Wie hier schon von so einigen gesagt wurde, ist es einzig und allein das Problem von Carpo, wie sie ihren vertraglichen Verpflichtungen innerhalb der Mindestvertragslaufzeit nachkommen. Fällt ein Vorleister weg, dann muß man halt für die restlichen Vertragslaufzeiten eine Alternative suchen. Es ist kein Grund, dann einfach den Vertrag innerhalb der MVLZ außerordentlich zu kündigen.
Es ist einfach die Art und Weise, wie hier Carpo versucht, aufgrund der Entscheidung das DSL Zugangsgeschäft einzustellen, geschlossene Verträge nicht erfüllen zu müssen. Aus unternehmerischer Sicht ist das auch verständlich, aber rechtlich alles andere als sauber. Als Anbieter hat man während einer MVLZ, die ja für beide Vertragspartner gilt, ebenso wie der Kunde Rechte und Pflichten.
Stellt also der ISP durch eine außerordentliche Kündigung, die rechtlich nicht zulässig ist, seine Leistungen während der MVLZ ein, sodass der Kunde auf einen anderen, teureren Anbieter ausweichen muß, so entsteht dem Kunden dadurch insofern ein Schaden, dass höhere Kosten für die eigentliche Restlaufzeit des Vertrages beim alten Anbieter entstehen. Diese können dann sehr wohl als Schadenserstaz geltend gemacht werden. Machen die ISP ja genauso, wenn Verträge rechtmäßig während einer MVLZ außerordentlich gekündigt werden.
Klar ist der Streitwert gering, weshalb kaum jemand es in Erwägung ziehen wird, auf Vertragserfüllung zu klagen. Nur wenn es doch jemand tun sollte, dann kann die Sache für Carpo u.U. teuer werden .....