Hilfe!!! Mehrfacheinwahl bei 1&1

Aber was, wenn die Box auch beim VoIP Account nach einem fehlgeschlagenen Login die Realms durchprobiert? Plötzlich loggt sich die Box 2x ein, aber ohne "V1und1": Die Doppeleinwahl ist perfekt.
Aber wie erklärst du dann die berichteten Einwahlen über mehrere Zwangstrennungen hinweg? Zufall?
 
Plötzlich loggt sich die Box 2x ein, aber ohne "V1und1": Die Doppeleinwahl ist perfekt.
Auch das wäre nicht das Problem des Kunden, die Surf&Phone Boxen bzw. HomeServer wurden von 1und1 zur Benutzung verkauft. Aber eine Anfrage an AVM diesbezüglich wäre erfolgsversprechender als 10 E-Mails an 1&1.
 
Gehen wir noch einmal vom Vorteil aus, der durch Mehrfacheinwahl zu erzielen wäre:
An mehreren Standorten nicht wahrscheinlich, weil DSL heute sehr häufig mit der Flatrate kombiniert ist.
Also, was könnte Mehrfacheinwahl auf einer Leitung für einen Vorteil bringen? :noidea:
 
Hallo,

ich habe mal eine Frage: Was passiert wenn man eine der beiden Optionen zusätzlich zum Internetzugang über DSL auswählt:

- FRITZ!Box als DSL-Modem nutzen
- Angeschlossene Netzwerkgeräte dürfen zusätzlich ihre eigene Internetverbindung aufbauen (PPPoE-Passthrough)

Ich kann mich entsinnen, irgendwann (ist schon länger her) bekam ich die Meldung beim Verbinden des PC's mit der FB, daß die FB sowohl als Router als auch als Modem konfiguriert war. Könnte es sein, daß dann Mehrfacheinwahlen entstehen, ohne daß man es mitbekommt?

Ich bin bisher von Mehrfacheinwahlen verschont geblieben (habe noch keinen Brief von 1&1 erhalten), aber diejenigen, die es betrifft, könnten doch mal in ihren Einstellungen nachsehen.

Wenn ich völlig falsch liege, bitte schimpft nicht mit mir, es ist schon spät. ;)
 
Das wurde alles schon besprochen, aber da es ja jetzt noch später ist, bin ich zu faul zum schimpfen. ;)
 
Wenn es hart auf hart kommt, bleibt einem wohl nur eine Anzeige gegen 1&1 wegen Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug, wenn sie das Geld einziehen.

So wie ein Kunde sein unterstelltes angebliches Fehlverhalten laut Hinweis von 1&1 durch Anzeige gegen Unbekannt auf eigene Kosten ermitteln soll, müsste dann 1&1 anhand der Logdaten belegen, dass ihre Forderungen korrekt sind. ;)

Als Fehlergrund ausschliessen kann ich Einstellungen an den Internetoptionen der Box, weil alle betroffenen Kunden die Box mit Sofort-Start-Code eingerichtet haben.
Die automatischen Updates lasse ich bei jedem Telefonat mit Kunden deaktivieren, weil 1&1 auf der Kundenbox nichts verloren hat.
Zusätzlich weise ich die Kunden drauf hin, gelegentlich das Menü aufzurufen und nach Updates suchen zu lassen. Seit der neuen Firmware erscheint ja auch oben ein Hinweis, dass die Firmware nicht aktuell ist.
 
Hi,
(...)Aber was, wenn die Box auch beim VoIP Account nach einem fehlgeschlagenen Login die Realms durchprobiert? Plötzlich loggt sich die Box 2x ein, aber ohne "V1und1": Die Doppeleinwahl ist perfekt.
1&1 kann in dem Fall wahrscheinlich wirklich nichts dafür, weil es ein Bug der Box wäre. Es tritt nur bei den Kunden auf, die Pech mit den Logins haben, vielleicht durch überlastete Server zu den Zwangstrennungs-Zeiten. Es würde alles erklären.

interessant. Darin würde ich allerdings mindestens eine Fahrlässigkeit seitens 1&1 sehen. Wenn 1&1 eine Box zur Verfügung stellt (und teilweise fordert, eine 1&1-Box zu benutzen), die sich selbst zweifach einwählt ohne Zutun und Einflussmögichkeit des Kunden, wäre anzudenken, den Vorschlägen der 1&1-Hotline nachzukommen und tatsächlich Anzeige zu erstatten, aber nicht gegen Unbekannt.
Für Bugs einer zur Verfügung gestellten Hardware muss wohl in erster Linie 1&1 dem Kunden gegenüber gerade stehen.

Ob so für die Doppeleinwahl für 1&1 überhaupt ein Schaden/Aufwand/Traffic/Netzlast entstanden ist??
 
@ SteffenGrün Es wäre nur Betrug, Diebstahl und Unterschlagung kommen nicht in Betracht.

Aber mal abgesehen von der offenbar nicht vorhandenen Preisangabe stellt sich mir die Frage, ob zusätzlich wegen des extremen Preises noch Wucher in Betracht kommt, denn die geforderten Beträge liegen ja wohl mindestens beim 20fachen des Normalpreises... :noidea:
 
also jetzt nix wie sichern der aktuellen preislisten , da es ja keine preisangaben für die mehrfacheinwahl bei 1&1 derzeit zu geben scheint , und davon ausgehend , dass 1&1 diese jetzt irgendwann aktualisiert - wie auch immer
 
Sicherung AGB-Paket inkl. Preisliste Stand: 13.09.2008
 

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  • 2008-09-13-1&1-AGB-Paket.zip
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Ja, danke, aber das ist ja nur ein Verstoß gegen die PAngV (Preisangabenverordnung)... eine einfache Ordnungswidrigkeit...
 
Eine Ordnungswidrigkeit?
Wenn du einen Laden hast, wo unbepreiste Produkte liegen, z.B. Naschkram - der Kunde - im Gegensatz zu den 1&1 Vorwürfen - tatsächlich eins futtert, kannst du auch nicht sagen: Das macht dann 8,50 ¤. ;)
Das zahlt dir auch keiner.
 
kannst du auch nicht sagen: Das macht dann 8,50 ¤.
Doch kann ich... :lol:
Das zahlt dir auch keiner.
Das ist eine andere Geschichte... :lach:

Aber zur Sache, ich habe in den AGBs zu den Komplettverträgen nicht wirklich was zur Mehrfacheinwahl gelesen...? Was steht denn in den Schreiben drin, wogegen sollen die Kunden denn verstoßen?
 
Na dreimal darfst Du raten, warum SteffenGrün die PDFs zusammengestellt hat.
Richtig, weil zu den Preisen für Mehrfacheinwahlen nichts drin steht. :shock:

Mich hat die Passage zur Call by Call Nutzung verwirrt. Darf ich, oder darf ich nicht Call by Call nutzen?:confused:
 
Man entdeckt immer was Neues in den AGB. ;)
Die werden bei 1&1 je nach Bedarf aktualisiert. Gültig sind die für den jeweiligen Vertrag, die bei Vertragsschluss vorlagen. Was die da nachher einbasteln, muss den Kunden nicht belasten. Auch wenn 1&1 da anderer Auffassung ist.
Würde mich nicht wundern, wenn die Mehrfacheinwahl nächste Woche plötzlich drin steht.
 
@Ecki-No1 nicht nur zu den Preisen hab ich nix gefunden, sondern nicht mal die Beschreibung, den Begriff in den Rechten und Pflichten...? Deshalb ja meine Frage, worauf sich die Abmahnungen bzw. die Rechnungen stützen. Da muss doch was stehen...?
 
Das treibt mir die Frage ins Hirn: Wie an die zum Bestellzeitpunkt gültige PL kommen, denn meistens ist es ja hinterher, wenn Probleme auftauchen. Weiterhin finde ich es fragwürdig AGB´s heruaszugeben, sie zu ändern, den Kunden nicht darauf hinzuweisen, aber nach den neuen AGB´s Recht sprechen zu wollen. Sehe ich da was falsch?
 
100% agree.
PLs und AGBs sollten schriftlich dem Kunden übermittelt werden - von mir aus auch per E-Mail als PDF-Datei. Ich z.B. habe bei meinem Tarifwechsel von 3DSL Office zu 1und1 Komplett 16000 keine neuen AGBs erhalten, obwohl im Paket für den Hardwareversand mind. 1 m³ Platz dafür war - die hätten auch zusammengeknüllt als Polstermaterial Platz gehabt.:motz:
 
... Weiterhin finde ich es fragwürdig AGB´s heruaszugeben, sie zu ändern, den Kunden nicht darauf hinzuweisen, aber nach den neuen AGB's Recht sprechen zu wollen. Sehe ich da was falsch?
Hallo Feuer-Fritz,

ich sehe das genauso, ich bin jetzt wirklich drauf und dran, mich an 1&1 zu wenden, daß sie mir die für meinen Vertrag gültigen AGB's, Leistungsbeschreibungen etc. schicken. Wenn 1&1 jeden Monat ihre Konditionen ändert, müßten sie mir ja sagen können, was genau für meinen Vertrag nun zutrifft. :confused: Ich gehöre zwar (noch nicht) zu den Betroffenen, aber man weis ja nie, was die Zukunft so bringt...

Selbst wenn man einen Tarifwechsel online durchführt, und anklickt, daß man die AGB's gelesen hat, ist es schon eine Kunst, die bis zum Ablauf der MVLZ im Hinterkopf zu behalten. Schöner wäre es, wie bei anderen Vertragspartnern auch, beim Zustandekommen eines Vertrages auch die Grundlagen des Vertrages (AGB's usw.) auszuhändigen und nicht nach Lust und Laune abzuändern.
 
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