Wenn ich über meinen T-Online VoIP-Anschluss auf meinem O2-Handy anrufe, werden mir Geschrächsgebühren (22 Cent) berechnet, obwohl es nur einmal geklingelt hat. Es ist keine Rufumleitung o.ä. eingestellt.
Ich habe diese Anrufe nur zur Kontrolle gemacht, ob die VoIP-Leitung verfügbar ist. War ja in letzter Zeit sporadisch öfter mal nicht da...
Als ich jetzt in meinen Nutzungsdaten die "Gesprächs"gebühren gesehen hab, hat mich fast der Schlag getroffen! Im Servicechat sagte man mir, ich sollte die Beträge wegen "Abrechnungsfehlern" wieder einfordern.
Ich halte diesen Sachverhalt allerdings für mehr als banale Abrechnungsfehler. Für mich verstößt T-Online mit diesem Fehler gegen Rechte und Gesetzte der Telekommunikation.
Hat jemand von euch diese Verhalten auch schon beobachtet? Vielleicht auch mit einem anderen Netzanbieter?
Kennt jemand so ein Gestzt, was besagt, dass Gebühren erst berechnet werden dürfen, wenn ein Verbindungsaufbau zu Stande gekommen ist?
Danke und Grüße - Günter
Ich habe diese Anrufe nur zur Kontrolle gemacht, ob die VoIP-Leitung verfügbar ist. War ja in letzter Zeit sporadisch öfter mal nicht da...
Als ich jetzt in meinen Nutzungsdaten die "Gesprächs"gebühren gesehen hab, hat mich fast der Schlag getroffen! Im Servicechat sagte man mir, ich sollte die Beträge wegen "Abrechnungsfehlern" wieder einfordern.
Ich halte diesen Sachverhalt allerdings für mehr als banale Abrechnungsfehler. Für mich verstößt T-Online mit diesem Fehler gegen Rechte und Gesetzte der Telekommunikation.
Hat jemand von euch diese Verhalten auch schon beobachtet? Vielleicht auch mit einem anderen Netzanbieter?
Kennt jemand so ein Gestzt, was besagt, dass Gebühren erst berechnet werden dürfen, wenn ein Verbindungsaufbau zu Stande gekommen ist?
Danke und Grüße - Günter
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