekündigt werden.
6. (nicht belegt)

7. Pflichten des Kunden und Verantwortlichkeit für selbstproduzierte Inhalte, Nutzung der Leistungen

7.1.
 
Zuletzt bearbeitet:
Denn sie wissen nicht was sie tun. Was 1&1 vertragsvorlagenmäßig macht ist einfach nur als dumm zu bezeichnen. Nicht nur allein, das sie die Mehrfacheinwahlen nur in der FAQ erwähnun, nein jetzt haben sie sogar noch die zusätzlichen Einwahlen aus der Preisliste getilgt. Die Chance das darüber abzuwickeln und was machen sie, sie nehmen sie raus. Dumm bleibt dumm und in Montabaur gibt es einige davon.
 
Naja, zumindest lassen sie sich nicht die Telefonnummern der Kunden klauen - ganz so blöd sind die nun auch wieder nicht. ;)
 
@Ecki... geh mal weiter, da gibts noch weitere Bedingungen, die fangen wieder mit §1 an... :
6.2.
Sofern in dem mit dem Kunden vereinbarten Tarif nicht anders ausgewiesen, ist die Nutzung des 1&1 Internet-Zugangs auf bis zu 1.024 kbit/s beschränkt. Der Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt, die Zugangskennung auf mehr als einem Computer, in Mehrplatzsystemen über einen Hard- oder Software-Router mit der Möglichkeit der Nutzung durch mehrere Computer oder Terminals zeitgleich einzusetzen. Diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn der Kunde einen zur Mehrplatznutzung ausgewiesenen Tarif mit zentraler Einwahl nutzt und die Verbindung über einen Hard- oder Software-Router erfolgt. Für eventuell mitgelieferte Software gelten die Lizenzvereinbarungen bzw. Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde ist lediglich dann berechtigt, die ihm überlassene Software zur Speicherung und zum Abruf von Dateien auf einem von 1&1 bereitgestellten Server zu nutzen, wenn er dazu den 1&1 Internet-Zugang nutzt.

So lange also der EINE Router eine Mehrfacheinwahl produziert...
 
So lange also der EINE Router eine Mehrfacheinwahl produziert...
... ist es keine Mehrfacheinwahl ...

Egal, ich habe mir meine 4 bei 1und1 verlinkten Dokumente angeschaut (nicht durchgelesen) und mal nach Begriffen wie "mehrfach" und "Einwahl" gesucht und nix zusammenhangmäßiges gefunden.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

* Allgemeine Geschäftsbedingungen
* Leistungsbeschreibung 1&1 Surf & Phone
* Leistungsbeschreibung 1&1 Telefonie
* Leistungsbeschreibung für 1&1 Mobilfunk-Dienstleistungen
 
Nicht nur allein, das sie die Mehrfacheinwahlen nur in der FAQ erwähnun, nein jetzt haben sie sogar noch die zusätzlichen Einwahlen aus der Preisliste getilgt.
Wie gesagt - es ist ziemlich verschlampt.

In der FAQ wird es Mehrfacheinwahl genannt, in den AGB umschrieben. Rechtlich gelten AGB und und Preislisten und nicht irgendwelche FAQs; bzw. Preisangaben, die man nur in der FAQ lesen kann. Jder muss den AGbs zustimmen - eine Zustimmpflicht zu den FAQs besteht zum Glück noch nicht :mad:

Allein die Berechnungspraxis ist ein Fall für die CT.

... aber dazu sind sie auch nicht verpflichtet.
Naja, da habe ich mich etwas krumm ausgedrückt ;)
Grundsätzlich sollten natürlich alle Leistungen und Gebühren nachlesbar ausgewiesen werden. In der Regel darf man allerdings dankbar sein, wenn die Katalogware richtig ausgezeichnet ist. In der hier aufgetauchten Höhe, ist es jedenfalls nicht duldbar.
 
Hallo,

@Megabum: Du bist Offtopic. Dein falsches Verhalten bei einem Tarifwechsel ist nicht Thema dieses Threads und wird es auch nicht werden. Benutze die Suche, das ist alles schon zigfach erklärt.
 
Wenn dem so wäre, könnte 1und1 ohne weiteres 10 oder 100 EUR/Minute für Mehrfacheinwahlen berechnen.

Früher lagen die Gebühren bei Zeittarifen etwa so bei 1 - 2 cent/Minute.

Dann leiten sie die Berechnung wahrscheinlich aus Gewohnheitsrecht ab. ;)

Ich bleibe dabei, dass die Preise genannt werden müssten.
Werde diesen Sachverhalt auch mal an eine Verbraucherzentrale weiterleiten, damit die sich mal damit befassen. Die kennen sich in solchen Fällen besser aus als ich.
 
Da es sich um ein Verbot in den AGB handelt, ist eine Mehrfacheinwahl doch nicht anderes als eine Vertragsverletzung. Und für Vertragsverletzungen können schlecht die normalen Preislisten gelten. Meiner Meinung können dann nur die entstandenen Mehrkosten begründet spezifiert werden (und im Wiederholungsfall gekündigt werden, was 1&1 natürlich nicht will).

Das alles wäre viel, viel einfacher, wenn 1&1 es _nicht_ verbieten würde und in den AGB nur stehen würde, dass die Flatrate die erste getätigte Einwahl abdeckt. Zusammen mit einer Preisangabe gäbe es dann Null Diskussionen.

Wie entstehen eigentlich AGB bei 1&1? Über eine interne Hotline mit Warteschleife und zufälliger Betreuerauswahl? Das würde so einiges erklären.
 
Anfang bis Mitte 2003 gabs das tatsächlich mal bei 1&1, dass Verträge fristlos gekündigt wurden, wenn sich der Kunde mehrfach eingewählt hat.
Als 1&1 jedoch dahinter kam, dass viele das dann nur aus dem Grund taten, um vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen, führte man Gebühren für Mehrfacheinwahlen ein.
Genauso ist es mit den AGB. Erst ist es ein halbgarer Text, der oft nicht mal den Erfordernissen an korrekte AGB genügt, dann passt man diese je nach Bedarf an, bis es passt.
 
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