Ich war mir in dem Punkt nicht sicher, deswegen habe ich es nicht weiter ausgeführt. Mir ging es jedenfalls darum, dass die Zeitspanne der Sachmängelhaftung nicht auf einen DSL-Vertrag beschränkt werden kann.
Im übrigen denke ich, dass die generelle Frage nach der Sachmängelhaftung an dieser Stelle nicht weiter nötig ist, da sie auch nicht FritzBox-spezifisch ist.
Interessant finde ich an diesem Thread die Information, dass AVM von der bisherigen Praxis abweicht, auf alle FritzBoxen 5 Jahre Herstellergarantie zu geben.
Ansonsten würde ich im Zweifel immer raten, einfach beim AVM-Support anzufragen. Die sind nach meiner Erfahrung in jedem Fall der bessere Ansprechpartner als der DSL-Anbieter und sehr kulant. Man wird sicherlich mehrere Jahre nach Ende der Garantiezeit keine Garantie ähnlichen Serviceleistungen mehr erwarten können. Aber fragen kostet nichts.