@robert_s:
Wenn ich von "vermeiden" schreibe, heißt das ja noch nicht, daß ich jeder Diskussion dazu aus dem Weg gehen würde.
Meine Ansichten sehe ich als "unwiderlegbare Fakten"? Nicht wirklich ... aber Du unternimmst ja nicht einmal einen Versuch (jedenfalls keinen ernstzunehmenden), das irgendwie zu widerlegen - jedenfalls nicht mit nachvollziehbaren(!) und nachprüfbaren(!) Argumenten. Sich hinzusetzen und immer wieder mit denselben abgedroschenen Beispielen aufzulaufen, ist noch lange keine Argumentation.
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Schon das Beispiel mit dem Einkaufswagen hinkt wieder mal heftig, denn da kann tatsächlich gar kein Kauf zustande kommen und auch das "Pfand" ist ja deutlich kein "Schadensersatz" für einen - vom Gelände des Supermarkts entfernten - Einkaufswagen ... das dient ja nur dazu, das "Verteilen" der Wagen über eine große Fläche zu verringern, weil die Kunden ansonsten die Körbe einfach stehenlassen würden, nachdem sie ihre Einkäufe (die nach der Kasse auch ihr Eigentum sind, davor gehören sie dem Laden und es ist nicht einmal immer unstrittig, ob sich eine Ware im Einkaufswagen nun schon im Besitz des Kunden befindet oder ob der nur eine "Option" auf einen (Kauf-)Vertrag damit erwirbt, daß er sie in den Korb legt - nicht ganz unwesentlich bei der Frage der Haftung für Schäden an der Ware vor der Kasse, wer da gerade der Besitzer war) eingepackt haben.
Hier geht die Straftat dann auch tatsächlich bereits in dem Moment los, wo jemand den Einkaufswagen (ohne Zustimmung des Eigentümers oder Besitzers, denn auch der Besitz wurde hier nicht erworben, wenn Du Deinen Euro in den Wagen steckst - du hast den Wagen nur im Gewahrsam und bist u.g.U. Besitzdiener) vom Gelände des Supermarktes mitnimmt, ggf. auch nur zum etwas weiter weg geparkten Wagen. Auch wenn Du im Restaurant die Tischdecke oder den Stuhl mitnimmst (oder sogar das Glas, für welches Du ein Pfand hinterlegt hast), ist das Diebstahl - ohne jede Frage. Hier ist das Pfand auch dazu gedacht, den Gewahrsam wieder zu erlangen (bei Rückgabe Zug um Zug, Pfand gegen Sache) - das Pfand muß keinesfalls den tatsächlich eintretenden Schaden beim Untergang der Sache widerspiegeln und Ersatzansprüche sind auch nicht per se auf die Höhe des Pfandbetrags begrenzt.
Wenn dann allerdings der Besitzer Dir eine Rechnung über den tatsächlichen Wert des Einkaufswagens (ggf. zzgl. seiner zusätzlichen Aufwendungen) präsentiert hat und Du hast diese beglichen, dann ist der Einkaufswagen (oder auch seine Reste, wenn es sich um einen Defekt handelt, für den Du verantwortlich bist) Deins ... wäre ja auch irgendwo witzig, wenn der Supermarkt-Besitzer Dir wegen eines kaputten Rades den gesamten Wagen in Rechnung stellt und dann das defekte Teil behält und es nach Reparatur selbst wieder in Umlauf bringt - aber den von Dir entrichteten Ersatz zusätzlich komplett einbehält.
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Ich versuche aber - im Gegensatz zu Dir, deshalb geraten Deine Texte auch immer deutlich kürzer als meine - wenigstens noch so etwas wie ein (nachprüfbares) Argument zu bringen ... wo bitte ist Dein Link (oder Dein Screenshot mit nachvollziehbarem Datum der Entstehung) zu dem von Dir in #50 zitierten Satz von Vodafone, der ja eine deutlich andere Aussage als die beiden von mir verlinkten (und öffentlich zugänglichen, mithin für jeden selbst zu prüfenden) Fundstellen enthält? Wo ist denn dieser "Nachweis" von dem Du hier sprichst, wo Vodafone meiner Argumentation tatsächlich widerspricht?
Den bist Du hier einfach schuldig geblieben ... ich habe meine Einlassungen mit entsprechenden Quellen belegt, während Du hier nur irgendwelche Behauptungen in #50 aufstellst und das Deinerseits als "nachweislich" ansehen möchtest. Da muß ich gar kein Argument "wegwischen", weil das keines ist ... ohne Nachweis und die Möglichkeit für andere, sich davon selbst zu überzeugen (zumindest dem Anschein nach, daher ließe ich auch einen (aktuellen) Screenshot gelten), ist das nichts als eine unbewiesene Behauptung (die ggf. auch inzwischen nur "überholt" ist, denn auch bei VF/KD hat sich das "wording" an dieser Stelle etwas geändert - was man aber wieder, mangels Nachweis Deinerseits für diese "Fundstelle", nicht selbst prüfen kann).
Ansonsten hast Du offenbar aus
vergangenen Diskussionen aber tatsächlich etwas gelernt ... die dort von mir angesprochenen "denkbaren Szenarien", die damals von Dir noch als deutliches Anzeichen einer "konstruierten Lage" gewertet wurden. Da ging es darum, ob Du jedem Erwerber/Besitzer einer Provider-6490 Deinerseits per se kriminelles Verhalten unterstellen solltest oder lieber nicht und da bezog ich mich meinerseits auf "denkbare Szenarien", wie ein anderer
rechtmäßig Eigentümer einer 6490 mit Provider-Artikelnr. werden könnte, was für Dich der Anlaß zum Vorwurf war, ich würde mich künstlich dumm stellen und sollte doch lieber die 99 anderen Fälle genauso "verurteilen", wie Du das für richtig hältst.
So ein "denkbares Szenario" ziehst Du inzwischen dann selbst heran - und das nun aber wirklich mit einer Konstruktion, wo (a) schon die Annahme, der KNB würde derartige Geräte für "nahtlose Verwendung" einplanen, an jeder Lebenswirklichkeit (und an jeder notwendigen Sorgfalt seitens des Anbieters, mithin an der hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines positiven Ausgangs, der für "entgangenen Gewinn" erforderlich wäre) meilenweit vorbeigehen dürfte.
So ein Gerät kann tatsächlich auch mal kaputt sein, auf dem Postweg untergehen oder irgendeine andere Ursache verhindert die rechtzeitige Expedition an einen anderen Kunden und dann ergäbe sich auch ein "entgangener Gewinn" (§ 252 BGB), den der KNB nicht beim Hersteller, beim Transportdienstleister oder einem anderen Beteiligten einfordern könnte ... es fehlt einfach an der Kausalität, solange so ein Schaden nicht vorhersehbar war und (b) wird dabei auch nicht berücksichtigt, daß dem Provider der Nachweis zusätzlich entstandener Schäden (über den pauschalierten Betrag hinaus) in aller Regel weiterhin unbenommen bliebe. Aber da braucht es dann tatsächlich wieder den Einzelnachweis und nicht mehr eine solche Regelung mit einer Pauschale.
Auch Deine Empfehlung, ich solle mir doch mal eine solche Box mieten und mich dann in der Rolle des
Verkäufers mit VF auseinandersetzen, geht am (ursprünglichen) Kern unserer Diskussion vorbei ... Du hast dort nicht den
Verkäufer angegriffen, sondern den
Käufer und dort habe ich dann auch irgendwann mal mit "gutgläubigem Erwerb" (§ 932 BGB) bei Erlangung des Besitzes beim Erwerben der Sache argumentiert und damit den Eigentumsübergang auf den
Käufer begründet. Hier wäre es eben wieder ein anderer Fall ... und wenn mir VF/KD in so einem Falle tatsächlich die Aktivierung verweigern würde, kriegen sie die Box wieder zurück und ich fordere meinerseits die erbrachte Ersatzleistung zurück, ggf. abzgl. einer angemessenen(!) Kürzung.
Wobei Dein Vorschlag, ich sollte an der Stelle mal selbst tätig werden, am Ende eigentlich auch eine ziemliche Frechheit ist - aber das ist ja auch nicht Dein erster Versuch, "Aufträge" an andere zu verteilen, was die doch einfach mal machen sollten ... wenn Du Deine Position für so überzeugend hältst, dann zeige doch einfach mal Deinerseits einen dieser Kriminellen an, die anderen "Hehlerware" verkaufen (Deine Position im oben verlinkten Thread) oder das Eigentum anderer einfach unterschlagen (auch der andere Thread bzw. mit Anklängen an diesen hier).
Warum springt eigentlich Vodafone nicht voller Freude auf den von Dir gefahrenen Zug auf und treibt das dort draußen offensichtlich reichlich vorhandene, verstreute Eigentum in großem Stil wieder ein? Sind das für VF nur "peanuts" oder ist die tatsächliche Situation vielleicht doch eine andere?
Im Gegensatz zu meiner Position steht ein von Dir zitierter (und - zumindest hier bzw. ich habe gar keine Veranlassung zu einer Suche, ob Du den woanders tatsächlich belegen konntest - unbewiesener) Satz von VF/KD beim Versuch einer Aktivierung einer solchen Box (und noch mal deutlich, es geht hier nicht darum, daß/ob VF die Box aktiviert oder nicht (das müßte man über die BNetzA klären), es geht um die Frage, wer der Eigentümer ist) und ein Konglomerat aus verschiedenen Satzfetzen, die Du Dir nach Bedarf aus irgendwelchen Fundstellen zusammensuchst und sie dann - natürlich in Deinem Sinne und ohne jede Überlegung, ob eine andere Interpretation auch gültig sein könnte (siehe Deine erste Interpretation der Antwort bei VF auf die Frage, ob man dort eine FRITZ!Box kaufen könne ... nebenbei bemerkt dieselbe Seite, wo auch das von mir weiter oben Zitierte mit der Box von einer Auktionsplattform inzwischen steht, das wurde dort am 30.03.2017 nachgetragen) - zusammenstrickst in einem neuen Kontext.
Ich werde also dem von Dir aufgegebenen "Auftrag" garantiert nicht folgen ... aber nicht, weil ich meine Position als unhaltbar ansehe, sondern weil mir dieses "Auftragverteilen" von Dir auf den Geist geht.
Warum schreibst Du nicht einfach mal selbst an VF (Du bist da ja auch Kunde) und bittest Deinerseits um eine offizielle(!) Auskunft, ob und warum VF nach dem Begleichen des geforderten Ersatzes in Geld weiterhin davon ausgeht, daß die in Frage stehende 6490 Eigentum von Vodafone ist? DAS wäre doch mal ein wirklich nützlicher Beitrag, anstatt nur immer irgendwelche anderen Foristen hier zu belehren, was sie doch für ein kriminelles Völkchen sind ... und dann hättest Du mit einer solchen Antwort von Vodafone auch mal eine Grundlage für so einen Standpunkt.
Aber viel wichtiger ... man hätte dann mal eine offizielle Position von Vodafone und nicht nur einen Satz in einem - vermutlich nur für Kunden zu erreichenden - Teil einer Vodafone-Webseite, wo man sich auch noch auf "Irrtum" oder ungenaue Formulierung herausreden könnte (es geht ja mehr um einen technischen Vorgang), wenn jemand diese Rechtsposition angreifen wollte. Bringst Du mir so ein Schreiben von Vodafone, verpflichte ich mich zum Kauf einer passenden Box von einem früheren "gutgläubigen Erwerber" (mit Herkunftsnachweis und zu einem angemessenen Preis) und dann lasse ich mich gerne auch auf einen entsprechenden Rechtsstreit - selbst mit Vodafone - ein, wer denn nun der Eigentümer dieser Box ist. Stellen die also in so einem Brief klar, daß sie sich weiterhin als Eigentümer jeder ehemaligen KDG-Box in freier Wildbahn betrachten - also petitorische Ansprüche nach § 1007 BGB geltend machen wollen - und das möglichst auch noch für meinen konkreten Fall, hat man wenigstens die Möglichkeit, seinerseits eine negative Feststellungsklage anzustrengen (sofern dann nicht Vodafone selbst auf Herausgabe und ggf. einem Strafverfahren besteht, was ihnen natürlich nach Kenntniserlangen auch freisteht).
Vielleicht gelingt es Dir ja aber irgendwann auch mal, mich zu überraschen und tatsächlich auf vorgebrachte Argumente des Opponenten einzugehen; solange Dich solche Diskussionen dann nicht irgendwann wieder über Gebühr ermüden lassen. Die Frage, warum VF dann selbst an anderen Stellen gar nicht mehr davon schreibt, diese Geräte wären alle VF-Eigentum (und die Änderung vom 30.03.2017 wollen wir doch dann nicht vergessen in diesem Kontext), hast Du ja offenbar auch nicht für wichtig genug erachtet, um Dich ihr in irgendeiner erkennbaren Weise zu widmen.