Freenets Interpretation zum Thema Hardware Lieferung

Hi @ Florian!


Ganz so ist es nicht!

Zumindest habe ich von Freenet bestätigt bekommen, dass das Widerufsrecht erst mit Auslieferung der Hardware beinnt.

Und darüber hinaus ist das Rücktrittsrecht bei Freenet, ein Monat, und nicht 14 Tage lang!


The Cleric
 
@TheCleric
Das geht so aber nicht aus den AGB hervor. Ich habe gerade nocheinmal reingeschaut. In den AGB zu freenet DSL sthet die übliche standard Formulierung, daß das Rücktrittsrecht insbesondere erlischt, wenn der Kunde das 1. Mal die Zugangskennung nutzt.

Dann könnte als höchstens noch von der Hardware-Bestellung selbst zurückgetreten werden, aber daran dürfte wohl kaum jemande interesse haben. Dann hat man ja den DSL Vertrag am Bein, aber kein Modem/ATA.
(Ähnliche Problematik ist bei Handy Verträgen)

Daher rate ich jedem, vor der Nutzung des Vertrages die Hardware Lieferung zu überprüfen.

Woher Du das mit dem 1 Monat hast ist mir ein Rätsel. in den AGB steht es so drin, wie ich geschrieben habe und das ist ja auch absoluter Standard. Wenn das eine mündliche Auskunft der Hotline war, würde ich nicht viel darauf geben.
 
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