AVM - Kundenfreundlichkeit ist etwas anderes

Ob man sich an Verkäufer oder Hersteller wenden möchte, steht jedem frei, keiner zwingt einen nur Verkäufer anzusprechen.
Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!

Jeder Käufer in D hat gesetzlich 2 Jahre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer.

ABER

Der Hersteller kann eine freiwillige unabhängige Garantie anbieten.


so, nun aber das Problem:

Nach 6 Monaten Gewährleistungsanspruch tritt die Beweislastumkehr in Kraft.
Das bedeutet:
Der Kunde/Käufer muss dem Verkäufer beweisen, dass der Fehler bereits zum Kaufzeitpunkt vorlag - und das ist/wird sehr sehr schwierig...

Aus diesen Grund, empfehlen viele Verkäufer, der Kunde soll nach 6 Monaten auf eigene Kosten an den Hersteller wenden.

Es gibt aber auch viele Verkäufer -wie auch ich- die ihren Kunden volle 2 Jahre Gewährleistung ohne wenn und aber anbieten.
Was wir als Verkäufer aber nicht anbieten können, ist Garantie.

Es kann kein Verkäufer garantieren, dass sein verkauftes Produkt über die Dauer X voll funktioniert.
Das kann nur der Hersteller.

Der Verkäufer kann aber gewährleisten, dass sein Produkt über die Dauer X funktioniert.

so schaut es aus
 
Ich Vergleiche keinen Birnen mit Äpfeln, jeder kann entscheiden ob Kunde sich im Rahmen der Garantie an Hersteller wenden möchte oder im Rahmen der Gewährleistung an Händler.

Mir brauchst es nicht erklären.
 
Die DECT 300 scheinen auch reihenweise defekt zu sein laut Support, wenn Batteriestand nicht richtig ist, und einen an Händler verweisen. ;)
 
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In dem Fall nicht
Mir ging es um die allgemeine Situation und die daraus resultierende Garantiestrategie im Vergleich zu früher. ;)
Auch glaube ich nicht, dass AVM in diesem einen Fall erst einmal über die Seriennummer versucht, die Geschichte der eingesandten Box herauszufinden. Vor allem ist diese nur stückweise zu ermitteln. Daher diesen Aspekt für diesen individuellen Fall bitte nicht weiter diskutieren - der steht nicht zur Debatte
 
Allgemein muss jeder für sich schauen was er/sie an Anspruch nehmen möchte, würde z.B. nicht von Amazon mein iPhone reparieren lassen, denn dann wäre Garantie ggf. futsch wenn Werkstatt nicht zertifiziert ist und so, also da würde ich mich direkt an Apple wenden.

Und wenn wer in Berlin wohnt könnte ggf. vor Ort ganze Regeln bei AVM.

Also es gibt nicht nur den einen Weg, über Verkäufer, und ggf. Gründe für den einen oder anderen Weg.
 
Allgemein muss jeder für sich schauen was er/sie an Anspruch nehmen möchte, würde z.B. nicht von Amazon mein iPhone reparieren lassen, denn dann wäre Garantie ggf. futsch wenn Werkstatt nicht zertifiziert ist
ich sehe, du hast es immer noch nicht verstanden :mad:
Was hat die Gewährleistung mit der Garantie zu tun? Richtig, nix, absolut nix !!!

@Novize
kannst diesen Thread mal verschieben, da er absolut hier nicht rein passt - Danke
 
@holger1878 ich weiß nicht was du mir unterstellen willst. Mir brauchst nichts erklären kenne den Unterschied. Und eigentlich auch egal… müssen wir nicht drüber diskutieren… kannst mit deinen Kunden machen.

Halbe Thema ist doch Fachhändler, Garantie usw., und dass direkt von dir ab #2, also lass es gut sein und nicht weinen.
 
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Da die Diskussion zur Garantie von AVM in diesem Thema vermutlich nicht weiter erwünscht ist, setze ich das in diesen Thema fort:

Die 5 Jahre beziehen sich auf das Produktionsdatum und sind imo eher eine Kulanzreglung, um Lagergeräte mit abzudecken, […]
Nein, definitiv falsch! Die 5 Jahre Herstellergarantie gelten ab Kauf (also Datum des Kaufbeleg/Rechnung/Lieferschein) des Ersterwerbers und definit nicht nach Produktionsdatum. Hatte auch schon 2 oder 3 Geräte von AVM, wo laut Seriennr. das Gerät bereits (wesentlich) älter war als 5 (Fritzbox) bzw. 2 (Fritzfon) Jahre aber eben nicht der dazugehörige Kaufbeleg, weshalb diese von AVM auch ohne weiteres umgetauscht wurden.

Leider ist dieser Link zu den Garantiebestimmungen etwas verwirrend...

Genau dazu hatte ich damals auch verlinkt, da steht nämlich überhaupt nichts drin vom Kaufbeleg des Erstkäufers!
Wie schon im anderen Thema angedeutet, das sind nur "Hinweise" zur Herstellergarantie und gleich im 1. Satz wird auf das Handbuch zum jeweiligen Gerät verwiesen. Dort findet man dann auch die (vollständigen) Garantiebedingungen, am Beispiel der 7590 also auf Seite 310:
https://assets.avm.de/files/docs/fritzbox/fritzbox-7590/fritzbox-7590_man_de_DE.pdf schrieb:

Rechtliches​

Herstellergarantie​

Wir, AVM GmbH, Alt-Moabit 95, 10559 Berlin, bieten als Hersteller die-
ses Originalprodukts 5 Jahre Garantie auf Mängel des Produkts, die
nachweislich auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind.
Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln, deren Inanspruchnahme unent-
geltlich ist, werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.

Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum durch den Erst-Endab-
nehmer
. Die Einhaltung der Garantiezeit muss durch Vorlage der Ori-
ginalrechnung des Erst-Endabnehmers oder vergleichbarer Unterla-
gen sowie Zusendung des betreffenden Produkts nachgewiesen wer-
den. [...]

Abgesehen davon hattest du damals auch noch geschrieben:
Leider wusste ich zu diesem Zeitpunkt nicht, dass die 5-jährige Garantie nur gegenüber dem Erstkäufer gilt
Aber das stimmt so eben auch wieder nicht. Dazu sei aber auf Beitrag #26 verwiesen…
 
Wie schon im anderen Thema angedeutet, das sind nur "Hinweise" zur Herstellergarantie und gleich im 1. Satz wird auf das Handbuch zum jeweiligen Gerät verwiesen. Dort findet man dann auch die (vollständigen) Garantiebedingungen, am Beispiel der 7590 also auf Seite 310:

Ich sehe das rechtlich gesehen immer noch fraglich...

Das dort "Hinweis" steht, streite ich auch nicht ab. Aber darüber steht groß und fett "Garantiebestimmungen"
Und man sollte dann das auch genau lesen, was dort im ersten Satz steht...

Die jeweils gültige Garantiedauer entnehmen Sie bitte dem Handbuch oder der Kurzanleitung zu Ihrem Produkt.

Dabei handelt es sich nur um Garantiedauer 2 oder 5 Jahre, aber nicht um den Kaufbeleg des Erstkäufers. Sollte ich das überlesen haben, kannst du mir das gerne sagen.

Erst im Handbuch wird das erwähnt, was mir bekannt ist und ich auch entsprechend markiert hatte - https://www.ip-phone-forum.de/threa...ur-noch-sehr-sehr-schwach.314938/post-2538995

Abgesehen davon hattest du damals auch noch geschrieben:

Aber das stimmt so eben auch wieder nicht. Dazu sei aber auf Beitrag #26 verwiesen…

Das hatte ich vor über 2 Jahren geschrieben, und lag falsch. Am Folgebeitrag in #27 hatte ich mich auch für diese Information bedankt.

Aber ein Ergebnis erzeilen wir hier sowieso nicht, da wir hier unterschiedlicher Meinung sind und jeder den Text anders interpretiert.
Ich hatte mit der Ablehnung schon vor langer Zeit abgeschlossen und kann damit leben - das hatte ich auch damals schon mehrfach geschrieben.

Gruß

Roland
 
Und man sollte dann das auch genau lesen, was dort im ersten Satz steht...
Eben. Es geht nicht nur um 2 oder 5 Jahre sondern auch darum, ab wann die Garantiezeit läuft (das sehe ich als Bestandteil der Garantiedauer). Und dazu wird nun mal auf die jeweilige Bedienungsanleitung verwiesen. Was da rechtlich fragwürdig sein soll, erschließt sich mir gerade nicht…
 
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Ist doch absolut ok, wenn du das so siehst. Ich sehe das einfach anders.

Ich sehe im Gegensatz zu dir nur die Garantiedauer und nichts anderes.
Die Garantiebestimmungen sagen hier nichts anderes als Kaufbeleg.

Es gibt immer 3 Seiten. Eine die du siehst, eine die ich sehe und eine weitere, die wir beide nicht sehen.

Ob und wie AVM agiert, ist einfach eine Ermessensentscheidung. Welche Faktoren hier eine Rolle spielen, wissen wir beide nicht.

Sollte AVM die angesprochene 7590 ohne Kaufbeleg kostenlos auf Kulanz tauschen, ist das doch super und ich freue mich für den Besitzer. Allerdings hinterlässt das dann bei mir einen faden Beigeschmack... Aber wie gesagt, nur AVM weis hier, welche Faktoren eine Rolle spielt.


EDIT:
Und dazu wird nun mal auf die jeweilige Bedienungsanleitung verwiesen. Was da rechtlich fragwürdig sein soll, erschließt sich mir gerade nicht…

Ich bestreite auch nicht, dass hier auf die Anleitung verwiesen wird, aber nochmal.
Was interpretierst du aus diesem Satz?!?

Die jeweils gültige Garantiedauer entnehmen Sie bitte dem Handbuch oder der Kurzanleitung zu Ihrem Produkt.

Es steh eindeutig "Garantiedauer", nicht Garantiebestimmungen, Vorgaben oder sonst irgendetwas. Und genau das bezeichne ich als "verwirrend"

Wäre an dieser Stelle "Garantiebestimmungen oder Garantievorgaben" zu lesen, wäre es für mich - und vermutlich viele anderen - auch nachvollziehbar bzw. verständlich formuliert. Das ist es aber in meinen Augen nicht. Wie gesagt, wenn du das anders siehst, ist das auch ok und akzeptiere deine Meinung bedingungslos.
 
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"Garantiebestimmungen oder Garantievorgaben"
Die Garantiebestimmen definieren, was unter der Garantie (des Herstellers) zu verstehen ist.
Eine Garantie ist eine freiwillige, vom Hersteller (oder auch Verkäufer) gegebene Zusatzleistung, die nichts, aber auch überhaupt nichts, mit den Gewährleistungsrechten des (Erst)Käufers zu tun hat.
Damit gibt es auch keine "Garantievorgaben", da der Garantiegeber seine Garantiebestimmungen frei nach Schnauze definieren kann, so lange er sich an Rechtlicher Vorgaben (zum Beispiel dem Verbot die Gewährleistung über die Gesetzlichen regeln einzuschränken) hält

Die Laufzeit der Garantie, welche der Hersteller einem gibt, ist ein Passus und den Garantiebedingungen. Und hier muss für den Start der Laufzeit ein genaues, vom Kunden nachvollziehbares, Datum stehen.
Das wäre zum Beispiel
"10 Jahre nach Erstvorstellung des Geräts"
"5 Jahre nach Kauf des Geräts"
Nicht geht aber "5 Jahre nach Herstellung des Geräts",d a der Kunde dieses Datum nicht beeinflussen und auch herausfinden kann.

Wen der Herstelle für ein gerät diese Garantie nicht mehr anbieten will (zum Beispiel den Verkauf von Geräten verhinder, für die er keine Ersatzteile mehr herstellen oder einkaufen kann, dann bleibt es ihm nichts anderes übrig, das alle noch unverkauften Geräte von den Händler zurück zu rufen und diesen einen entsprechenden Schadensersatz zu zahlen.
Oder die Auslieferung an die Händler so zu organisieren, dass ab dem Zeitpunkt, zu dem er die Ersatzteilversorgung nicht mehr garantieren kann, keine Geräte irgendwo noch unverkauft im Lager liegen.
 
Hallo @Theo Tintensich

danke für deine ausführliche Antwort.

Das die Garantiebestimmungen der Hersteller vorgibt, ist mir klar und hatte ich auch so kommuniziert - https://www.ip-phone-forum.de/threa...ur-noch-sehr-sehr-schwach.314938/post-2538995
Ebenfalls kenne ich den Unterschied zwischen freiwilliger Garantie und gesetzlicher Gewährleistung gegenüber dem Händler. Das sollte eigentlich aus dem verlinkten Beitrag ersichtlich sein.

Aber die müssen damit auch klar kommuniziert werden und einsehbar sein.
Und genau darum geht es mir.

Sucht man nach diesen Bestimmungen, findest du folgende Seite auf AVM - https://avm.de/service/garantiebestimmungen/

Dick und Fett ist dort als erstes Garantiebestimmungen zu sehen. Und da ist nichts zu finden über den "Kaufbeleg des Erstkäufers".
Es wird zwar zu den jeweiligen Handbüchern verweisen, allerdings mit dem schon mehrfach zitierten Text.

"Die jeweils gültige Garantiedauer entnehmen Sie bitte dem Handbuch oder der Kurzanleitung zu Ihrem Produkt."

Das betrifft in meinen Augen nur die Garantiedauer, aber keine Bestimmungen oder Vorgaben, sonst sollte das dort auch stehen.
So interpretiere ich das zumindest. Und in einem Land wie D, wo sowieso alles bis ins Letzte stimmig sein muss, ist das in meinen Augen etwas "schwammig" formuliert und führt zu dieser angesprochenen Verwirrung.

Das ist aber nur meine persönliche Meinung. Wie man aus dem Thread herauslesen kann, interpretieren diese "Garantiedauer" andere Anwender anders.

Gruß

Roland
 
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Ich verstehe nicht, was daran missverständlich sein soll?

Die Garantiebestimmungen gelten für alle Produkte des Herstellers gleichermaßen, die Garantiedauer kann aber unterschiedlich lang sein. Der Hersteller hat sich dazu entschieden, dies in den Handbüchern bzw. Kurzanleitungen zu kommunizieren und verweist in seinen Bestimmungen darauf. Die Handbücher sind dabei vor Kauf online abrufbar, sodass man sich vorab vollumfänglich informieren kann. Zur Garantiedauer gehört auch der Beginn der Garantie; im Fall von AVM eben der Erstkauf mit entsprechendem Nachweis und steht somit imho vollkommen korrekt ebenfalls im Handbuch.
 
Ich glaube, wir reden hier immer aneinander vorbei..

Mir sind die Vorgaben von AVM bestens bekannt, das sollte doch mittlerweile auch klar sein. Alleine wenn man sich den verlinkten Beitrag von mir ansieht, wo ich einen Auszug aus dem Handbuch online gestellt und die relevante Passage zusätzlich markiert habe.

Auch kenne ich die gesetzlichen Vorgaben dafür - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__479.html

@chrsto

In der Kurzanleitung, der einer Fritzbox beiliegt, ist überhaupt nichts über die Garantiedauer, Umfang oder Vorgaben zu finden. Zumindest nicht bei meiner 6690, da habe ich gerade nachgesehen.
Die gesetzlichen Bestimmungen werden aber auch hier problemlos erfüllt, da ein entsprechendes Dokument, mit der ausführlichen Bezeichnung "Herstellergarantie" beiliegt.

20240104_110751.jpg

Mir geht es um die Seite bei AVM https://avm.de/service/garantiebestimmungen/ wo in meinen Augen die Vorgaben nicht erfüllt werden, ist aber auch nur meine persönliche Meinung und das kann jeder so sehen wie er will.

Gruß

Roland
 
Ich verstehe immer noch nicht, was genau dir denn jetzt fehlt.

Von deinem Link: https://avm.de/service/garantiebestimmungen/ bin ich auch gestartet. Da lese ich dann (sinngemäß) guck bitte ins Handbuch. Das habe ich gemacht und dort finde ich alle weiteren Informationen.
 
Da lese ich dann (sinngemäß) guck bitte ins Handbuch. Das habe ich gemacht und dort finde ich alle weiteren Informationen.

Und das sehe ich eben anders als du.

Der Satz, der dich dazu führt, ins Handbuch zu sehen lautet (gefühlt schon 110x zitiert)

"Die jeweils gültige Garantiedauer entnehmen Sie bitte dem Handbuch oder der Kurzanleitung zu Ihrem Produkt."

In unserem "Kleinkarierten" Land müsste die Formulierung vermutlich

"Die jeweils gültige Garantiedauer und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Handbuch oder der Kurzanleitung zu Ihrem Produkt."

oder

"Die jeweils gültige Garantiedauer und Vorgaben entnehmen Sie bitte dem Handbuch oder der Kurzanleitung zu Ihrem Produkt."

oder

"Die jeweils gültige Garantiedauer und Garantiebestimmungen entnehmen Sie bitte dem Handbuch oder der Kurzanleitung zu Ihrem Produkt."

usw. lauten.

Bei dem alleinigen Wort Garantiedauer bezieht sich das für mich nur auf einen Zeitraum, aber auf keine Voraussetzungen.

Gruß

Roland
 
§479 BGB: (1) Eine Garantieerklärung (§ 443) muss einfach und verständlich abgefasst sein.

und genau DAS sehe ich auch anders...
 

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