pw2812
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Von Vollkaufleuten erwartet man, daß sie ihr Kleingedrucktes lesen und wissen, was sie unterschreiben, die können untereinander vereinbaren, was sie wollen.
Der zweite Teil des Satzes, also das mit dem "Kleingedruckten" und dem "untereinander vereinbaren, was sie wollen" mag inhaltlich richtig sein, aber den Begriff des "Vollkaufmannes" i.S.d. HGB gibt es so schon lange nicht mehr.
Außerdem wäre da meine Frage an dich, welcher DSL-Anbieter mit seinen "Businesskunden" individualisierte Verträge abschließt? Dort gelten doch die gleichen "bis zu"-Angaben (min./max Grenzen) wie bei Privatkundentarifen. Im Übrigen kann wohl grds. jeder Gewerbetreibende bei einem Provider ein "Businesskunde" werden, aber nicht jeder Gewerbetreibende ist Kaufmann i.S. d. HGB. Was hat das alles also mit "
Und wie ist das denn mit dieser "Bandbreitengarantie", mit welcher easybell da immer wirbt? Da solltest du doch eigentlich was in der Hand haben, wo drinsteht was dir zusteht.
Der Vergleich von "250er Tarifen" (Supervectoring) ist i.V. m. easybell genaugenommen nicht möglich, da easybell nur maximal 100/40 anbietet.