1&1 hat in seinen Preislisten schon lange die Umzugspauschale drin. Da die AGB auf die Preislisten verweisen, sie also einbeziehen, stellt ein Umzug eine zulässige Handlung im Rahmen des bestehenden Vertrages dar. Sie ist - soweit technisch möglich - also keine Kulanzleistung und auch keine Vertragsänderung, sondern lediglich die Inanspruchnahme einer bereits vertraglich vorgesehen Leistung - genau so, als wenn sie ein Auslandstelefonat führt. Auch das ist eine Inanspruchnahme von Leistungen, die im Vertrag von vorneherein bepreist sind - auch da kann 1&1 nicht einfach neue Konditionen herleiten, wenn man die Leistung in Anspruch nimmt.
Das Problem hier ist, dass die Umschaltung zwar technisch möglich ist, jedoch nicht mehr im Portfolio von 1&1 ist. Außerdem will 1&1 die Gelegenheit nutzen, eine Vertragsverlängerung durchzudrücken. Da bei den Beträgen kaum einer klagt, lohnt sich das für die.
Die trivialste Lösung:
Die Kulanzkündigung des alten Vertrages annehmen und die Ablöse zahlen. Sich selbst als Powerseller registrieren, sich selbst am neuen Ort als Neukunden werben, für die erste Werbung gibst manchmal sogar doppelte Provision. Dann hat man echte Neukundenkonditionen.
Falls die subventionierte Hardware in der Ablöse enthalten ist, diese am neuen Anschluss weiter verwenden, die neue Hardware verscherbeln.
Da als echter Neuanschluss wieder 24 Monate 19,99 statt 29,99 gelten, bei einer Weiterführung am neuen Ort aber nur noch die Restlaufzeit (1 Jahr), hat man in der Summe also folgende Erlöse:
35 ¤ Prämie für die Selbstwerbung
120 ¤ 12 zusätzliche Monate 10¤/Mon gespart
40 ¤ Hardwareerlös
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195¤ Erlöse
Dem gegenüber zahlt man:
99¤ Ablöse Altanschluss
59¤ Neuanschluss
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158¤
Macht 37¤ Gewinn durch den Umzug.
Da könnte man es sich sogar leisten, die alte Telefonnummer zu sipgate zu portieren, um weiter unter der alten Nummer erreichbar zu sein und hat immer noch 2 ¤ Gewinn...