... was steht denn als Position auf einer aktuellen Rechnung? Ich mutmasse eine lapidare Postions-Nr. als Text FB7490 o.ä. und der Preis? Ob diese 6,99€ fortlaufend über den 24 Monatszeitraum erhoben werden? Ich habe einen solchen Vertrag nicht im Portfolio.
Gefühlt würde ich annehmen, dass die Lesart/Auslegung erst nach 24 Monaten hier einschlägt, falls jmd. nicht rechtzeitig gekündigt hat.
...
zu dem ersten Pkt. kann ich dir nix sagen, da ich gefühlt schon ein Jahr auf die silberen Jubiläumsuhr von 1&1 warte.
zu Pkt zwei:
lt. Preisliste ist eine höhere Hardware eine Vertragsoption.
lt. AGB ist eine Vertragsoption mit einem Monat kündbar. - nach der MVLZ, füge ich mal hinzu -
ergo, falls die Position f. Hardware [1] ab den 25. Monat weiter auftauchen sollte, wäre diese Klausel ggf.(!) ein Angriffspunkt.
Generell wäre es besser, wenn man sich schriftl. geben lässt, dass die Hardware nach 2 Jahren Kundeneigentum ist und diese Kostenposition dann auch nicht mehr anfällt !
Schriftlich, weil eine AGB-Klausel besagt, dass alle Vertragsbestandteile/Absprachen, etc. NUR schriftlich ("Textform" wird ausdrücklich erwähnt) gültig sind.
Also, was ich mit einem (externen) Hotliner (nur) beredet und nicht schriftlich habe, ist im worst case nix wert.
Mit dieser Erkenntnis muss ich auch von einem meiner Statements in diesem oder einem anderen Thread hier im Forum zurückrudern, in dem ich meinte der von mir, bei Telefonataufzeichnung, (nur) mündlich wiederholte Text zu Vertragskonditionen sei Vertragsbestandteil.
Dem ist lt. AGB nicht so !!!
[1]
wobei ich unterstelle, dass der Betrag tatsächl. f. die Hardware anfällt und nicht, entgegen landläufiger Meinung, wegen einer wie auch immer gelagerten höheren "Service-Gebühr", die in Kombination mit oder dreist auch ohne dieser Hardware anfällt.
so eine (Um)deklaration findet sich hier:
http://www.golem.de/news/routerfrei...ete-von-fritzboxen-gestartet-1607-122190.html
Absatz "Die Tricks der Netzbetreiber"
Zitat: " ... weil die monatliche Gebühr für den Service, und nicht für die Router gezahlt werde"
Variation von Kostenpositionen bei gleichen oder höheren Gesamtkosten scheint ein Stilmittel der BWL zu sein..., these days