Falsche Gesprächsdauer!

Wenn ich mich richtig erinnere war das sogar ganz ohne Zwangstrennung... Das ist jetzt aber zu sehr OT...
 
Früher war alles besser, aber eben auch teurer.
 
Novize: Das ist doch überall der Fall: Wer bestellt, zahlt die Zeche.
Das ist doch wieder nur gefühltes Wissen, scheinbare Selbstverständlichkeit... schon in den 12 Geboten stehen scheinbare Selbstverständlichkeiten... Und in der Technik soll das nicht stehen? Oder weiß das einfach keiner...?
Die Frage bleibt: Wo steht das?
 
Die Frage bleibt: Wo steht das?
Was hilft Dir das, wenn es in irgendwelchen technischen Spezifikationen der Telefoncarrier in einer Schnittstellenbeschreibung steht? Klar, irgendwo in den Schnittstellenprotokollen wird das beschrieben sein, welche Situaionen alle zum Trennen einer Verbindung führen können, doch da wir hier keine Technikerausbildung machen, ist diese Prüfungsfrage doch nicht relevant. Worauf willst Du denn in diesem konkreten Fall des TE hinaus?
 
Der TE hat das Gespräch initiiert und nicht beendet, also muss er zahlen.

Da komm ich nicht mehr mit, er hat 2x gesagt er hat aufgelegt.

13.taucher sollte das nochmal klarstellen, ohne unbestätigte Vermutungen.
 
Er hat doch nachfolgend erklärt, das er so eine alte Möhre von Funktelefon hat, wo er nicht ausschließen kann, das beim Einhängen des Telefons die Auflegentaste wirklich gedrückt wird, und er deshalb nicht ausschließt, das das Gespräch deshalb weiterlief. Und dass liegt nun mal in seiner Verantwortung. Das ist ihm mit dem Telefon schon mehrfach passiert.
 
Er hat doch nachfolgend erklärt, das er so eine alte Möhre von Funktelefon hat, wo er nicht ausschließen kann, das beim Einhängen des Telefons die Auflegentaste wirklich gedrückt wird,

Das ist lediglich eine unbestätigte 1:10-Wahrscheinlichkeit Vermutung, das hier ist 2:1 reproduzierbar und bestätigt:

Habe in Brasilien nochmals die gleiche Rufnummer gewählt, den Gesprächspartner auflegen lassen, selbst nicht aufgelegt. Das Ergebnis: Das Gespräch lief weiter.
 
Zuletzt bearbeitet:
woppr, lies doch bitte noch einmal von Anfang an. Bitte im Komplettzusammenhang und nicht nur irgendwelche Halbsätze.
Es ist auch vom TE deutlich genug herüber gekommen, dass
a) die Box die Dauer des Telefonates bestätigt
b) er selbst des Öfteren nicht erreichbar sei, da die Auflege-Mechanik seines Fons klemmt
c) er nicht mit Sicherheit sagen kann, dass dieser Fehler nicht hier auch aufgetreten ist.
d) der Angerufene in Brasilien zwar aufgelegt hat, dies aber hier wirkungslos ist. Vermutete Begründung siehe oben...
Also ist es keine 1:100-Vermutung, sondern eher eine
3:1-Vermutung, dass der TE nicht korrekt aufgelegt hat.

Das einzige, was der TE oben schrieb ist, dass er den Auflegemechanismus wohl betätige. Ob der aber auch hier geklemmt hat, oder nicht, dazu gibt es keine Aussage - wie auch. Das kann man nicht mehr überprüfen. Es bleiben nur Indizien, die alle dafür sprechen, dass der Mechanismus wieder einmal versagt hatte.
 
@woprr
Das ist lediglich eine unbestätigte 1:100-Wahrscheinlichkeit Vermutung, das hier ist 2:1 reproduzierbar und bestätigt:
Jo, und genau dein zweites Zitat habe ich technisch erklärt, das müssen wir doch jetzt nicht nochmal durchkauen oder?
Nicht alles was sich reproduzieren lässt ist auch ein Fehler. Es ist nun mal alles protollbasierend. Und wenn Meldungen nicht kommen, entsteht auch keine Reaktion. Kannst jetzt das Szenario reproduzieren, aber was bringts dir. Erst mal die möglichen eigenen Fehlerquellen für die Zukunft entfernen(so teuer ist ein Funktelefon ja nun nicht)
Wenn dein Haustürschloss ab und zu nicht schliesst, du das weißt und irgendwann in deine leere Bude zurückkommst wunderst du dich dann auch? Was versuchst du noch zu erreichen? Recht zu haben, mit was auch immer?
Der T. ist schon so lang geworden mit einem Haufen Quatsch der dem TE weder hilft noch zum Thema gehört. Die Kosten bekommt er wenn überhaupt auf Kulanz zurück, weil er alles andere beweisen müsste, was schwerfallen dürfte und damit bin ich :weg:
 
Novize: Worauf willst Du denn in diesem konkreten Fall des TE hinaus?
Es ist doch eine grundlegende Frage der Kundenbeziehung, wie lange der Zähler tickt... Also muss es entweder irgendwo ganz generell geregelt sein, oder (und das glaube ich eher nicht) im einzelnen Kundenvertrag (Provider-AGB).
Wenn jetzt die Trennung auch bei Auflegen des Angerufenen (in unseren Technikkreisen, keine Ahnung, wo es so geht und wo nicht) so sehr zum Stand der Technik wird, dann wird die Ausnahme (Die hier ja technisch durchaus verständlich erläutert wurde) irgendwann doch zur überraschenden Klausel, weil keiner, der jünger ist, noch damit rechnet. Ungefähr so ist doch die Argumentation des tauchers.
 
Wenn ein Kunde ein Gespräch beenden will, kann man auch erwarten, dass er selber auflegt. Andernfalls ist er selber ja nicht mehr erreichbar. Darauf zu lauschen, dass das Gegenüber auflegt und dann den Hörer neben das Telefon zu legen ist wohl kaum eine Verhaltensweise, die ein Anbieter in Betracht ziehen muss. Was ist bei Ansagediensten? Bei Konferenzrufnummern? Bei Sonderrufnummern :)-Ö)?Dort legt auch niemand von der anderen Seite auf.

Die Argumentation, dass jemand dieses Verhalten nicht erwartet, kann ich nicht nachvollziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus,

ich will hier nicht wieder tief in die Materie dringen. Momentan beschäftige ich mich, ob es irgendwo gesetzlich definiert oder vertraglich abgemacht ist, dass ein Telefongespräch beendet wird, wenn der Angerufene auflegt.

Hierfür ist für mich interessant, ob nach 3 Stunden Gesprächsdauer die Verbindung automatisch getrennt wird. Bezüglich 1und1 habe ich einen Thread gefunden, jedoch ohne aufklärende Informationen:

http://www.ip-phone-forum.de/showthread.php?t=86261

Sollte jemand einen Hinweis haben, so bin ich hierfür äußerst dankbar. Für alles bisherigen Hinweise möchte ich mich auch noch recht herzlich bedanken.
 
Was ist bei Ansagediensten? Bei Konferenzrufnummern? Bei Sonderrufnummern :)-Ö)?Dort legt auch niemand von der anderen Seite auf.
Das hatte wir doch alles schon. Kann in Deutschland nicht vorkommen da diese Technik hier nicht benutzt wird. Schon gar nicht von oben genannten Diensten/Rufnummern. Sowas wäre analog gar nicht zu stemmen. Und was machmal am anderen Ende irgendeines fernen Landes dranhängt entzieht sich dem Einfluss.
 
²riversource

Das mag innerhalb Deutschlands so sein, wenn man eine Flatrate hat. Bei Telefonaten ins Ausland kann dies ja schon anders aussehen.
 
Im von dir verlinkten Thread ging es aber nicht um explizit Auslandsgespräche. Ganz im Gegenteil: Der Bezug auf die Flat lässt vermuten, dass es um inländische Gespräche geht.
 
Über 4 Stunden läuft eine Verbindung auf jeden Fall.
Fritz nach Fritz = 1&1-interne Internetvermittlung?
Das ist dann völlig außerhalb von jedweden Trennungsversuchen. (Außer ein IP-Wechsel, der bringt das Anschweigen dann doch zum Erliegen :hehe:)
Bei Mehrwertnummern ist irgendwo ein Max-Zeit-Limit gesetzt (von der Netzagentur aus definiert - musst da mal nachschauen). Bei Auslandsgesprächen: k.A.
 
ich will hier nicht wieder tief in die Materie dringen. Momentan beschäftige ich mich, ob es irgendwo gesetzlich definiert oder vertraglich abgemacht ist, dass ein Telefongespräch beendet wird, wenn der Angerufene auflegt.
Tja, DAS habe ich ja nun in den verschiedensten Formulierungen versucht, herauszufínden, es gab die obskurensden Antworten und Rückmeldungen, aber das will/kann offenbar niemand beantworten....
 
Tja, DAS habe ich ja nun in den verschiedensten Formulierungen versucht, herauszufínden, es gab die obskurensden Antworten und Rückmeldungen, aber das will/kann offenbar niemand beantworten....

Das Thema bleibt auf jeden Fall heiß. Ich habe zu allem Gerichtsentscheidungen gefunden, warte jedoch das Verfahren ab und werde, wenn Interesse besteht, vom Ausgang berichten.
 

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