Er kann aber nicht einseitig die Preise erhöhen, wenn die AGB das nicht vorsehen. Die AGB gelten weiter und nach Ablauf der MLVZ hätte der Vertrag zu den bisher vereinbarten Konditionen fortgeführt werden müssen, insbes. auch der Preis. Wäre ja noch schöner.
Notfalls müsste dann 1und1 ordentlich kündigen, wäre dabei aber auch an das Vereinbarte gebunden.
Aus meiner Sicht sollten Leute in neue Verträge (mit erneuter Bindung und anderen AGB) gedrängt werden.
Innerhalb der MLVZ kommt es auch darauf an, was vereinbart war, also zB Preisanpassungsklausel vorhanden oder nicht. Und selbst wenn es eine gibt, heißt das noch nicht nicht, dass diese wirksam ist. U.a. das wollen die Verbraucherschützer ja prüfen.
Ein Neuvertrag kann wegen einer neuen Bindung von 2 Jahren nachteilig sein, zB Glasfaserausbau. Halt je nach Planungen.
-- Zusammenführung Doppelpost by stoney
Und ich habe auch Zeifel, dass es vom Gesetzgeber so gedacht war, dass man die Mailbestätifung nicht einmal in Ruhe ansehen kann. Spricht auch nicht gerade für die Geschäftspraktiken.
In einem Mailangebot, das ich erhielt, hätte ich die Haken (wie u.a. Versuch des Anhängens an den bisherigen Vertrag) gar nicht so schnell, wenn überhaupt überblicken hätte können, wenn ich mich möglichst sofort entscheiden hätte müssen
-- Zusammenführung Doppelpost by stoney
Zitat:
"Dann kann natürlich auch der Anbieter den Vertrag mit einer Kündigungszeit von einem Monat beenden."
Genau genommen auch das nicht. Die gesetzliche Schutzvorschrift für Verbraucher gilt für den Verbraucher. Der Anbieter wäre an den Vertrag gebunden (Vertragslaufzeit, vereinbarte Kündigungsfrist, usw).
Die hätten also auch mich noch etwas mitschleppen müssen, zum bisherigen Preis.
Aber ich wollte mit so jemanden dann gar keinen Vertrag mehr, wenn man sich nicht auf die Einhaltung verlassen kann.