AVM - Kundenfreundlichkeit ist etwas anderes

Hat er ja evtl, leider den vom Erstbesitzer, den AVM dann als irrelevant beiseite legte ;)
 
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@KunterBunter

es gab eine Liste dazu, was alles eingeschickt werden sollte, dazu auch der Kaufbeleg. Ich hatte damals über PayPal eine Rechnung vom privaten VK bekommen, wo sein und mein Name zu sehen war, ebenfalls stand da AVM 7580 neu drauf. Natürlich ohne MwSt., da Privatperson. Zum damaligen Zeitpunkt wusste ich nicht, dass die beworbene Garantie nur für den Erstkäufer zählt. Wie bereits geschrieben, das war meine Schuld, ich hätte mich im Vorfeld besser informieren müssen. Anschließend war mir auch klar, dass das mit der Garantie nichts wird. Ich hätte mir eben gewünscht, dass man mir das vorher (vor dem Rückversand) mitteilt und ggf. ein entsprechendes Angebot für einen Austausch macht.

Auch wusste ich nicht, dass AVM nichts repariert, sondern gleich alles wegschmeißt - Wegwerfgesellschaft hald - aber auch da spricht nichts dagegen.

Wobei ich das auch nicht glauben kann, an den Fluten von Angeboten mit folgendem Hinweis...

“Vom Hersteller generalüberholt: Artikel wurde durch einen vom Hersteller zugelassenen Händler professionell generalüberholt und arbeitet einwandfrei. Gebrauchsspuren wie kleine Kratzer, farbflecken können vorhanden sein,neutral verpackt.”

Gruß

Roland
 
Auch wusste ich nicht, dass AVM nichts repariert, sondern gleich alles wegschmeißt - Wegwerfgesellschaft hald - aber auch da spricht nichts dagegen.
Es ist nur eine Platine mit allem drauf - da lässt sich halt nichts reparieren. Es wird ggf. nur das Netzteil oder irgdndwelche Kabel ersetzt (da ein externes Produkt) bzw die Firmware neu aufgespielt. Mehr kann man beim besten Willen nicht machen, wenn es für Hersteller und Kunde irgendwie finanziell rentabel bleiben soll.
 
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Ist auch alles kein Problem, die 7580 läuft ja nach wie vor sehr zuverlässig und hat bis auf LAN Port 2 überhaupt keine Probleme. Jetzt läuft hald der WAN Port als LAN5 und alles ist gut :)

Auch mache ich AVM keinen Vorwurf, nur dachte ich einfach ich kann meine persönliche Erfahrung und meine Meinung hier in den Thread schreiben. Ist ja wirklich keine große Sache.
Wie bereits erwähnt, hätte mir eine kleine Mail im Vorfeld gereicht, in der stand, dass die Garantie abgelehnt wurde und ggf. sogar ein Angebot dabei gewesen wäre.

Aber das spielt auch keine Rolle. Die neue 7580 hatte ich damals inkl. Versand für 105 EUR ergattert, und somit kann/muss ich damit leben :)

Gruß

Roland
 
dass die 5-jährige Garantie nur gegenüber dem Erstkäufer gilt
(Hervorhebung meinerseits)

Ehe jemand jetzt den falschen Eindruck gewinnt, AVM würde die Garantie tatsächlich nur ggü. dem Erstbesitzer (bzw. Eigentümer) einräumen: Das ist SO nicht ganz korrekt. (Quelle)

Die Garantiebedingungen hat AVM folgendermaßen formuliert:
Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum durch den Erst-Endabnehmer. Sie können die Einhaltung der Garantiezeit durch Vorlage der Originalrechnung oder vergleichbarer Unterlagen nachweisen.
Wenn der Zweit-/Dritt-/was auch immer-Besitzer also den originalen Kaufbeleg, aus dem das KAUFDATUM des ersten Endabnehmers hervorgeht, vorweisen kann, dann wird auch die Garantie ggü. einem anderen Besitzer/Eigentümer (wenn da weitere Wechsel stattfanden) gewährt. Nur dann, wenn man diesen originalen Kaufbeleg eben NICHT hat und damit das Datum des Ersterwerbs nicht nachweisen kann, schaut man halt in die Röhre - daher erzielen AVM-Geräte innerhalb der vom Hersteller gewährten Garantiezeit auch mit dem passenden Kaufbeleg vom Ersterwerb i.d.R. deutlich höhere Preise, als ohne einen solchen.

Die Garantie gilt also nicht nur gegenüber dem Erstkäufer, sondern die Garantiezeit beginnt bereits mit dessen Kauf zu laufen - das ist ein erheblicher Unterschied und es gibt hier im Board genug Berichte (und auch genug "Handel mit gebrauchten Geräten"), die dieses Vorgehen von AVM unterstreichen.
 
Schon traurig dass sowas kaum bekannt ist, und auch Garantie und Gewährleistung oft zusammengeworfen wird.

Gewährleistung ist nach 6 Monaten eh kaum noch was Wert.

Peter hat es aber gut erklärt.
 
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@HabNeFritzbox

ja, zugegeben, es ist traurig.

Wobei ich aber sagen muss, dass dabei AVM auch nicht ganz unschuldig ist.

Sucht man nach "AVM Garantiebedingungen", landet man unwillkürlich auf dieser Seite...

h**ps://avm.de/service/garantiebestimmungen/

Da steht nichts von Erstkäufer oder sonstiges.

Wer kommt schon von alleine auf die Idee, das Handbuch runterzuladen, um sich dort die Garantiebedingungen durchzulesen.

Gruß

Roland
 
Da steht nichts von Erstkäufer oder sonstiges.
Da steht
Bitte legen Sie in JEDEM Fall den Kaufbeleg des Gerätes bei.
Normalerweise wird ja kaum zwischen den Endkunden gedealt, Rechtliche Bewandtnis bez Verkaufsdatum und Start der Garantie/Gewährleistung hat eine solche Privat-Rechnung ja noch nie gehabt. Daher kann man schon davon ausgehen, dass damit die Rechnung aus dem Einzelhandel (oder auch die des Providers) gemeint ist

Btw: Du darfst ruhig die Seite zu avm korrekt verlinken - die ist keine dubiose Seite mit Hehlerware o.ä. ;)
-hoffe ich zumindest- :cool:
 
Auch allgemein ist es doch egal ob man Artikel beim "Fachhändler" kauft oder im Tante Emma Laden oder bei Amazon.

Nur weil sich irgendwer "Fachhändler" nennt, heißt nicht dass Artikel vor Ort immer, garantiert 1:1 getauscht wird.

Wenn Händler es einschickt, kann man es auch gleich selbst an AVM als RMA einsenden.

Bei Amazon bekommt man selbst nach 23 Monaten noch Vorabaustausch oder volle Geld zurück wenn Artikel nicht mehr verfügbar ist.

Also nicht über Amazon schimpfen, was solcher Service angeht sind die Top.

Und was AVM Bestimmungen angeht, ja die schreiben Originalrechnung, nur kann man garnicht belegen was "original" ist, es reicht also in Praxis irgendein Beleg wie Rechnung, Lieferschein oder ähnliches der nicht älter als 5 Jahre ist.
 
Wo bitte schreibt AVM Originalrechnung?

AVM schreibt in seinen Garantiebestimmungen"Bitte legen Sie in JEDEM Fall den Kaufbeleg des Gerätes bei." und "Einsendungen ... ohne Kaufbeleg werden unfrei zurückgesandt!"
Also genügen deshalb Rechnung, Kassenbon etc. in Kopie. Somit benötigt man vom Erstbesitzer auch nur eine Kopie, wo persönliche Daten z.B. der 1&1-Rechnung - aus eigener Erfahrung - geschwärzt sein dürfen
 
Somit benötigt man vom Erstbesitzer auch nur eine Kopie, wo persönliche Daten z.B. der 1&1-Rechnung - aus eigener Erfahrung - geschwärzt sein dürfen
Genau da kann es schwierig werden, wenn diese Box aus einem Garantieumtausch stammt, ist das Verkaufsdatum der Erstbox und damit der Garantiestart weiter in der Vergangenheit. Dann gibt es ja noch die -sagen wir mal- dubiosen Verkaufskanäle so ganz ohne Rechnung.
Im Allgemeinen sollte es aber, wie Du schon schriebst, möglich sein, eine Kopie der Originalrechnung bzw des Lieferscheins des Erstbesitzers zu erhalten.
 
AVM hat mir auch mal eine ohne Kaufbeleg getauscht aka, Garantie muss bestehen, weil die nicht vor dem Herstellungstag gekauft sein kann.
Aber Anspruch hat man keinen auf sowas.

Momentan macht AVM das nicht mehr, weil Geräte rar sind, teilweise bekommt man auch ein neueres/ besseres Gerät als das eingesendete.
Ein bekannter bekam vor einigen Wochen ne 7490 für ne 3490.

Beim Kaufbeleg ist eigentlich nur wichtig, dass man Neuware bei einem Händler erworben hat.

Weiterer Punkt ist, wenn es offensichtlich ein Schaden ist, der nichts mit Garantie zu tun hat, verschmorrte DSL Buchse oder z.B. LEDs bei der 6591 gehen nicht mehr und der Standfuß ist durch äußere Gewalt gebrochen, gibt es das Gerät unrepariert zurück.
 
Das ganze kann man sehen wie man will - und das ist auch gut so, das nicht alle einer Meinung sind :D

Entweder ich gebe auf meine Produkte freiwillig 5 Jahre Garantie oder eben nicht. Und auch das ist klar, dass Überspannungs- oder Wasserschäden sowie selbst verursachte Schäden davon ausgeschlossen sind.
Mit der PP Rechnung dachte ich eben, ich habe das mit dem "Kaufbeleg" erfüllt, was eben nicht der Fall ist.
Egal ob mit oder ohne Rechnung, ich glaube die 7580 wurde Ende 2016 eingeführt. Meine hatte ein Produktionsdatum von 2019 und wurde von mir 2020 reklamiert.
Auch wenn es sich dabei tatsächlich um ein Austauschgerät handelte - was ich persönlich weder bestätigen noch verneinen kann - wäre ich hierbei in der 5 Jahresfrist gewesen.

Aber nochmal, alles ist gut und ich kann damit auch problemlos leben. Es handelt sich hierbei nur um meine persönliche Meinung.

Gruß

Roland
 
Egal ob mit oder ohne Rechnung, ich glaube die 7580 wurde Ende 2016 eingeführt. Meine hatte ein Produktionsdatum von 2019 und wurde von mir 2020 reklamiert.
Auch wenn es sich dabei tatsächlich um ein Austauschgerät handelte - was ich persönlich weder bestätigen noch verneinen kann - wäre ich hierbei in der 5 Jahresfrist gewesen.
Mit der Einschränkung, dass es eben auch eine Austausch von einer älteren Box gewesen sein kann und die 5 Jahre um sind bzw auch Boxen aus dubiosen Beständen, LKW verliert Ware usw...
Es wird schon seit einigen Jahren so gehandhabt. Imo war der Anlass, dass irgendwann zu viel Missbrauch mit der Kulanz von avm getrieben wurde. Früher reichte die Angabe der Seriennummer aus, nun halt nicht mehr sondern die Handels-Rechnung o.ä.
Bei einer reinen Privatrechnung wäre das ja auch unsinnig - da könnte ich mir unter 2 versch. Namen ja eine fingierte Privatrechnung schreiben, diese dann als Kaufbeleg an avm weiter reichen und wir wären wieder bei der Seriennummer als einziges Datumsmerkmal. Oder halt, ich schreibe mir nach 5 Jahren eine solche Rechnung und habe damit die Garantie um weitere 5 Jahre verlängert.
alles ist gut und ich kann damit auch problemlos leben. Es handelt sich hierbei nur um meine persönliche Meinung.
Es geht nicht gegen Dich bzw Deine Schilderung sondern ist nur noch eine verallgemeinerte Diskussion über die Grenzen der freiwilligen Garantie. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
eure Aufregung kann ich nicht nachvollziehen ...

Wenn ich ein Problem habe mit einem neu gekauften Gerät, welches defekt/beschädigt/o.ä. ist, wende ich mich ... RICHTIG ... zum Verkäufer, dort wo ich es gekauft habe.

Warum muss/soll ich sofort den Hersteller kontaktieren?

Euer Verkäufer ist immer der erste Ansprechpartner. Egal ob defekt, beschädigt, o.ä.

Zumal jetzt AVM vorzuwerfen, sie hätten keinen Kundenservice, ist absurd.
 
AVM hat Service? Ist mir nicht wirklich bekannt, zumindest was Supporterfahrung angeht.
 
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Euer Verkäufer ist immer der erste Ansprechpartner. Egal ob defekt, beschädigt, o.ä.

Sorry, aber was soll das bei einem Privatkauf bringen? Da ist generell eine Gewährleistung/Rücknahme ausgeschlossen, solange das Produkt der Beschreibung entspricht und nicht abweicht.

Meine 7580 hat ja 6 Monate problemlos funktioniert, und dann war LAN2 defekt und hat keine Geräte mehr erkannt.

Deshalb hatte ich mich auch an AVM gewandt und einen RMA eröffnet.
 
Nein, auch von privat hast Gewährleistung wenn diese nicht explizit ausgeschlossen wird.

Ob man sich an Verkäufer oder Hersteller wenden möchte, steht jedem frei, keiner zwingt einen nur Verkäufer anzusprechen. Beim Hersteller hat man ggf. Nachteil das Porto selbst zu tragen, beim Verkäufer im Rahmen von Mängelansprüchen nicht.
 
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