F
Feuer-Fritz
Guest
Manchmal frage ich mich, worüber sich die Leute aufgeregt haben, bevor es Internet und seine Unzulänglichkeiten gab.......
Oder bevor es Verträge gab die man bezahlen muss ohne die in der Werbung versprochene Leistung zu bekommen?
Ich bekomme auch keine 25 % Preisnachlass, oder?
Also danke für eure philosophischen Anmerkungen, doch ich wollte eigentlich eine Info/Erfahrungswert bzgl. den AGBs/Vertragsgestaltung im Hinblick auf die Pflicht einer Reparatur oder zumindest der Diagnose Durchführung eines bekannten technischen Problems.
.
Oder bevor es Verträge gab die man bezahlen muss ohne die in der Werbung versprochene Leistung zu bekommen?
Ich bekomme auch keine 25 % Preisnachlass, oder?
B. Besondere Bedingungen
I. Internet-Dienstleistungen (Internetzugang und - Anschluss)
1.8.
Mit der Highspeed-Garantie gewährleistet 1&1, dass der Kunde einen 1&1 Highspeed-Netzanschluss gem. Leistungsbeschreibung mit der an seinem Telefonanschluss maximal verfügbaren Geschwindigkeit (bis zu maximal 16.000 kbit/s im Downstream), die durch die Technologie-Partner von 1&1 zur Verfügung gestellt werden kann, erhält. Sollte sich diese maximal verfügbare Geschwindigkeit während der Mindestvertragslaufzeit ändern, erhält der Kunde kostenlose Bandbreiten-Upgrades. Hierfür überprüft 1&1 gemäß den Ausbauplänen der Technologie-Partner einmal im Monat, ob am Anschluss des Kunden technisch eine höhere Bandbreite zur Verfügung gestellt werden kann
Auch hier wird die technisch maximal mögliche Bandbreite zugesichert. Durch die Behebung des von mir reklamierten Schadens wäre dies technisch zu lösen und die maximal mögliche Bandbreite wieder herzustellen - wenn man sich denn dazu durchringen könnte die von mir geforderte Diagnose durchzuführen.Leistungsbeschreibung DSL:
2.8. Maximale Bandbreite
Die maximale Bandbreite des DSL-Anschlusses für 1&1 Kunden hängt maßgeblich von den physikalischen Parametern der jeweiligen Anschlussleitung ab. Diese ergeben sich u. a. aus der Entfernung (Leitungslänge) des Anschlussortes des Kunden zum zugehörigen Verteiler, Signal-Rausch-Abstand, Störsignalen, Reflexionen sowie dem Adernquerschnitt der jeweiligen TAL (Teilnehmer Anschluss Leitung). Die Bereitstellung der tatsächlichen Up- und Downstream Bandbreite erfolgt dabei dynamisch. Dies bedeutet, dass der Anschluss von 1&1 mit der vom Kunden gewünschten und am Wohnort des Kunden technisch maximal möglichen Bandbreite bereitgestellt wird. Der 1&1 Kunde muss zur Kenntnis nehmen, dass eine genaue Aussage zur erzielbaren maximalen Anschlussbandbreite erst möglich ist, nachdem der Anschluss geschaltet wurde und sich das DSL-Modem mit dem DSLAM (Digital Subscriber Line Access Multiplexer, d. h. der Terminisierungseinrichtung für den DSL-Anschluss) synchronisiert hat.
kannst du mir den entsprechenden Paragraphen in den AGBs nennen? Ich konnte nirgends finden wo mein Problem ausgeschlossen wird.LediesH2K schrieb:4. AGB/Verträge hast du vorliegen, die schließen dein Problem aus, Klagen bringt hier gar nichts, weil dir nichts versprochen wurde, was sie jetzt nicht halten. dabei ist es irrelevant, das es mal schneller ging.
Du redest immer von Defekt. Das ist deine Behauptung gegen die es leider auch gute Argumente gibt. Zu vermuten, es ist wieder ein defekt, nur weil es schon mal so war ist legitim, aber kein Beweis. Im Zweifel beauftrage doch auf eigene Rechnung die Telekom und klage die Rechnung ein, wenn dir so an dieser Differenz von 25% liegt.Nun hier ist wohl der Fall dass ich behaupte dass eine höhere Bandbreite technisch verfügbar gemacht werden kann, indem man den Defekt behebt. Die Diagnose die dafür notwendig wäre, wird aber von 1&1 nicht in Auftrag gegeben.
Ist bei dir der Fall. Bei dir ist selbst bei einer beschädigten Leitung die technisch maximal mögliche Bandbreite geschaltet. Und zwar stabil. Kannst du mir den Paragraphen nennen wo steht, das deine Anschlussgeschwindigkeit nicht sinken darfAuch hier wird die technisch maximal mögliche Bandbreite zugesichert. Durch die Behebung des von mir reklamierten Schadens wäre dies technisch zu lösen und die maximal mögliche Bandbreite wieder herzustellen - wenn man sich denn dazu durchringen könnte die von mir geforderte Diagnose durchzuführen.
kannst du mir den entsprechenden Paragraphen in den AGBs nennen? Ich konnte nirgends finden wo mein Problem ausgeschlossen wird.
Mein Problem ist ja nicht, dass Aufgrund der technischen Gegebenheiten keine höhere Bandbreite möglich wäre, sondern dass einfach ein Schaden nicht repariert wird der die Bandbreite einschränkt.
Dies ist aber nicht der Fall, da an meinem Anschluß 4 Monate die volle Leistung möglich war (nochmals der Screenshot). Übersprechen wird einfach mal vermutet, könnte aber mit der von mir geforderten Diagnose bestätigt werden oder eben mein Vermutung des selben Schadens der im Oktober 2008 war....
...Nun, es ist definitiv so dass er Anschluß technisch in der Lage war 16.000 DSL zu liefern und sich 1&1 einfach weigert der Ursache für die nun niedrigere Leistung auf den Grund zu gehen.
Kannst Du anbieten, bringt Dir nix, weil "bis zu.."Deiner seltsamen Rechnung nach, die ich nicht wirklich als unternehmerisch sinnvoll betrachten kann, machen Unternehmen also keine Kalkulationen mehr in Bezug auf das Gesamtergebnis sondern kalkulieren jeden einzelnen Anschluss ob sich der Aufwand einer Entstörung lohnt
Ich werde mich jetzt in die Lage des armen Providers versetzen und beantragen 10,- ¤ mehr freiwillig zu bezahlen um ihn damit vor dem drohenden Untergang zu bewahren - ich hoffe doch bloß ich mache mich damit nicht auch noch lächerlich in deinen kompetenten Support-Augen
Noch größerer Quatsch, nachdem Du etliche Antworten mit gleichem Tenor erhalten hast, weißt Du nun, dass es nichts bringt, weil "bis zu..."@Feuer-Fritz
Ich möchte mich auch vielmals entschuldigen dass ich gewagt habe eine präzise Frage hier zu stellen und mich im Zuge der hier stattfindenden Diskussion mit den AGBs von 1&1 intensiver beschäftigt habe, was eben diese weiter führenden Fragen bei mir aufgeworfen hatte.
Du beginnst Dich lächerlich zu machen mit Deiner Einstellung, andere nennen das beratungsresistent...Eigentlich wollte ich dieses Medium, Forum, nutzen um mich zu informieren oder vielleicht festzustellen ob andere hier schon Erfahrungen mit solch einer Situation haben. Und nicht um mir sarkastische Pseudo-Ratschläge einzuholen.
Beides steht Dir frei, für eins musst Du Dich entscheiden...Mir stellt sich nun natürlich immer noch die Frage ob ich eine läppische Diagnose per Anwalt durchsetzen soll, oder nicht einfach außerordentlich kündigen sollte mit der Begründung, dass sich der Provider weigert eine nahe liegende Diagnose durchzuführen und somit seinen Vertrag nicht erfüllt.
Weil "bis zu..." geliefert wird, demnach keine Verpflichtung zur "Schadensbehebung", weil die Leistung erbracht wird...Da weder ich noch 1&1 anhand der Ferndiagnose beweisen kann was nun stimmt und was nicht, sollte doch eine Diagnose vor Ort in den normalen Leistungen eines Providers machbar sein - warum die hartnäckige Weigerung dazu seit mittlerweile 5 Monaten?
Glaube ich nicht, aber hoffen kannst Du weiter...Vielleicht antwortet ja auch mal jemand der dazu eine Antwort weis und nicht einfach mal wild in die Gegend spekuliert dass ja was völlig anderes am Anschluss ist oder mir mitteilt, dass ich doch einfach froh sein soll dass es morgens hell wird und abends dunkel - und das ganz umsonst :noidea:
Complicated schrieb:Vielleicht antwortet ja auch mal jemand der dazu eine Antwort weis und nicht einfach mal wild in die Gegend spekuliert dass ja was völlig anderes am Anschluss ist oder mir mitteilt, dass ich doch einfach froh sein soll dass es morgens hell wird und abends dunkel - und das ganz umsonst
Du hast keine Hilfe und Rat gesucht, sondern jemanden der in dein Horn stößt und dich in deiner Meinung bestärkt.