Die Telekom selbst gibt auch Daten an beauftragte CallCenter, da kann man sich nicht gegen schützen.
Zu ersten Punkt ... STIMMT:
Auch die TELEKOM gibt (durchaus ohne dass man da seine Zustimmung je gab) selbst Geheimnummern die im Ausland im Roaming sind, an Dritte Callcenter und Marktforschungsunternehmen weiter!
Zum zweiten Halbsatz ...
FALSCH: Man kann es ohne Mühe abstellen!
Procedere:
An die TELEKOM/ T-MOBILE z.Hd. des Beschwerdemanagements Vorstand und z.Hd. des Datenschutzbeauftragten schreiben ideal per eMail oder besser via
Fax:
0228- 181- 94004 (das ist die direkte Faxnummer im Hause, wo man wirklich sich drum kümmert!)
Den Vorstand fordert man auch auf, jegliche Kontaktversuche außerhalb des engen Vertragsverhältnisses generell zu unterlassen. Die können ja per Post schreiben. Da das zu teuer ist, hat man höööchst selten Poscht.
Generell untersagt man alle Anrufe, SMS, E-mails sowie die Weitergabe an Dritte (Werber, Marktforschungsunternehmen etc.)
Den Datenschutzbeauftragten bittet man, die personenbezogenen Daten zu beauskunften und für die Sperre zu sorgen. Auf dieser Seite SIEHT man dann selbst, dass/ob alle Sperren gesetzt sind.
Von den T's gibt es dann ein Schreiben, in dem man die Einhaltung verspricht!
Außerdem informiert man die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg:
www.wettbewerbszentrale.de
und die Abteilung Wirtschaft des VZBV
www.vzbv.de in Berlin, wenn das nicht endet.
Die jeweils zuständigen Datenschutzbeauftragten, z.B. für eine Münchner Truppe, die für die Ts arbeitet - oder für die T-AG in Bonn findet man unter:
www.datenschutz.de
Auch dort freut man sich über ein Schreiben.
Der zuständige DaSchuBe für die T-s ist übrigens der Bundesdatenschutzbeauftragte:
Fax: 0228- 997799-550
Ach ja, um den Reigen komplett zu machen:
Die Bundesnetzagentur ist die Aufsichtsbehörde und ebenfalls in diesem föderalen Zuständigkeitschaos für die Netzbetreiber zuständig.
www.bundesnetzagentur.de
Aber um nicht für jeden ein einzelnes Schreiben zu verfassen, setzt man eines auf, was allen gefällt, was man dann an alle faxen kann.
Und schon ist RUHE! Versprochen!
Schon der ALLER-erste Anruf ist nach herrschender Rechtssprechung illegal. Wer also nie ein opt-in tat, und dazu nur einmal opt-out betreibt, befindet sich rechtlich auf guter Seite, ein Verstoß gegen die Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG-Gesetz.
Bezug:
A) "Urteil des Landgericht Berlin vom 30.05.2006, Az 16 O 923/05:
Das LG Berlin hat hier eindeutig festgestellt, dass auch die telefonische Kontaktaufnahme zu Zwecken der Markt- und Meinungsforschung einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellt und daher zu unterlassen ist."
B) Bezug u.a. auch: Urteil OLG Stuttgart in GRUR 2002, 457,458
C) „Stalking“ (§ 238 StGB, Nachstellung)
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation … Kontakt zu ihm herzustellen versucht“ … wir bestraft
Der ganze ROBINSON- Sch... ist nur ein dümmliches Vehikel für das perfide Direktmarketing á la Drückerkolonnen,- gerade in dieser Zeit!