der_Gersthofer
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Re: Vertragsfreiheit nach Art des Forums
Will hier keine OT Diskussion führen, daher dazu mein letztes Posting. Ich kann deine falsche Aussage aber nicht unwidersprochen stehen lassen.
Ich habe dir ja gesagt du sollst lesen - was du scheinbar nicht gemacht hast. Daher für dich ausdrücklich zum nachlesen: § 3 Abs. 1 TDDSG und § 9 BDSG. Und dann lies dir einfach noch mal durch, womit du dich bei der Anmeldung einverstanden erklärt hast.
Zaphod schrieb:Hey:
Zum Thema (Vorratsdatenspeicherung) kann ich so ziemlich jede Forenrichtlinie unterschreiben/ankreuzen/abnicken, wenn diese gegen geltendes Recht verstößt ist sie unwirksam!
Will hier keine OT Diskussion führen, daher dazu mein letztes Posting. Ich kann deine falsche Aussage aber nicht unwidersprochen stehen lassen.
Ich habe dir ja gesagt du sollst lesen - was du scheinbar nicht gemacht hast. Daher für dich ausdrücklich zum nachlesen: § 3 Abs. 1 TDDSG und § 9 BDSG. Und dann lies dir einfach noch mal durch, womit du dich bei der Anmeldung einverstanden erklärt hast.