Sorry, falls das off-topic ist, aber da du das Lastschriftverfahren angesprochen hast, hier meine Meinung dazu:
- Per Abbuchungsauftrag
Das erfordert eine Nachricht von Dir an Deine Bank, damit die einziehende Partei das Geld auch sicher hat. Da das aber unbequem ist für Dich, wird das selten vom Endkunden verlangt und ist eigentlich nur im Geschäftsleben üblich.
Das hat meines Erachtens nicht nur mit Unbequemlichkeit zu tun, sondern mit der Tatsache, dass mit einem Abbuchungsauftrag quasi ein Freibrief für beliebige Abbuchungen gegeben wird. Wenn ich meiner Bank erlaube, dass Firma XY von meinem Konto per Abbuchungsauftrag Geld abbuchen darf, dann kann ich die einzelne Buchung nicht rückgängig machen. So viel Vertrauen habe ich aber zu den wenigsten Personen, selbst im eigenen Freundeskreis nicht - warum sollte ich das Vertrauen jeder hergelaufenen Firma geben?
Deine Einzugsermächtigung ist also nicht "mitgewandert", sondern Easybell kann sich - genau wie jeder andere auch, der mit seiner Bank Abbuchungen vereinbart hat - an Deinem Konto bedienen, wenn Du nicht widersprichst.
Rechtlich gesehen ist das falsch. Derjenige, der eine Lastschriftabbuchung vornimmt, muss eine Ermächtigung vom Kontoinhaber (was nicht zwangsläufig der Kunde ist) vorliegen haben. Da es den Banken zu viel Aufwand ist, für jede Abbuchung die Ermächtigung zu kontrollieren, ist es auch möglich, eine Abbuchung ohne Ermächtigung in Auftrag zu geben. Allerdings benötigt derjenige, der eine Abbuchung einreicht, eine spezielle Vereinbarung mit seiner Bank, in der auch geregelt ist, in welchem Rahmen (z.B. X Euro pro Monat für alle Lastschriftaufträge) er Abbuchungen vornehmen darf. Dieser Rahmen ist sowas ähnliches wie eine Kreditlinie.
Im Fall von Carpo und Easybell liegt der Firma Carpo ja eine Einzugsermächtigung vor. Da ich juristischer Laie bin, kann ich dir nicht sagen, ob Carpo einen Dritten mit dem berechtigten Einzug beauftragen darf oder ob der Erfüllungsgehilfe eine eigene Ermächtigung braucht. Falls dich das interessiert, frag am besten mal deine Hausbank. Andererseits: Solange Easybell als Erfüllungsgehilfe für deinen Vertragspartner Carpo Leistungen erbringt, sollte der Kunde diese doch auch bezahlen. Sofern Carpo das Inkasso an einen Dritten übertragen hat und nicht zusätzlich selber abbucht, sehe ich da rein praktisch erstmal kein Problem.
Übrigens: Eine Lastschriftabbuchung, die ohne Ermächtigung erfolgte, kann auch noch später als 6 Wochen zurückgegeben werden (nämlich "unverzüglich nach Kenntnisnahme des Kontoauszugs", was bei Quartalsauszügen durchaus wesentlich länger sein kann); die 6-Wochenfrist gilt meines Wissens nur für Abbuchungen, bei denen eine Ermächtigung vorlag, die Höhe der Forderung aber strittig ist.
Soweit meine laienhafte Einschätzung. Ich bin kein Jurist und kann keine Rechtsberatung geben, für verbindliche Aussagen frage bitte den Rechtsanwalt deines Vertrauens.
Wesentlich ausführlicher und richtiger ist das ganze übrigens auf
www.zahlungsverkehrsfragen.de erklärt.