tomtom69 schrieb:
da die hardware ja auch von 1&1 subentioniert wird, und sie diese im einem solchen falle auch wieder zurückfordern könnten,
Das ist Quatsch, 1und1 kann die Hardware nicht zurückfordern, die ist gekauft und Eigentum des Kunden.
Inwieweit eine solche Klausel wirksam ist ist tatsächlich sehr fragwürdig. Einerseits ist das eine (vielleicht unangemessene) Benachteiligung des Kunden, andererseits sehe ich nicht, welche Gründe 1und1 haben könnte, den Weiterverkauf zu unterbinden.
Es gibt ähnliche Klauseln in Mobilfunk Verträgen, dort betrifft das aber (soweit ich weiß) nur Prepaid Tarife, dort ist ein berechtigtes Interesse des Verkäufers, daß der Kunde das Handy behält und ausschließlich im Netz des Anbieters nutzt, da er ansonsten kein Geschäft machen kann.
1und1 hat sein Geschäft aber eigentlich schon gemacht, wenn der Kunde den Vertrag abgeschlossen hat und sich verpflichtet über die MVLZ hinweg die vereinbarten Gebühren zu bezahlen. Da mitlerweile fast alles pauschal auf Flatrate Basis abgerechnet wird, profitiert 1und1 im Gegensatz dazu davon, wenn der Kunde den Vertrag gar nicht nutzt.
Komisch ist es schon, daß 1und1 das überhaupt in die AGB aufegnommen hat, eine Abmahnung wegen unzulässigen Klauseln ist weder besonders günstig, noch Image fördernd. Man kann wohl davon ausgehen, daß 1und1 sich hier auch hat beraten lassen. Trotzdem zweifel auch ich daran, daß diese Klausel gerichtsfest sein würde.
Sollte man einmal einer Verbraucherzentrale mitteilen.