mipo
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.... als Mieter bist Du auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen .....
der Feinschutz am (vor dem ) Gerät sowie in den Steckdosen u. auch an der UVT in der Whng. ist durch den Mieter machbar
Feinschutz an den Geräten ist möglich, Änderungen an der UVT in der Wohnung ist durch den Mieter nicht machbar, weil im Regelfall verboten. Ohne ausgebildete Elektrofachkraft / Meister sind Änderungen an Elektroanlagen ebenfalls verboten.