FritzBox von 1und1 verkaufen?

Base

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Hallo

ich habe hier aus einem noch nicht abgelaufen 1und1 Vertrag eine FritzBox. Darf ich diese schon weiterverkaufen oder ist das nicht erlaubt. Sie hate ja auch den 1und1 Schriftzug. Ich will sie z.B. bei e-bay anbieten.

Danke!
 
Du hast sie gekauft,sie gehört Dir.

Du kannst sie verkaufen, verbrennen oder mir schenken :D

Matze
 
Sollte kein Problem sein, schließlich ist sie zu einem subventionierten Preis gekauft worden (wie auch ein Handy mit Vertrag und ohne SimLock) und ist nicht gemietet bzw. nur zur Verfügung gestellt.
Aber für Ersatz ist gesorgt, um den Vertrag weiter zu verwenden? ;)
 
Also ich habe weiterhin eine FB. :cool:

Wollte halt nur die alte FB die jetzt rumliegt verkaufen. Alles klar dann weiß ich Bescheid.

Danke!
 
Matze_bhv schrieb:
Du hast sie gekauft,sie gehört Dir.

Du kannst sie verkaufen, verbrennen oder mir schenken :D
Im Ergebnis trifft das zu, interessant ist aber, daß 1und1 eine neue Klausel dazu in die AGB aufgenommen hat:

1und1 AG für Internet-Zugänge schrieb:
]5.11 Hardware, die im Paket mit dem Abschluss eines 1&1-Internet-Zugangs-Vertrages verkauft wird, dient dem Einsatz bei der Nutzung des 1&1-Internet-Zugangs-Vertrages durch den Kunden und ist nicht zur Weiterveräußerung als Neuware bestimmt. Der Kunde darf diese Hardware frühstens 6 Monate nach Lieferung der Hardware veräußern oder, falls dies früher eintritt, nach Beendigung des zugehörigen Internet-Zugangs-Vertrages.
Stand: 09/2006
http://dsl.1und1.de/xml/order/AgbInternetZugang

Betrifft aber nicht den Fall des OP.
Edit: Ooops habe gerade nocheinmal das OP gelesen, wie lange läuft denn der Vertragschon? 6 Monate schon um?

Im Übrigen, wie so oft verbleibt die Frage, ob diese Klause zulässig und wirksam ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

also ich lasse mir garantiert nicht vorschreiben was ich mit MEINEN Sachen
mache. Manchmal ticken die wohl nicht ganz richtig in den Chefetagen.

Sorry, aber das ist meine Meinung dazu.
 
Nun, ich sehe es mal so: Klar soll mit der Hardware sichergestellt werden, dass der Kunde ins Internet kommt, denn schliesslich ist der Vertrag auch darauf ausgerichtet. Aber ich habe auch eine alte Fritzbox (7050) von denen bekommen, mit der ich problemlos im Internet rumsurfen , -voippen und rumsaugen kann. Also bleibt es doch mir überlassen, welche Fritz ich ggfl. bei eb** verticke und welche Fritz ich für mich behalte, um ins Internet zu gelangen.
Schliesslich habe ich mich erneut 2 Jahre an die gebunden und dafür habe ich die subventionierte Hardware erhalten. Mit dieser Hardware kann ich machen, was ich möchte. Ich kann diese auch öffentlich verbrennen. Das geht 1&1 garnichts an. Sie haben mir die Box günstig verkauft, damit ich ins Internet komme. Wie ich ohne Box ins Netz kommen will, ist einzig und alleine men Problem.
Ich denke mal, diese entsprechende Klausel ist nicht rechtens, da es meine Hardware ist, und ich allein bestimmen kann, was ich mit meinen Sachen mache. (Aber das ist nur meine Meinung!)
 
mhm ... vielleicht haben sie diese Klausel AVM zuliebe reingesetzt.

AVM ist sicherlich nicht begeistert, dass ihre Neuware bei ebay zu einem Preis über den Ladentisch geht, bei dem kein Händler mithalten kann ;-)
 
Warum sie es reingetan haben ist irrelevant nicht alles was in jeder AGB steht ist auch rechtlich haltbar. Wie das in dem Falle jetzt ist kann ich aus rechtlicher Sicht nicht beurteilen aber ich sehe es wie Novize. Ach ja. Die haben mir die Hardware nicht aus Nächstenliebe günstig verkauft sondern, weil sie mich dann 2 Jahre an sich binden. Ob ich dann die Leistung in Anspruch nehme oder nicht interessiert die nicht. Wenn ich es nicht tue freuen sie sich eben, weil ich keine Kosten durch Traffic verursache.
 
ich vermute das es wohl darin begründet liegt, das 1&1 den einen oder anderen power surfer gar nicht als kunden habne möchte, und diese leute, die extrem traffic verursachen, angebote machen, den vertrag vorzeitg zu beenden
das wäre zumindest eine logische erklärung, da die hardware ja auch von 1&1 subentioniert wird, und sie diese im einem solchen falle auch wieder zurückfordern könnten, um so zu verhindern, das der eine oder andere auf die idee kommen könnte, sich vergünstigte hardware ergattern zu können, gleichzeitig extremen traffic zu verursachen, um dann nach ein paar wochen wieder aus dem vertrag entlassen zu werden!
...ist wie gesagt aber nur eine vermutung!
...
V.
 
tomtom69 schrieb:
da die hardware ja auch von 1&1 subentioniert wird, und sie diese im einem solchen falle auch wieder zurückfordern könnten,

Das ist Quatsch, 1und1 kann die Hardware nicht zurückfordern, die ist gekauft und Eigentum des Kunden.

Inwieweit eine solche Klausel wirksam ist ist tatsächlich sehr fragwürdig. Einerseits ist das eine (vielleicht unangemessene) Benachteiligung des Kunden, andererseits sehe ich nicht, welche Gründe 1und1 haben könnte, den Weiterverkauf zu unterbinden.
Es gibt ähnliche Klauseln in Mobilfunk Verträgen, dort betrifft das aber (soweit ich weiß) nur Prepaid Tarife, dort ist ein berechtigtes Interesse des Verkäufers, daß der Kunde das Handy behält und ausschließlich im Netz des Anbieters nutzt, da er ansonsten kein Geschäft machen kann.
1und1 hat sein Geschäft aber eigentlich schon gemacht, wenn der Kunde den Vertrag abgeschlossen hat und sich verpflichtet über die MVLZ hinweg die vereinbarten Gebühren zu bezahlen. Da mitlerweile fast alles pauschal auf Flatrate Basis abgerechnet wird, profitiert 1und1 im Gegensatz dazu davon, wenn der Kunde den Vertrag gar nicht nutzt.

Komisch ist es schon, daß 1und1 das überhaupt in die AGB aufegnommen hat, eine Abmahnung wegen unzulässigen Klauseln ist weder besonders günstig, noch Image fördernd. Man kann wohl davon ausgehen, daß 1und1 sich hier auch hat beraten lassen. Trotzdem zweifel auch ich daran, daß diese Klausel gerichtsfest sein würde.
Sollte man einmal einer Verbraucherzentrale mitteilen.
 
Klauseln wie diese gibt es schon lange - Werksverkauf für Angehörige, Aktienverkauf, überall wo Waren weit unter dem normalen Handelspreis angeboten werden. Mir ist kein Fall bekannt, wo dies nicht gerichtfest gewesen ist.

Aber was soll die Aufregung - das Geschäft ist über den Tisch - der Kunde hat sich 24 Monate gebunden.

  • Es gibt außer einer ebay-Verfolgung keine praktikable Kontrollmöglichkeit
  • Es hält sich eh niemand dran
  • Aus welchem Grund auch immer sollte 1&1 mit einem unverhältnismäßigen Aufwand die AGB durchsetzen ohne für sich einen Nutzen zu sehen?

Deswegen - 1&1 hat an der Klausel selbst kein Interesse - die Klausel wurde reingesetzt um sich gegen den Handel und AVM abzusichern.
 
Das ist ja eine Logik :)

Auf der einen Seite sind der Firma 1und1 Nutzer ein "Dorn im Auge", die übermässigen Gebrauch ihres (Flat-)Angebotes machen, auf der anderen Seite wollen sie neidisch sicherstellen, dass deren subventionierte Hardware auch zur Nutzung ihrer Angebote verpflichtet wird, also quasi das Gegenteil.

Klingt in meinen Ohren etwas schitzo ;)

Warum freut sich 1und1 nicht über die theoretischen Kunden, die deren Tarif monatlich brav bezahlen, aber keinerlei Gebrauch mangels bereits verkaufter Fritzbox machen?

Die Klausel ist UNFUG, oder habe ich etwas übersehen? ;)

Gruß Jens


florianr schrieb:
Im Ergebnis trifft das zu, interessant ist aber, daß 1und1 eine neue Klausel dazu in die AGB aufgenommen hat:

Stand: 09/2006
http://dsl.1und1.de/xml/order/AgbInternetZugang

Betrifft aber nicht den Fall des OP.
Edit: Ooops habe gerade nocheinmal das OP gelesen, wie lange läuft denn der Vertragschon? 6 Monate schon um?

Im Übrigen, wie so oft verbleibt die Frage, ob diese Klause zulässig und wirksam ist.
 
wodi schrieb:
Klauseln wie diese gibt es schon lange - Werksverkauf für Angehörige, Aktienverkauf, überall wo Waren weit unter dem normalen Handelspreis angeboten werden. Mir ist kein Fall bekannt, wo dies nicht gerichtfest gewesen ist.

Ja natürlich, aber da ist das Geschäft doch ein anderes. Die Hardware bei 1und1 ist ja nicht wirklich unter dem Handelspreis angeboten, das ganze ist ja in der Grundgebühr eingerechnet, also ein Abzahlungsgeschäft. Der Kunde zahlt einen Teil direkt und einen Teil über 24 Monate hinweg durch seine Grundgebühr.

Und bei einem Werksverkauf gibt es eben ein berechtigtes Interesse des Herstellers, daß die Wagen nicht als Neuwagen auf den Markt kommen. An einem solchen Intersse fehlt es für 1und1 eben. Die können sich doch freuen, wenn die Boxen billiger werden, dan können sie auch ihre Einkauskonditionen verbessern.
 
florianr schrieb:
Die Hardware bei 1und1 ist ja nicht wirklich unter dem Handelspreis angeboten, das ganze ist ja in der Grundgebühr eingerechnet, also ein Abzahlungsgeschäft. Der Kunde zahlt einen Teil direkt und einen Teil über 24 Monate hinweg durch seine Grundgebühr.
Dass Du 1und1 jetzt aber nicht auf falsche Ideen bringst. Sie könnten die Box ja auch als Leasing/Mietobjekt mit Anzahlung bei Vertragsschluss vertreiben, wobei die Box nach 6 Monaten in das Eigentum des Kunden übergeht ...

Vielleicht sind die 6 Monate und der Ausschluss des Verkaufs als Neuware auch in Hinblick auf die Beweislastumkehr bei Gewährleistungsansprüchen zu tun, insbesondere da die Übertragbarkeit der Gewährleistungsansprüche bei Weiterverkauf zwar schon oft diskutiert, aber bisher m.W. noch nicht abschließend geklärt wurde.
 
Also ist die SItuation nun doch nicht so klar?

Und Garantie wäre dann für den neuen Besitzer auch nicht mehr vorhanden oder?
 
sind die dinger eigentlich vorkonfiguriert (incl. nutzername und passwort)?!?!?
wenn "ja" wäre es sicher besser bei dem ding erstmal die daten zu löschen....denke ich mir mal so
 
Hi,

Base schrieb:
Und Garantie wäre dann für den neuen Besitzer auch nicht mehr vorhanden oder?

Eigentlich schon, und zwar direkt über AVM.

Gruss Manu
 
Garantie gibt's sowieso nur von AVM. Die beträgt 5 Jahre und wird durch den Verkauf nicht beeinträchtigt, sofern die Rechnung des Erst-Kaufs vorliegt.
 
charly1 schrieb:
sind die dinger eigentlich vorkonfiguriert (incl. nutzername und passwort)?
Nein, erst wenn man den Web-Code eingibt werden Userdaten generiert.
 
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