Garantiezeit Fritzbox

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Zelda1980

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Hallo, wielange gibt AVM auf seine Fritzbox Garantie ?^Mfg
 
5 Jahre
Bitte
 
Danke dir :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Ausnahme: 7113

Herstellergarantie nur für Ersterwerber und auch nur 2 Jahre.
(siehe 7113-Handbuch)

Die gesetzliche Garantie von 1/2 Jahr zzgl. 1,5 Jahre Gewährleistung durch den Händler sind davon natürlich unbenommen.
 
wollte auch mein Wort hinzufügen.Die Garantie von AVM ist bis zu 5 Jahren,aber wenn Sie erwerben das Gerät durch DSL Vertrag , läuft nur während Vertragsdauer.
 
Bis vor kurzem war es einheitlich für alle FritzBoxFon-Modelle 5 Jahre Garantie, egal ob sie im Laden gekauft oder mit einem DSL-Vertrag erworben wurden. Mag sein, dass AVM das kürzlich angefangen hat anzupassen. (Siehe der Hinweis von laber zu der 7113.)
Mit dem DSL-Vertrag hat es jedenfalls nicht direkt was zu tun. Gesetzlich verpflichtende Sachmängelhaftung beträgt immer zwei Jahre beim Erwerb egal welches Gerätes und egal auf welchem Vertriebsweg. Darüber hinaus kann es durchaus freiwillige Leistungen (Garantie) entweder des Herstellers oder des DSL-Anbieters geben, über den die Hardware erworben wurde, die anderen Beschränkungen, z.B. der Vertragslaufzeit, unterliegt.
 
Gesetzlich verpflichtende Sachmängelhaftung beträgt immer zwei Jahre beim Erwerb egal welches Gerätes und egal auf welchem Vertriebsweg.
Die Sachmängelhaftung (auch Gewährleistungspflicht) betrifft aber nicht AVM, sondern nur den Händler, bei dem du gekauft hast (denn nur mit dem hast du eine (kauf-)vertragliche Bindung).
 
Ich war mir in dem Punkt nicht sicher, deswegen habe ich es nicht weiter ausgeführt. Mir ging es jedenfalls darum, dass die Zeitspanne der Sachmängelhaftung nicht auf einen DSL-Vertrag beschränkt werden kann.
Im übrigen denke ich, dass die generelle Frage nach der Sachmängelhaftung an dieser Stelle nicht weiter nötig ist, da sie auch nicht FritzBox-spezifisch ist.
Interessant finde ich an diesem Thread die Information, dass AVM von der bisherigen Praxis abweicht, auf alle FritzBoxen 5 Jahre Herstellergarantie zu geben.
Ansonsten würde ich im Zweifel immer raten, einfach beim AVM-Support anzufragen. Die sind nach meiner Erfahrung in jedem Fall der bessere Ansprechpartner als der DSL-Anbieter und sehr kulant. Man wird sicherlich mehrere Jahre nach Ende der Garantiezeit keine Garantie ähnlichen Serviceleistungen mehr erwarten können. Aber fragen kostet nichts.
 
Heisst also:

Ich kann mich während der 2 Jahre an AVM wenden, danach heisst anrufen bei AVM und nachhaken. MFg
 
Heisst also:

Ich kann mich während der 2 Jahre an AVM wenden, danach heisst anrufen bei AVM und nachhaken. MFg

Nein, Du kannst Dich mit Deiner 7170 v.2 während der 5 Jahre uneingeschränkt direkt an AVM wenden. Du hältst das 5-jährige Garantieversprechen von AVM mit der Produkt-CD i.V. mit einem Kaufnachweis (evtl. des Ersterwerbers) selbst in Händen:

Produkt-CD -> Z:\Software\info\deutsch\Garantie.pdf

dort steht:

Herstellergarantie

Wir bieten Ihnen als Hersteller dieses Originalprodukts eine 5-jährige Ga-
rantie auf die Hardware. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum durch
den Erst-Endabnehmer. Sie können die Einhaltung der Garantiezeit durch
Vorlage der Originalrechnung oder vergleichbarer Unterlagen nachweisen.
Ihre Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag sowie gesetzliche Rechte
werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.

-jesko
 
Ok, dasselbe würde auch gelten wenn ich mir eine gebrauchte 3 Jahre alte Fritzbox mit Kaufbeleg / Rechnung erstehen würde ?! MFg
 
Prinzipiell ja. Bisher hat AVM aber noch nicht mal Rechnungsbelege oder Lieferscheine verlangt. Als Nachweis reicht bisher die Seriennummer der Box (der erste Teil ist das Produktionsdatum). Ob diese Praxis langfristig beibehalten wird, kann ich dir natürlich nicht versprechen.
 
Ok, ich danke euch allen :D

MFg
 
Ok, dasselbe würde auch gelten wenn ich mir eine gebrauchte 3 Jahre alte Fritzbox mit Kaufbeleg / Rechnung erstehen würde ?! MFg

Einfach: ja. Garantietext, den ich zitiert habe, steht auf der Produkt-CD von allen mir bekannten Fritz!Box-Modellen, Ausnahmen, s. im obigen Beitrag.

Im Übrigen spreche ich aus eigener Erfahrung. Ich habe selbst erfolgreich zwei Garantieansprüche mit gebraucht gekauften Fritz!Boxen bei AVM durchgesetzt.

War allerdings sehr langwierig und aufwendig, da das Problem nicht mit Geräteaustausch zu erledigen war, und AVM lange Zeit den Fehler geleugnet hatte (es war der gleiche technische Fehler, der bei beiden verschiedenen Fritz-Modellen, die ich besaß, auftrat, und nicht geräte-individuell war, sondern auch bei den von AVM gelieferten Austauschgeräten auftrat und auch nicht durch Firmware-Updates zu beseitigen war).

-jesko
 
Zuletzt bearbeitet:
Garantie Fritz!Box 7113

Hi,

im Handbuch auf Seite 91 ist für die Fritz!Box 7113 eine Garantiezeit von 2 Jahren vermerkt.
Auf dem Karton der Fritz!Box 7113 ist eine Garantiezeit von 5 Jahren vermerkt.

Der Support hat mir telefonisch vor ca. einem Jahr auch eine Garantiezeit für alle AVM Hardware von 5 Jahren zugesagt.

Ob das Handbuch evtl. einen Druckfehler bezüglich der Garantiezeit bei der Fritz!Box 7113 hat?

Greetz

Fritzix
 
Hat schon jemand von Euch Erfahrungen gemacht ob AVM einen Rechnung oder ähnliches im Garantiefall verlangt oder ist es bei Euch auch so gewesen wie bei
Marsupilami ???

Prinzipiell ja. Bisher hat AVM aber noch nicht mal Rechnungsbelege oder Lieferscheine verlangt. Als Nachweis reicht bisher die Seriennummer der Box (der erste Teil ist das Produktionsdatum). Ob diese Praxis langfristig beibehalten wird, kann ich dir natürlich nicht versprechen.

Danke.
Gruß
LDSer
 
Im Garantiefall wird von AVM keine Rechnung verlangt.

Die Garantie läuft aufs Gerät (und nicht etwa nur auf den Ersterwerber).

-jesko
 
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