Garantiezeit Fritzbox

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Im Garantiefall wird von AVM keine Rechnung verlangt.

Die Garantie läuft aufs Gerät (und nicht etwa nur auf den Ersterwerber).

-jesko

doch wird verlangt

Nach Eingang Ihrer Daten erhalten Sie eine RMA-Nr. (Bearbeitungsnummer)
sowie die Adresse, an die Sie Ihren FRITZ!WLAN USB Stick einschicken
können.

WICHTIG:
Senden Sie uns zusammen mit Ihrem defekten FRITZ!WLAN USB Stick bitte einen
Garantienachweis. Das kann eine Kopie des Lieferscheins oder der Rechnung
sein oder eine Lieferbestätigung des Händlers, die Produkt und Datum
enthält.
 
Bischen spät für die Antwort, oder? ;-)

Desweitern wurde hier in einem anderen Thread erst gestern, oder war es heute, berichtet, daß AVM seine Box kulanterweise auch ohne Rechnung/Lieferschein tauscht.

Denke es gibt Fälle wo, wie immer im Leben, einfach der Ton die Musik macht.
 
Meine FB wurde damals auch ohne Rechnung getauscht.
Man muß den Fehler nur Richtig und im passenden Ton beschreiben und dann geht es auch ohne.
 
Naja
meine wird nicht getauscht, Produktionsdatum 2006, Begründung keine Rechnung
 
Versuche es mal mit einem netten, ehrlichen Telefonat. Das wirkt manchmal Wunder ;-)
 
Aufjedenfall ist diese Aussage nicht korrekt
Zitat von jesko
Im Garantiefall wird von AVM keine Rechnung verlangt.

Die Garantie läuft aufs Gerät (und nicht etwa nur auf den Ersterwerber).

Und kann nicht pauschaliert werden , Ausnahmen kann es ja wohl geben, das ist aber nicht Regel.
Es will ja auch keiner abstreiten , das AVM da kollant ist , doch laut den Garantiebedingungen ist ein Kaufbeleg notwendig zum Umtausch (siehe Anhang)
 

Anhänge

  • Garantie.pdf
    25.7 KB · Aufrufe: 56
Naja
meine wird nicht getauscht, Produktionsdatum 2006, Begründung keine Rechnung

Das ist nicht der wahre Grund. Denn das Produktionsdatum würde ja an sich reichen. Prinzipiell gilt deshalb das, was hier von mir schon mehrfach zitiert wurde, und das ist prinzipiell auch weiterhin richtig - mit einer inzwischen wichtigen Einschränkung:

Damals, vor 3 Jahren, als ich erst nach einer 10-monatigen harten Auseinandersetzung mit AVM eine gütliche Einigung erreichen konnte (es ging um zwei gebraucht gekaufte FBen FON bzw. FON ATA, die sich auch nach Austausch und FW-Updates als irreparabel erwiesen), waren die beanstandeten Geräte(-Typen) noch keine 5 Jahre auf dem Markt! Deshalb reichte als Garantienachweis die jeweilige Seriennummern aus.

Nun wüßte AVM heute, 2010, bei einer Beanstandung noch nicht, wann der Ersterwerb ursprünglich stattgefunden hat bei einem Typ, der schon 5 Jahre mindestens auf dem Markt ist. Das zur Garantie angemeldete Gerät könnte ja heute selbst schon aus einem Austausch stammen. Dieser zwischenzeitlich möglich gewesenen Austausch würde aber keine Verlängerung der Garantiezeit bewirken. Um in diesem Falle die Garantie über die 5-Jahresgrenze hinaus auszuschließen, muß nun der Kauf zumindest bei Geräten belegt werden, die schon mindestens fünf Jahre auf dem Markt sind.

-jesko
 
Obwohl man das ja anhand des Produktionsdatums eigentlich hervorragend eingrenzen kann. Liegt es über 5 Jahre, kein Austausch. Liegt es darunter.....

Ich denke, AVM wir dauch Buch darüber führen, wann welches Gerät gerade als Austauschgerät herausgegeben wurde. Ich kenne viele Firmen, die das so handhaben......
 
Hi
jedoch bei mir über die Seriennummer U09323********* ersichtlich ist das die Box aus dem Jahr 2006 ist und somit erst 4 Jahre alt sein kann!
 
Ja cmas, und jetzt musst du noch irgendwie belegen, dass diese Box nicht schon einmal bei AVM gegen eine getauscht wurde, die du vor 2005 gekauft hast.
 
Hast recht, die Frage ist seit wann gibt es die 7170? Ich meine noch nicht so lange
 
Okay, der Thread ist schon etwas älter, aber ich denke mal, das Thema wird doch immer wieder mal auftauchen und ist daher immer noch aktuell.

Ich habe eine FB 7270 von Ebay (gebraucht). Da ich keine Unterlagen dazu habe, weigert sich AVM, diese auszutauschen. Ich habe erst per Mail ein Ticket eröffnet, dann habe ich telefonisch bei der Hotline und auch beim Austauschservice nachgefragt. Jedes mal hieß es, man bräuchte einen Nachweis, wann das Gerät zum Erstnutzer gegangen ist. Der Hinweis, das die 7270 erst seit drei Jahren auf dem Markt ist und die Garantie noch gar nicht abgelaufen sein kann, zählt nicht.
 
Stimmt AVM macht es nicht mehr anders.
 
Hat das irgend einen Sinn oder ist das nur Schikane?
 
Über den Sinn braucht man sich nicht streiten... es steht so in der Herstellergarantie... und wenn man keine Rechnung oder den Lieferschein mehr hat... :-Ö
 
Typisch deutsch - Es steht geschrieben also gilt es. Einen Sinn ergibt das dennoch nicht für mich :)
 
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