KunterBunter
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“Vom Hersteller generalüberholt: Artikel wurde durch einen vom Hersteller zugelassenen Händler professionell generalüberholt und arbeitet einwandfrei. Gebrauchsspuren wie kleine Kratzer, farbflecken können vorhanden sein,neutral verpackt.” |
Es ist nur eine Platine mit allem drauf - da lässt sich halt nichts reparieren. Es wird ggf. nur das Netzteil oder irgdndwelche Kabel ersetzt (da ein externes Produkt) bzw die Firmware neu aufgespielt. Mehr kann man beim besten Willen nicht machen, wenn es für Hersteller und Kunde irgendwie finanziell rentabel bleiben soll.Auch wusste ich nicht, dass AVM nichts repariert, sondern gleich alles wegschmeißt - Wegwerfgesellschaft hald - aber auch da spricht nichts dagegen.
(Hervorhebung meinerseits)dass die 5-jährige Garantie nur gegenüber dem Erstkäufer gilt
Wenn der Zweit-/Dritt-/was auch immer-Besitzer also den originalen Kaufbeleg, aus dem das KAUFDATUM des ersten Endabnehmers hervorgeht, vorweisen kann, dann wird auch die Garantie ggü. einem anderen Besitzer/Eigentümer (wenn da weitere Wechsel stattfanden) gewährt. Nur dann, wenn man diesen originalen Kaufbeleg eben NICHT hat und damit das Datum des Ersterwerbs nicht nachweisen kann, schaut man halt in die Röhre - daher erzielen AVM-Geräte innerhalb der vom Hersteller gewährten Garantiezeit auch mit dem passenden Kaufbeleg vom Ersterwerb i.d.R. deutlich höhere Preise, als ohne einen solchen.Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum durch den Erst-Endabnehmer. Sie können die Einhaltung der Garantiezeit durch Vorlage der Originalrechnung oder vergleichbarer Unterlagen nachweisen.
Da stehtDa steht nichts von Erstkäufer oder sonstiges.
Normalerweise wird ja kaum zwischen den Endkunden gedealt, Rechtliche Bewandtnis bez Verkaufsdatum und Start der Garantie/Gewährleistung hat eine solche Privat-Rechnung ja noch nie gehabt. Daher kann man schon davon ausgehen, dass damit die Rechnung aus dem Einzelhandel (oder auch die des Providers) gemeint istBitte legen Sie in JEDEM Fall den Kaufbeleg des Gerätes bei.
Genau da kann es schwierig werden, wenn diese Box aus einem Garantieumtausch stammt, ist das Verkaufsdatum der Erstbox und damit der Garantiestart weiter in der Vergangenheit. Dann gibt es ja noch die -sagen wir mal- dubiosen Verkaufskanäle so ganz ohne Rechnung.Somit benötigt man vom Erstbesitzer auch nur eine Kopie, wo persönliche Daten z.B. der 1&1-Rechnung - aus eigener Erfahrung - geschwärzt sein dürfen
Mit der Einschränkung, dass es eben auch eine Austausch von einer älteren Box gewesen sein kann und die 5 Jahre um sind bzw auch Boxen aus dubiosen Beständen, LKW verliert Ware usw...Egal ob mit oder ohne Rechnung, ich glaube die 7580 wurde Ende 2016 eingeführt. Meine hatte ein Produktionsdatum von 2019 und wurde von mir 2020 reklamiert.
Auch wenn es sich dabei tatsächlich um ein Austauschgerät handelte - was ich persönlich weder bestätigen noch verneinen kann - wäre ich hierbei in der 5 Jahresfrist gewesen.
Es geht nicht gegen Dich bzw Deine Schilderung sondern ist nur noch eine verallgemeinerte Diskussion über die Grenzen der freiwilligen Garantie.alles ist gut und ich kann damit auch problemlos leben. Es handelt sich hierbei nur um meine persönliche Meinung.
Euer Verkäufer ist immer der erste Ansprechpartner. Egal ob defekt, beschädigt, o.ä.