Gelöst! Gebühren werden schon berechnet, wenn es nur klingelt !

d000883

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Wenn ich über meinen T-Online VoIP-Anschluss auf meinem O2-Handy anrufe, werden mir Geschrächsgebühren (22 Cent) berechnet, obwohl es nur einmal geklingelt hat. Es ist keine Rufumleitung o.ä. eingestellt.

Ich habe diese Anrufe nur zur Kontrolle gemacht, ob die VoIP-Leitung verfügbar ist. War ja in letzter Zeit sporadisch öfter mal nicht da...

Als ich jetzt in meinen Nutzungsdaten die "Gesprächs"gebühren gesehen hab, hat mich fast der Schlag getroffen! Im Servicechat sagte man mir, ich sollte die Beträge wegen "Abrechnungsfehlern" wieder einfordern.

Ich halte diesen Sachverhalt allerdings für mehr als banale Abrechnungsfehler. Für mich verstößt T-Online mit diesem Fehler gegen Rechte und Gesetzte der Telekommunikation.

Hat jemand von euch diese Verhalten auch schon beobachtet? Vielleicht auch mit einem anderen Netzanbieter?

Kennt jemand so ein Gestzt, was besagt, dass Gebühren erst berechnet werden dürfen, wenn ein Verbindungsaufbau zu Stande gekommen ist?

Danke und Grüße - Günter
 
Zuletzt bearbeitet:
so ein gesetz gibt es nicht. wie denn auch? der zielprovider gibt die abrechnung vor (so könnte das z.B. an o2 liegen... schon mal dran gedacht?).

bei österreich-telefongesprächen ist das z.B. schon immer so (festnetz) das schon das klingeln zählt.
 
Also - keine Ahnung, wie das zustande kommt. Ich nehme an, Du siehst die Info im Kundencenter? Ich hoffe mal, es ist ein Fehler in der "Anzeige" im Kundencenter. Eine reale Abrechnung darf nur für Gespräche erfolgen, die auch wirklich zustande gekommen sind. Also nur für Leistungen, die auch erbracht worden sind.
Wenn das anders sein sollte, müsste das in den Preislisten/AGB von T-Online auftauchen - und das tut es nicht.

Ich bin mir 100%ig sicher, dass T-Online auch so sieht. So wie jeder andere Netzbetreiber in Deutschland.

Ich würde sagen: Mal die nächste Rechnung abwarten und schauen was dort abgerechnet ist. Parallel dazu ein Fehlerticket bei T-Online einkippen.

@niemand0815: Die Abrechnung gibt dein Netzbetreiber vor. Der "bestimmt" was er Dir für einen Anruf zu einem Ziel in Rechnung stellt.

Gruß EiPiFon
 
Also ich bin mir sicher, dass das angewählte Handy in der Zeit aus war. Bei O2 wird die Ansage, dass der Teilnehmer nicht erreichbar ist, aber per SMS informiert wird auch berechnet.
 
d000883 schrieb:
Wenn ich über meinen T-Online VoIP-Anschluss auf meinem O2-Handy anrufe, werden mir Geschrächsgebühren (22 Cent) berechnet, obwohl es nur einmal geklingelt hat. Es ist keine Rufumleitung o.ä. eingestellt.

Ich habe diese Anrufe nur zur Kontrolle gemacht, ob die VoIP-Leitung verfügbar ist. War ja in letzter Zeit sporadisch öfter mal nicht da...

Als ich jetzt in meinen Nutzungsdaten die "Gesprächs"gebühren gesehen hab, hat mich fast der Schlag getroffen! Im Servicechat sagte man mir, ich sollte die Beträge wegen "Abrechnungsfehlern" wieder einfordern.

Ich halte diesen Sachverhalt allerdings für mehr als banale Abrechnungsfehler. Für mich verstößt T-Online mit diesem Fehler gegen Rechte und Gesetzte der Telekommunikation.

Hat jemand von euch diese Verhalten auch schon beobachtet? Vielleicht auch mit einem anderen Netzanbieter?

Kennt jemand so ein Gestzt, was besagt, dass Gebühren erst berechnet werden dürfen, wenn ein Verbindungsaufbau zu Stande gekommen ist?

Danke und Grüße - Günter

googel mal nach "Verbraucherzentrale kritisiert teure Abwesenheitsansage"
Dort findest du die Erklärung.
 
Problem erledigt.

Ja es lag sehr wahrscheinlich an der O2-Benachrichtigungs-SMS :mad:

Habe den Service SOFORT storniert.

Grüße, Günter
 
d000883 schrieb:
Ich halte diesen Sachverhalt allerdings für mehr als banale Abrechnungsfehler. Für mich verstößt T-Online mit diesem Fehler gegen Rechte und Gesetzte der Telekommunikation.
Wäre nett, wenn Du nun - nachdem es sich nicht um einen Fehler von T-Online handelt - diesen Passus etwas entschärfst und noch ein "gelöst" in den Titel Deines Postings setzt. Danke!


Gruß,
WIchard
 
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