JSchling schrieb:
sehe ich andrs: natürlich ist 1&1 daran interessiert, dass die Boxen zumindest nicht direkt nach Erhalt auch noch als Neugerät vertickt werden.
1&1 zahlt für die Boxen einen Betrag X an AVM - das ändert sich auch nicht durch den Pseudo-Wertverfall bei Ebay, die UVP bleibt bei 249,- (glaub ich) und der Preis bei AVM dürfte sich auch nicht ändern
Das nehme ich aber doch an, ich denke daß AVM die Verkaufspreise ob des Preisverfalls durch Überangebot bei ebay schon nach unten korigieren muß. Kein Händler bezahlt doch 80-90 Euro, wenn es die Dinger neu bei ebay für knapp unter 100 gibt. Gut aber vielleicht kennt ja jemand die Händler EK Preise für fritz boxen und deren Entwicklung?
1&1 hat extra eine Box bauen lassen, die ein schwarzes Gehäuse hat ! mir persönlich ist meine schwarze Box auch 3mal lieber, als mitten im Flur so ne leuchtend rote Box hängen zu haben.
Klar ist die schwarze Box schicker, aber die gibt es ja nicht exclusiv für 1und1, die wurde (zumindest anfänglich) so auch im Handel vertrieben.
Ich habe gestern noch bei meinem local Delaer schwarze Boxen angeboten gesehen.
1&1 bringt viele Boxen eher herraus, zumindest bei der 7050 und 7170 war dem so, dass die Boxen so 3-4 Monate angeboten wurden, bevor es die woanders gab. In dieser Zeit sind die Ebay-Preise für die Box dann vielleicht für AVM nicht mehr so ein Problem
, aber für 1&1 halt - viele potentielle Neukunden, die so gallig auf die neue Box sind, dass sie z.B. bei Ebay auch über 200 Euro dafür hingelegt haben, würden wenn es garnicht anders geht notfalls auch bei 1&1 abschliessen
Das ist ja auch nicht richtig, denn 1und1 hat ja einen Vertrag dafür abgeschlossen, der vielleicht auch nicht zustandegekommen wäre, wenn der Kunde nicht die Box bekommen hätte und den Weiterverkauf hätte einstreichen können.
Aber es kommt ja eigentlich nicht darauf an, ob 1und1
irgendein Interesse daran haben könnte, daß die Box nicht weiterverkauft wird, sondern die Frage ist, ob der Anbieter ein berechtigtes (rechtlich qualifiziertes) Interesse hat, daß es rechtfertigt die Rechte des Kunden als Eigentümer einzuschränken. Un dazu dürfte es hier nicht ausreichen.
Bei den prepaid handies liegt die Sache allerdings anders, hier ist ja ein Eingriff in die Handysoftware notwendig, damit das Gerät an einen Dritten verkauft werden kann. Dadurch könnten Rechte des Anbieters verletzt werden (Markenrechte, Urheberrecht). Dazu müßte 1und1 also eine firmware auf dem Gerät haben, daß den Betrieb während der Vertragsdauer lediglich an den entsprechenden Zugang ermöglicht. (Seien wir also froh, daß es (forerst?) nur bei der Klausel bleibt.