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Hans Juergen
Guest
Du schilderst aber eine ganz andere Situation. Entscheidend ist, dass du keinerlei Zugriff auf die Aufzeichnung hast und auch kein Recht, diesen Zugriff einzufordern.
Lies dir die AGB genau durch... Es gilt nicht, wenn 1&1 schon mit der Durchführung begonnen hat... Also Vorsicht, erst wenn du rechtssicher bei 1&1 wieder raus bist bei der Telekom ja sagen...Ich hab doch da ein 14-tägiges Widerrufsrecht.