holger1878
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Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!Ob man sich an Verkäufer oder Hersteller wenden möchte, steht jedem frei, keiner zwingt einen nur Verkäufer anzusprechen.
Jeder Käufer in D hat gesetzlich 2 Jahre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer.
ABER
Der Hersteller kann eine freiwillige unabhängige Garantie anbieten.
so, nun aber das Problem:
Nach 6 Monaten Gewährleistungsanspruch tritt die Beweislastumkehr in Kraft.
Das bedeutet:
Der Kunde/Käufer muss dem Verkäufer beweisen, dass der Fehler bereits zum Kaufzeitpunkt vorlag - und das ist/wird sehr sehr schwierig...
Aus diesen Grund, empfehlen viele Verkäufer, der Kunde soll nach 6 Monaten auf eigene Kosten an den Hersteller wenden.
Es gibt aber auch viele Verkäufer -wie auch ich- die ihren Kunden volle 2 Jahre Gewährleistung ohne wenn und aber anbieten.
Was wir als Verkäufer aber nicht anbieten können, ist Garantie.
Es kann kein Verkäufer garantieren, dass sein verkauftes Produkt über die Dauer X voll funktioniert.
Das kann nur der Hersteller.
Der Verkäufer kann aber gewährleisten, dass sein Produkt über die Dauer X funktioniert.
so schaut es aus